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Dresden, 17.12.2020 | (ks)
Ab 2021 müssen rund 90 Prozent der Steuerzahler*Innen keinen Solidaritätszuschlag (Soli) mehr zahlen. 6,5 Prozent werden ihn noch teilweise entrichten müssen – je nach Höhe des Einkommens. Rund 3,5 Prozent mit sehr hohem Einkommen werden weiterhin voll zur Kasse gebeten. 30 Jahre nach dem Mauerfall sei die Abschaffung des Soli möglich, weil die Einheit Deutschlands weit vorangekommen sei, so der Hüter der Staatsfinanzen, Minister Olaf Scholz.
Aktuell beträgt der Soli 5,5 Prozent der Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftssteuer. Wobei Geringverdiener vom Soli befreit sind. Nach einer Rechnung des Bundesfinanzministeriums wird der Staat im ersten Jahr der Abschaffung 10,9 Milliarden Euro weniger einnehmen. Heißt, das Steuervolk wird in dieser Höhe an Abgaben entlastet. Auf den einzelnen Steuerzahler heruntergebrochen bedeutet das eine Ersparnis von einigen Hundert Euro bis zu mehr als tausend Euro im Jahr.
- Solidaritätszuschlag - Eine Steuer zur Finanzierung der Wende?
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Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt. (Von 1992 bis 1994 wurde kein Soli erhoben.) Er war besonders unbeliebt und umstritten und zwar als eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie zur Kapitalertragssteuer. Zahlen mussten ihn ost- wie westdeutsche Steuerzahler gleichermaßen – Erwerbstätige und Unternehmen.Hauptsächlich diente er zur Finanzierung der Kosten, die die deutsche Wiedervereinigung verursacht hat. Aber – und damit kam er in die Kritik als Etikettenschwindel – er war nicht zweckgebunden. Das heißt, der Staat konnte die generierten Einnahmen für alle seine Ausgabeposten verwenden und nicht nur für die Förderung strukturschwacher Regionen.Wenig in Erinnerung ist, dass es für seine Einführung 1991 einen anderen Grund gab: Deutschland hatte im zweiten Golfkrieg rund 16,9 Milliarden DM der Kosten übernommen. Der zunächst auf ein Jahr befristete Solidaritätszuschlag sollte diese Kosten decken. Darüber hinaus wurden von dem Geld auch Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa unterstützt. Erst als deutlich wurde, dass die Wiedervereinigung mehr Geld benötigt, als geplant, wurde der Solidaritätszuschlag eine Zusatzabgabe zur Finanzierung der deutschen Einheit.
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Für Erwerbstätige mit Lohn oder Gehalt stellen sich drei Fragen:
Zu Frage 1: Wer muss ab 2021 noch zahlen?
Singles (Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer)
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Zahlen keinen Soli mehr,
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Familien ohne Kinder
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Ein zusammen veranlagtes kinderloses Ehepaar, bei dem nur ein Partner verdient,
Wenn beide gleich viel verdienen,
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Familien mit Kindern
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Bei einer Familie mit Alleinverdiener und zwei Kindern
Wenn beide Eltern gleich viel verdienen,
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Sparer
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Auf Kapitaleinkünfte muss weiter Soli gezahlt werden,
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Rentner
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Es zahlten bisher nur die Rentner den Soli, die auch Einkommensteuer abführten. Für die allermeisten steuerpflichtigen Rentner wird der Soli entfallen.
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Zu Frage 2: Wieviel Geld habe ich mehr?
Eine Familie, die überhaupt keinen Soli mehr zahlen muss, kann nach Berechnungen des Münchner ifo-Instituts je nach Einkommen und Lebenssituation mehr als 1500 Euro im Jahr sparen. Eine typische sächsische Familie hat dann jährlich ungefähr zwischen 500 und 1.000 Euro mehr Nettolohn zur Verfügung. Auch wer noch einen Teil-Soli zahlen muss, kann mehrere Hundert Euro sparen. Wer sehr wenig verdient, profitiert allerdings kaum, weil er schon heute keinen oder nur wenig Soli zahlt.
Zu Frage 3: Was tun mit dem "Mehr an Geld"?
Auf jeden Fall sich erst mal freuen, weil die Soli-Abschaffung doch für viele Erwerbstätige ein spürbares Plus in die Haushaltskasse spült. Und dann geht das Planen los. Kleckert sich das Plus im Alltag einfach so unter? Wird konsumiert? Werden Reisen geplant? Möglich ist vieles und Corona ist irgendwann auch vorbei. Dann kann man sich ja mal was gönnen.
Unser Tipp: Wie wäre es, den neuen finanziellen Spielraum für eine Altersvorsorge zum Nulltarif zu nutzen? Da können Sie sich im Alter nämlich auch noch was gönnen. Der Soli-Rechner ermittelt Ihnen nicht nur die voraussichtliche Ersparnis, sondern er wirft Ihnen auch die Höhe der Zusatzrente aus, die Sie mit dieser Ersparnis generieren können. Und mittels Schieberegler können Sie sehen, wie sich die Zusatzrente vergrößert, wenn Sie noch was draufpacken.
Fazit:
Drehen wir die erfreuliche Tatsache der Soli-Abschaffung einfach mal um. Wenn Sie zu denen gehören, die ab 2021 die Zusatzabgabe nicht mehr zahlen müssen, gehören Sie auch zu denen, die vermutlich nur mit der gesetzlichen Rente ihren gewohnten Lebensstandard im Alter nicht werden halten können. Es macht deshalb Sinn, aus dem Soli-Geld als Zusatzabgabe eine lebenslange Rente als Zusatzeinnahme zu bilden.
PS. Private Altersvorsorge ist Vertrauenssache und bedarf einer guten, ausführlichen Beratung.
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