Mit ZahnPRIVAT schenken Sie Ihrem Lächeln die beste Vorsorge
Ein strahlendes Lächeln macht selbstbewusst und glücklich. Doch Zahnarztleistungen sind oft sehr teuer. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Tarif ZahnPRIVAT eine Zusatzversicherung, die sich jeder leisten kann. Gesunde und schöne Zähne sollten kein Luxus sein. Verlassen Sie sich auf starke Leistungen für Ihre Zahngesundheit!
Leistungsumfang: Was sichert Ihre neue Zahnzusatzversicherung ab?
Welcher Tarif passt zu mir?
Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
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ZahnPRIVAT 75 |
ZahnPRIVAT 90 |
ZahnPRIVAT 100 |
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Monatlicher Gesamtbeitrag | € | € | € |
Gesunde Zähne | |||
Zahnbehandlung inkl. Parodontose-Wurzelbehandlung | 75% | 90% | 100% |
Hochwertiger Zahnersatz | 75% | 90% | 100% |
Angst- und Schmerzausschaltung | 75% | 90% | 100% |
Strahlendes Lächeln | |||
Zahnprophylaxe inkl. Professioneller Zahnreinigung | 75% bis zu 100 € pro Jahr |
90% | 100% |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 90% bis zu 180 € in zwei Jahren |
100% bis zu 200 € in zwei Jahren |
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Perfekter Biss | |||
Kieferorthopädie für Erwachsene, wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls | 75% bis zu 5.000 € |
90% bis zu 5.000 € |
100% bis zu 5.000 € |
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche | 90% bis zu 5.000 € |
100% bis zu 5.000 € |
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- Gibt es Wartezeiten?
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Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.
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- Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
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Nein, leider können Sie eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn aktuell keine Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird und auch in den letzten zwei Jahre keine solcher Maßnahmen zahnärztlich empfohlen wurde.
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- Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
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Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.
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Für was erhalte ich Leistungen?
- Wieviel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
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Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
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- Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
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Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90
- 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
- 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
- 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
Tarif ZahnPRIVAT 75- 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
- 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
- 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
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- Muss ich ein Bonusheft führen?
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Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.
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- Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
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Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:
- professionelle Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung
- Erstellen eines Mundhygienestatus
Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
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- Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
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Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
- Dämmerschlaf
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akkupunktur
- Hypnose
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- Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
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Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.Der versicherte Prozentsatz ist:
- im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
- im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
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- Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
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Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
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