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Sparkassen-Risiko-Vorsorge
Beruhigend wie gemeinsames Kuscheln.
Jemanden haben, der im Ernstfall alles regelt.
Eine Herzensangelegenheit: Die Absicherung der Familie
Persönlichen Berater finden
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Was wäre, wenn nichts mehr wie vorher ist?
Die staatliche Vorsorge für Hinterbliebene reicht nicht aus
Einfach erklärt
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- Finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen
- Im Todesfall Auszahlung der vereinbarten Leistung an den Begünstigten
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- Kreditsicherung
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- Im Todesfall Absicherung der Tilgung Ihres Kredites durch die in entsprechender Höhe vereinbarte Versicherungssumme
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- Sofortiger Versicherungsschutz
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- Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten Beitrages – ohne Wartezeit
- Optimale Absicherung von Beginn an
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- Gesunde Lebensweise zahlt sich aus
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- Ein gesunder Lebensstil zahlt sich aus
- Gesunde Nichtraucher (seit mindestens 10 Jahren) profitieren von einem besonders günstigen Beitrag
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- Günstige Zahlbeiträge von Anfang an
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- Erwirtschaftete Risikoüberschüsse geben wir sofort an Sie weiter und verrechnen Sie mit ihrem Beitrag
- Von Anfang an profitieren Sie von einem günstigen Zahlbeitrag
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- Zusätzliche Todesfallleistung - ohne Mehrbeitrag
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- Bei Tod in den ersten drei Monaten nach Geburt eines Kindes oder nach Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie wird eine zusätzliche Todesfallleistung von 25 % der Versicherungssumme gezahlt, maximal 50.000 EUR
- Wenn Sie uns in den ersten drei Monaten über die Geburt oder den Immobilienerwerb informieren, verlängert sich der Zeitraum für die Zusatzleistung auf neun Monate
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- Steuervorteile
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- Die Versicherungsleistung bei Tod ist komplett einkommensteuerfrei
- Bei gegenseitiger „Über-Kreuz-Absicherung“ fällt bei Tod keine Erbschaftssteuer für die ausgezahlte Versicherungssumme an
Unser Tipp: Erbschaftsteuer sparen mit „Absicherung über Kreuz“- Jeder Partner schließt einen Vertrag mit sich als Versicherungsnehmer ab und trägt sich gleichzeitig als Begünstigten für die Leistung im Todesfall ein. Die versicherte Person ist der andere Partner.
- Bei Tod der versicherten Person bekommt der Versicherungsnehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag.
- Es fällt keine Erbschaftssteuer an.
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- Schutz vor Anrechnung
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- Keine Anrechnung der Leistung auf die gesetzliche Witwen- oder Waisenrente
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