• Mann und Frau lachen zusammen.

    Sparkassen-Firmen-Rente

    Hilfreich wie gutes Teamwork.

    Sich vom Staat und Arbeitgeber unterstützen lassen, um richtig für später vorzusorgen.

Sie sind hier: Versicherungen /Geförderte Altersvorsorge
Mit der Sparkassen-Firmen-Rente legen Sie regelmäßig Geld fürs Alter zur Seite und verringern gleichzeitig Ihre Abgabenlast. Sie sparen Steuern und Sozialabgaben und bauen sich ein attraktives Vorsorgekapital beziehungsweise eine lebenslange Zusatzrente auf.

Die Vorteile der Sparkassen-Firmen-Rente auf einen Blick

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Sie sparen Steuern und Sozialabgaben, denn Ihre Vorsorge-Beiträge fließen komplett in Ihre Betriebsrente.

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Ihr Geld ist sicher und renditestark angelegt und vor staatlichem Zugriff geschützt.

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Ihr Ruhestand wird finanziell sicherer. Denn Sie sparen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Geld an, das später Ihre gesetzliche Rente ergänzt.

Sparen Sie regelmäßig fürs Alter und profitieren Sie dabei von lukrativen Förderungen. Wir beraten Sie gern.

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Weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen. Später mehr Rente erhalten.

Die Sparkassen-Firmen-Rente ist für Sie als Arbeitnehmer genau das Richtige, wenn Sie steuer- und sozialabgabenfrei für Ihr Alter vorsorgen wollen.
So machen Sie mehr aus Ihrem Geld: Zuschuss vom Arbeitgeber + weniger Steuern + weniger Sozialabgaben = mehr Rente
    • Volle Leistung zum halben Preis: Sie wenden 50 Prozent auf – 100 Prozent werden für Sie angelegt. Ihr Geld geht nicht an den Fiskus und die Sozialversicherung, sondern in Ihre persönliche Zusatzrente.
    • Steuerfrei sind Beiträge bis zu 7.728 Euro jährlich (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2025).
    • Sozialversicherungsfrei sind bis zu 3.864 Euro jährlich (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2025).
    Beispiel: So setzt sich der Sparbeitrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge mit der Sparkassen-Firmen-Rente zusammen: 
    Beispiel
    Die modellhafte Darstellung bezieht sich auf einen Monatsverdienst Brutto von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV, keine Kirche, einem Kind und Erhalt eines 15 %-igen Arbeitgeber-Zuschusses.
Wie funktioniert der Vertrag?
  • Ihr Arbeitgeber schließt für Sie einen Vertrag bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen ab. Vertragspartner und somit Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Versicherte Person und Bezugsberechtigter der Leistungen sind Sie als Arbeitnehmer.
    Darstellung Vertragskonstellation
Welche Finanzierungsformen gibt es?
  • Entgeltumwandlung (vom Arbeitnehmer finanziert): Der vereinbarte Teil wird von Ihrem Bruttogehalt einbehalten. Vom Arbeitgeber wird er steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre betriebliche Altersversorgung über die Sparkassen-Firmen-Rente eingezahlt. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an Ihrer betrieblichen Altersversorgung mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent Ihres Beitrags zu beteiligen, wenn er dadurch Sozialversicherungs-Beiträge einspart. In Tarifverträgen kann von dieser Zuschuss-Regelung abgewichen werden.
    Vom Arbeitgeber finanziert: Ihr Arbeitgeber kann zusätzlich zu Ihrem Gehalt eine Altersvorsorge vollständig finanzieren.
    Vermögenswirksame Leistung: Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen kann in eine Betriebsrente umgewandelt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Welche Anlageform passt zu mir?
  • Sie möchten 
    • Sicherheit mit attraktiven Rendite-Chancen verbinden,
    • mit Zins-Überschüssen und einer Index-Beteiligung gleich an zwei Ertragsquellen teilhaben und
    • vertrauen bei Ihrer Vermögensanlage auf starke Partner?
    Dann ist die Sparkassen-Firmen-Rente Garant Invest die richtige Wahl. Mit dem Index Deka-StrategieGlobal können Sie jährlich die Rendite-Chancen der Aktien- und Anleihenmärkte nutzen. Sollte sich der Index in einem Jahr negativ entwickeln, ist Ihr Verlustrisiko auf maximal 3 Prozent Ihres Vertrags-Guthabens pro Jahr begrenzt. Zusätzlich beteiligen wir Sie an den Zinserträgen unseres Sicherungsvermögens.
    Sie möchten
    • auf Nummer sicher gehen,
    • trotzdem von den Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren und
    • sich beim Vermögens-Aufbau möglichst entspannt zurücklehnen?
    Dann ist die Sparkassen-Firmen-Rente Garant genau das Richtige für Sie. Sie profitieren von einer Index-Beteiligung oder von der klassischen Verzinsung. Außerdem erhalten Sie bei einer Laufzeit ab 15 Jahren eine Beitragsgarantie von 100 Prozent zum vereinbarten Ablauftermin. Der Clou: Ihre Erträge sind Jahr für Jahr für Sie gesichert.
Passt sich Ihrem Leben an
    • Mehr Ansparen mit Zuzahlungen: Zuzahlungen unter Berücksichtigung der Förderhöchstgrenzen während der Ansparphase möglich.
    • Beitragsreduzierung oder Beitragspause: Beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder länger andauernder Krankheit möglich. Die Beiträge können Sie später nachzahlen.
    • Weiterführung bei Arbeitsplatzwechsel: Einfache, unkomplizierte Übertragung der betrieblichen Vorsorge auf einen neuen Arbeitgeber oder eine private Fortführung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich.
    • Geschützter Vermögensaufbau: Kein Zugriff des Staates auf das Vorsorge-Guthaben, denn es zählt nicht zum verwertbaren Vermögen bei Bürgergeld.
    • Freibetrag bei Grundsicherung im Alter: Zusatzrenten wie die aus einer Sparkassen-Firmen-Rente werden nicht mehr komplett auf Grundsicherungsleistungen im Alter angerechnet. Sie verfügen damit im Ruhestand über mehr monatliches Einkommen als ohne Vorsorge.
    • Flexibler Rentenbeginn: Sie können Ihre Betriebsrente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn Sie die gesetzliche Vollrente erhalten oder den Rentenbeginn bis zum 70. Lebensjahr aufschieben. 
So erfolgt die Auszahlung
    • Lebenslange Rente: Aus Ihrem angesparten Kapital zahlen wir Ihnen eine lebenslange Betriebsrente. Sie profitieren auch während des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen.
    • Einmalige Kapitalzahlung: Wenn Sie keine Rentenzahlung wünschen, steht Ihnen das angesparte Kapital auch als einmalige Summe zur Verfügung.
    • Teilauszahlungsoption: Alternativ können Sie sich einmalig bis zu 30 % des zum Ablauf der Versicherung zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Aus dem verbleibenden Restkapital wird eine lebenslange Rente gebildet.
Steuer und Sozialversicherung bei Auszahlung
    • Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen: Erst in der Auszahlphase werden Steuern fällig. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger als im Erwerbsleben, so dass ohnehin weniger Steuern anfallen.
    • Wenn Sie im Rentenalter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, unterliegen die Leistungen der Beitragspflicht.
    • Bei Kapitalleistungen werden die Sozialversicherungs-Beiträge auf 10 Jahre verteilt. Für Pflichtversicherte sind Renten- und Kapitalleistungen bis zur Höhe des jeweils geltenden Freibetrages in der Krankenversicherung beitragsfrei. Beiträge zur Pflegeversicherung sind auf die gesamte Leistung zu zahlen, sofern der Freibetrag überschritten wird (Freigrenze).
Leistungen bei Tod
    • Versicherungsleistungen können innerhalb eines gesetzlich definierten Hinterbliebenen-Kreises vererbt werden. Dazu gehören der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner, versorgungsberechtigte (kindergeldberechtigte) Kinder oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebensgefährte. 
    • Ihre Hinterbliebenen erhalten entweder eine Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Todeszeitpunkt der versicherten Person.
    • Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird im Todesfall ein Sterbegeld von maximal 8.000 Euro gezahlt.
Pflege-Plus
  • Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr erhalten Sie eine erhöhte Altersrente bereits ab dem gesetzlichen Pflegegrad 1. Sie erhalten mehr Leistung ohne mehr Beitrag und schaffen damit ein Fundament für Ihre Pflege-Absicherung.

Geld haben, auch wenn die Gesundheit weg ist.

Junges Paar schaut lächelnd in einen Stadtplan


Wer nach 1960 geboren ist und durch Krankheit berufsunfähig wird, erhält nur eine geringe Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsanfänger sind in den ersten fünf Jahren ganz von der staatlichen Versorgung ausgeschlossen.

Mit der Sparkassen-Firmen-Rente schützen Sie sich vor Einkommens-Verlusten bei Berufsunfähigkeit. Der betriebliche Berufsunfähigkeits-Schutz gleicht das fehlende Einkommen mit einer monatlichen Rente aus. Die staatliche Förderung verschafft Ihnen einen zusätzlichen Beitragsvorteil.

Downloads & Informationen


Sparkassen-Firmen-Rente Garant Invest:   
Detailinformationen (PDF)
aktueller Kurs Deka-StrategieGlobal
 

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