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  • Genervter Autofahrer schaut schimpfend aus dem Autofenster

    Blockierte Kreuzungen - vermeidbares Ärgernis im Straßenverkehr

Dresden, 27. März 2025 | (ks)
 
Wer mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist, kennt die Situation. Vor allem im Berufsverkehr quält sich die Blechlawine zäh von Ampel zu Ampel. Jede Kreuzung kann zum Hindernis oder besser gesagt zum Ärgernis werden, weil Autofahrer sie blockieren. Oft ist es eine Mischung aus Ungeduld, Unaufmerksamkeit und dem berüchtigten "Nur noch schnell rüber"-Syndrom. Autofahrer schätzen die Situation falsch ein und bleiben mitten auf der Kreuzung stehen, wenn die Ampel umspringt. Et voilà - das Chaos ist perfekt, inklusive Hupkonzert und genervten Blicken!
 

Regelungen der StVO für Kreuzungen und Einmündungen

Die Straßen-Verkehrsordnung (StVO) enthält klare Vorgaben, wie sich Autofahrer an Kreuzungen und Einmündungen zu verhalten haben. Auch bei grüner Ampel oder Vorfahrt darf ein Autofahrer nicht ohne weiteres in eine Kreuzung einfahren. Nämlich dann nicht, wenn absehbar ist, dass er wegen stockenden Verkehrs mitten auf der Kreuzung anhalten muss. Ungeduldige Autofahrer, die in dieser Situation den wartenden Vordermann anhupen, können dies in § 11 Abs. 1 StVO nachlesen.
 

Kreuzungen blockieren ist keine Bagatelle

Autos stauen sich an grüner Ampel
Grünes Licht bedeutet nicht automatisch Weiterfahrt
Wer diese Vorschrift missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Härtere Strafen drohen, wenn das im Stau stehende Fahrzeug Einsatzkräfte blockiert. Oder, wenn es zu einem Unfall kommt. Das kostet 35 Euro.

Durch verstopfte Kreuzungen erhöht sich die Stau- und Unfallgefahr erheblich. Rettungswege werden versperrt. Im Ernstfall kann das Leben kosten. Und nicht zuletzt schießt der Stress-Level aller Beteiligten durch die Decke.
 

So vermeiden Sie das Einfahren in blockierte Kreuzungen

So können Sie verhindern, dass Sie selbst zur Blockade einer Kreuzung beitragen:

  • Vorausschauendes Fahren:
    Beobachten Sie den Verkehrsfluss. Schätzen Sie ein, ob genügend Platz vorhanden ist, um die Kreuzung vollständig zu überqueren.​
  • Geduld bewahren:
    Auch wenn die Ampel grün zeigt: Warten Sie, bis ausreichend Raum auf der anderen Seite der Kreuzung vorhanden ist, um nicht mitten im Kreuzungsbereich zum Stehen zu kommen.​
  • Rücksicht nehmen:
    Achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer. Ermöglichen Sie ihnen das Verlassen der Kreuzung, bevor Sie selbst einfahren.​ Denken Sie daran, dass Ihr Verhalten Auswirkungen auf andere hat.
 

Verhalten, wenn Sie versehentlich eine Kreuzung blockieren

Nicht immer lässt sich voraussehen, dass sich der Verkehr auf der Kreuzung staut. Sollten Sie in der unangenehmen Situation sein, mitten auf der Kreuzung festzustecken, gilt:
 
  • Ruhe bewahren:
    Panik oder hektische Manöver können die Situation verschlimmern.​
  • Kommunizieren:
    Setzen Sie gegebenenfalls den Warnblinker ein, um andere Verkehrsteilnehmer auf Ihre Situation aufmerksam zu machen.​
  • Ausweichen:
    Wenn möglich, weichen Sie zur Seite aus. Fahren Sie jedoch nicht auf den Gehweg oder in den Gegenverkehr.
  • Verkehr beobachten und sicher herausfahren:
    Wenn möglich, wieder rückwärts aus der Kreuzung herausfahren. Geht das nicht, müssen Sie warten. Sobald der Verkehr wieder fließt, die Kreuzung zügig und umsichtig räumen.
 

Kreuzungs-Räumern Vorrang geben

Wer nach einem Stau an einer Kreuzung anderen Autofahrern nicht die Möglichkeit gibt, den Bereich zu räumen, kann bei einem Unfall überwiegend haften. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az.: 10 C 79/21).
 
Es handelte sich um einen Unfall an einer Ampelkreuzung. Ein Autofahrer kollidierte während der Grünphase mit einer Autofahrerin, die durch einen Rückstau aufgehalten wurde und die Kreuzung verlassen wollte. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Frau, die als "berechtigte Kreuzungs-Räumerin" Vorfahrt hatte. Der Mann hätte sie trotz seiner eigenen Grünphase passieren lassen müssen. Daher musste er zu zwei Dritteln für die entstandenen Schäden haften. Die Autofahrerin bekam eine Teilschuld und musste zu einem Drittel haften. Sie hatte gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen.
Unser Tipp: Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich versichern. Denn leider passieren immer wieder Unfälle. Für den Fall, dass dabei Dritte zu Schaden kommen, ist die Kfz-Haftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Schäden am eigenen Auto übernimmt die Kasko-Versicherung. Im Schadensfall zeigt sich, ob man mit seiner Autoversicherung die richtige Wahl getroffen hat.

Fazit: Gemeinsam für einen besseren Verkehrsfluss

Nur selten kommt der Verkehr plötzlich und unvorhersehbar zum Erliegen. Die meisten Autofahrer kennen in ihrer Stadt die neuralgischen Kreuzungen, an denen es besonders häufig zu Staus kommt. Hier sind Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Schließlich wollen wir alle dasselbe: sicher und entspannt ans Ziel kommen. Fahren Sie vorsichtig und kommen Sie gut an.

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