- Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Bundesländern von 7.300 Euro auf 7.550 Euro. In den neuen Bundesländern erhöht sie sich von 7.100 Euro auf 7.450 Euro. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Die Bezugsgröße steigt 2024 in den alten Bundesländern von 3.395 Euro auf 3.535 Euro im Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt in den neuen Bundesländern von 3.290 Euro auf 3.465 Euro im Monat. Sie hat unter anderem für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.
2024 wird das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für die alten und die neuen Bundesländer sein. Ab 2025 gelten eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und eine einheitliche Bezugsgröße in West- und Ostdeutschland.
- Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Rente
2024 soll die Rente nach Schätzungen der Rentenkommission um ca. 3,5 Prozent steigen. Die genaue Erhöhung steht erst im Frühjahr fest.
- Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und Neurentner
Wer 2024 neu in Rente geht, muss mehr Steuern auf seine Rente zahlen. Ab Januar 2024 versteuern Neurentner 84 Prozent (2023: 83 Prozent) ihrer Rente. 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente sind damit noch steuerfrei. Bestandsrenten sind davon nicht betroffen.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, den steuerpflichtigen Rentenanteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt zu erhöhen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist derzeit allerdings noch nicht abgeschlossen.
- Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dürfen mehr hinzuverdienen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind zum 1. Januar 2024 gestiegen. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, darf jährlich 37.117,50 Euro hinzuverdienen. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.
- Freiwillige gesetzliche Renten-Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, muss seit Januar 2024 monatlich mindestens 100,07 Euro (2023: 96,72 Euro) und darf höchstens 1.404,30 Euro (2023: 1.357,80 Euro) monatlich einzahlen.
- Mit Wohn-Riester die Heizung sanieren
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie können Guthaben aus Riester-Verträgen („Wohn-Riester“) für den Einbau einer Wärmepumpe oder die energetische Sanierung ihres Hauses nutzen. Entsprechende Anträge können seit 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.