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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Behütet wie ein Vogel im Nest.
Eine Immobilie besitzen und sich rundum sicher fühlen können.
Keine schöne Vorstellung: Auf Ihrem Grundstück kommen Passanten zu Schaden, z.B. weil es glatt war, der Zugangsweg schadhaft ist, ein Ziegel vom Dach gestürzt ist oder der Weg nur schwach oder nicht beleuchtet war. Geschädigte können sich nun mit ihren Ansprüchen an Sie als Grundstückseigentümer wenden.
Nicht umsonst heißt es im Artikel 14 des Grundgesetzes „Eigentum verpflichtet“. Niemand soll dadurch zu Schaden kommen. Wenn dies doch eintritt, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dafür aufzukommen. Für Haus- und Grundbesitzer können damit unkalkulierbar teure Risiken verbunden sein.
Wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie nicht selbst bewohnen, oder ein unbebautes Grundstück, sind solche Risiken nicht über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie benötigen dafür eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen sicheren finanziellen Schutz, wenn jemand – egal ob Mieter oder Besucher – in Ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grund einen Schaden erleidet und von Ihnen Schadenersatz verlangt.
Vorteile auf einen Blick
Ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf stellen wir mit Ihnen gemeinsam das für Sie passende Sicherheitskonzept zusammen.
Persönlichen Berater finden
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- Was ist versichert
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Klärung der Haftpflichtfrage
- Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir.
- Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht. Die Kosten dafür tragen natürlich wir.
Schadenersatz ...
Müssen Sie haften, leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme:- 2 Mio. EUR bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden oder
- 3 Mio. EUR bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden oder
- 5 Mio. EUR bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
... bei Sachschäden
Reparaturkosten und evtl. Ersatz der Wertminderung beschädigter Sachen (wenn Reparatur nicht vollständig möglich ist), Wertersatz (Zeitwert), weitere Kosten (z. B. Anwaltskosten)... bei Personenschäden
Ersatz der Heilkosten (z. B. Arztkosten, Arzneien, Krankenhauskosten), Verdienstausfall bzw. entgangener Gewinn, Kosten für Nachteile durch Invalidität (z. B. Invaliditätsrente)Günstig bei Neubauten
- Bis zu zwei Jahre lang haben Sie automatisch Schutz als Haus- und Grundbesitzer über Ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung – ohne zusätzlichen Beitrag.
- Erst mit Abschluss der Bauarbeiten benötigen Sie einen separaten Vertrag.
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- Besonderer Pluspunkt
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Ohne zusätzlichen Beitrag ist der Besitz einer Photovoltaikanlage einschließlich der Abgabe von Energie an Dritte mitversichert.
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- Unser Tipp
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- Schäden am Gebäude selbst sind nicht über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür benötigen Sie eine separate Gebäudeversicherung.
- Wenn Sie nur einzelne Zimmer – zum Beispiel eine Einliegerwohnung – in Ihrem Einfamilienhaus vermieten oder das Eigenheim ab und zu als Ferienhaus anbieten, genügt dafür die Privat-Haftpflichtversicherung.
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