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  • Brennende Kerze zwischen weißen Rosen

    Bestattung: Informationen, Kosten und Vorsorge

Dresden, 6. Oktober 2023 | (ks)
 
Wer in Deutschland stirbt, muss bestattet werden. Die Bestattungspflicht ist gesetzlich geregelt. Die wenigsten Menschen, die zum ersten Mal mit dem Tod eines Angehörigen konfrontiert werden, wissen, was auf sie zukommt. Auch die Kosten werden oft unterschätzt. In einer emotionalen Ausnahmesituation sind dann viele Entscheidungen zu treffen und möglicherweise finanzielle Belastungen zu tragen. Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Punkte und wie Sie eine Bestattungsvorsorge treffen können.
 
Auch wenn es mental anstrengend ist, klären Sie Ihre Vorstellungen über den eigenen Tod für sich und mit ihren Angehörigen idealerweise schon zu Lebzeiten und möglichst bei guter Gesundheit. Dies gilt für gesundheitliche Fragen (Patientenverfügung), rechtliche Fragen (Vorsorgevollmacht) und finanzielle Fragen (Vorsorge und Testament). Für die Hinterbliebenen ist es entlastend, wenn sie den Handlungsrahmen im Sinne des oder der Verstorbenen kennen.
 
Klären wir zunächst einige Begriffe, die wichtig sind:

Was versteht man unter Bestattung, Beisetzung, Beerdigung

  • Die Bestattung ist der gesamte Vorgang, der mit dem Tod eines Menschen verbunden ist. Dazu gehören beispielsweise auch zeremonielle Akte wie die Aufbahrung, eine Trauerfeier oder die Erledigung von Formalitäten. Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: Die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Je nach Art der Beisetzung der oder des Verstorbenen wird von einer Urnenbestattung, Sargbestattung, Seebestattung oder Baumbestattung gesprochen.
  • Die Beisetzung ist ein Teil der Bestattung. Sie bezeichnet die Übergabe der/des Verstorbenen an ihre/seine letzte Ruhestätte.
  • Die Beerdigung ist eine besondere Form der Beisetzung. Wie der Name schon sagt, wird der Sarg oder die Urne der Erde übergeben. Auch eine Wald- oder Baumbestattung ist eine Beerdigung.
Metallurne mit Blumenschmuck

Gesetzliche Grundlagen

Jedes Bundesland erlässt sein eigenes Bestattungsgesetz mit spezifischen Verordnungen. Die Gesetze unterscheiden sich allerdings nicht wesentlich. Hier finden Sie das Sächsische Bestattungsgesetz. Geregelt sind u.a.
 
  • Feststellung des Todes durch einen Arzt und Durchführung einer Leichenschau
  • Ausstellung des Totenscheines
  • Bestattungspflicht
  • Bestattungsplätze
  • Bestattungsfrist
  • Fragen zu Ruhezeiten und zur Friedhofspflicht
 
Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, eine Bestattung ganz individuell zu gestalten. In Deutschland selbst sind bestimmte Bestattungsformen aufgrund der Friedhofspflicht nicht erlaubt. Dafür müssten Sie ins Ausland ausweichen. Das gilt die Luftbestattung als Variante der Feuerbestattung. Die Asche des/der Verstorbenen wird hier von einem Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon aus im Himmel verstreut. In Ländern wie Österreich, Frankreich, Tschechien, der Schweiz und den Niederlanden ist diese Bestattungsform erlaubt.
 
Auch eine Diamantbestattung ist nur im Ausland möglich. Auch sie stellt eine spezielle Form der Feuerbestattung dar. Im Rahmen einer Diamantbestattung wird über ein spezielles Verfahren ein synthetischer Erinnerungs-Diamant aus einer bestimmten Menge Asche oder aus Haaren des/der Verstorbenen hergestellt.
 
Wer sich zu Lebzeiten für eine dieser speziellen Bestattungsvarianten entscheidet, kann seine Vorstellungen mit einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln und dabei auch das Finanzielle klären. Ausgefallene Wünsche schlagen mit höheren Kosten zu Buche.

Bestattungskosten

Je nach Ausgestaltung der Bestattung und der Bestattungsart entstehen Kosten von mehreren tausend Euro. Die Höhe variiert auch regional. Eine pauschale Angabe, was eine Bestattung kostet, ist daher nicht seriös möglich. Nach oben sind kaum Grenzen gesetzt.
 
Für eine Bestattungsvorsorge empfehlen wir als Versicherer aus der Beratungspraxis und Erfahrungswerten für Sachsen mindestens einen Betrag von 5000 Euro. Eine würdevolle Bestattung ohne große Extras kann aber auch schnell bis zu 10.000 Euro kosten.
Aufgebahrter Sarg in Trauerhalle
Bestattungskosten setzen sich aus drei Kostenblöcken zusammen:
 
Leistungen des Bestatters
 
  • Überführung und Versorgung (Ankleiden, Einsargen)
  • Waren (Sarg, Sargausstattung, Urne, Totenkleidung)
  • Serviceleistungen für Betreuung und Formalitäten
  • Organisation der Bestattung
 
Fremdleistungen und individuelle Leistungen auf Wunsch
 
    • Krematorium
    • Organisation und Begleitung der Trauerfeier
    • Trauerdrucksachen einschließlich Traueranzeigen
    • Blumenschmuck
    • Redner
    • Musik
     
    Friedhofs- und sonstige Gebühren
     
          • Leichenschau/Totenschein
          • Gebühren Sterbeurkunde
          • Grabnutzungsgebühren
          • Beisetzungsgebühren
          • Nutzungsgebühren Trauerhalle auf dem Friedhof
     
    Weitere Kosten entstehen nach der Bestattung gegebenenfalls durch Grabstein, Grabbepflanzung und jährliche Friedhofsgebühren.
     

    Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht

    Unter Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Die Bestattungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht. In Deutschland wird das durch die jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer geregelt und gehört zur gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorge.
     
    Die gesetzlich definierten bestattungspflichtigen Personen sind in der Regel die nächsten Angehörigen des/der Verstorbenen. Diese müssen die Bestattung veranlassen beziehungsweise organisieren. Die Bestattungspflichtigen sind nicht automatisch verpflichtet auch die Bestattungskosten zu tragen.
     
    Die Bestattungspflicht der Angehörigen ist zu trennen von der (meist) privatrechtlich festgelegten Kostentragungspflicht für die Bestattung. Die Kostentragungspflicht gehört zum deutschen Erbrecht. Deshalb müssen nach § 1968 BGB vor allem die Erben für die Bestattungskosten aufkommen.
     

    Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge:

    • Vertraglich Verpflichtete (z. B. bei vorhandener Bestattungsvorsorgevereinbarung oder Personen, die sich vertraglich z.B. als Gegenleistung für eine Grundstücksübereignung verpflichtet haben)
    • Erben nach testamentarischer Verfügung
    • Erben laut gesetzlicher Erbfolge
    • Unterhaltspflichtige (z. B. (auch getrennt lebende) Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern des/der Verstorbenen)
    • öffentlich-rechtlich Verpflichtete nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes
     
    Ist kein Nachlassvermögen vorhanden und der Erbe selbst nicht leistungsfähig oder wurde die Erbschaft von allen Erben ausgeschlagen, müssen Verpflichtete nach dem Unterhaltsrecht (§ 1615 Abs. 2 BGB) die Kosten übernehmen. In Ausnahmefällen und auf Antrag können Bestattungskosten durch die Sozialhilfeträger übernommen werden.
     
    Erteilt ein Bestattungspflichtiger einem Bestattungsunternehmen den Auftrag zur Bestattung, muss er zunächst die Rechnung bezahlen. Er kann jedoch das Geld, das er für die Bestattung vorgestreckt hat, von den Erben oder den Kostentragungspflichtigen zurückfordern.
     

    Für Bestattungskosten finanziell vorsorgen

    Um die Angehörigen zu entlasten, lohnt es sich zu überlegen, wie man selbst für die Bestattungskosten vorsorgen kann.
     

    Genügend Geld vermachen

    Wer über ein entsprechend hohes Vermögen verfügt, kann davon ausgehen, dass seine Erben die Kosten im Todesfall tragen können. In diesem Fall ist es sinnvoll, bereits im Testament Regelungen für die Bestattung zu treffen. Der Nachteil dieser Variante ist, dass eine Erbschaft frühestens einige Wochen nach der Beerdigung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt wird. Die Rechnungen fallen jedoch schon viel früher an und das Geld muss daher vorgestreckt werden.
     

    Treuhandkonto eröffnen

    Wer vermeiden will, dass die Erben in Vorleistung treten müssen, kann auch mit einem so genannten Treuhandkonto vorsorgen. Dabei wird bereits zu Lebzeiten ein bestimmter Geldbetrag einem Dritten anvertraut, der zweckgebunden ist. Somit darf er nur für die Bestattungskosten verwendet werden.
     
    Ein Treuhandkonto kann auch im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages beim Bestattungsunternehmen eingerichtet werden. Auch hier ist sichergestellt ist, dass das Geld nur für die Bestattungskosten verwendet wird.
     

    Sterbegeldversicherung abschließen

    Mit einer Sterbegeldversicherung bewahren Sie einerseits Ihre Angehörigen vor finanziellen Sorgen und hohen Bestattungskosten. Zum anderen sichern Sie sich eine Bestattung nach Ihren Wünschen. Dieser Gedanke kann besonders beruhigend sein, wenn es vielleicht keine nahen Angehörigen gibt.
     
    Eine Sterbegeldversicherung bietet mehrere Vorteile:
     
    • Flexibel: Sie können den Beitrag entweder in einer Summe einzahlen oder in überschaubaren monatlichen Raten.
    • Hohe Absicherungssumme: Wie hoch die Auszahlungssumme im Todesfall sein soll, legen Sie selbst fest. Mit einer Maximalsumme von 25.000 Euro, wie dies bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen abschließbar ist, können Sie sicher sein, dass alle Kosten rund um Ihr Ableben langfristig gedeckt sind.
    • Schnelle Auszahlung: Der von Ihnen benannte Begünstigte muss nur die Sterbeurkunde einreichen und kann zeitnah über das Vertragsguthaben verfügen.
    • Sie vermeiden Streitigkeiten unter den Erben, weil die Bestattungskosten unabhängig von anderen testamentarischen Verfügungen geregelt sind.
    • Hohes Eintrittsalter: Es ist (fast) nie zu spät: Sie können sich auch im fortgeschrittenen Alter für eine Bestattungsvorsorge entscheiden. Je nach Vertragsgestaltung ist die Sterbegeldversicherung bis zum 80. oder 85. Lebensjahr abschließbar.
    • Leistung sichern: Bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen wie beispielsweise Hilfe zur Pflege, kann das Sterbegeld zum verwertbaren Vermögen zählen. Über die Festlegung des Bezugsrechtes oder eine Herabsetzung der Versicherung können Sie Ihre Bestattungsvorsorge sichern.
    Seniorenpaar beim Drachen steigen lassen auf Feldweg
    Die Bestattungsvorsorge ist vielleicht kein schönes, aber ein wichtiges Thema.

    Aber wie schon Mark Aurel sagte: „Nicht den Tod muss man fürchten, sondern dass man nie zu leben beginnt“.

    Sparkassen-Sterbegeld

    Nehmen Sie sich und Ihren Angehörigen eine Last von den Schultern. Regeln Sie frühzeitig alles rund um Ihre Bestattung. Mit dem Sparkassen-Sterbegeld haben Sie ab sofort eine Sorge weniger. 

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