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Das ändert sich 2019 bei Altersvorsorge, Rente & Co.
Dresden, 10.01.2019 | (ks)
Die Bundesregierung hat für 2019 wieder einige gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht, die Auswirkungen auf Rente, Altersvorsorge und Versicherungen haben. Hier ein Überblick:
Altersvorsorge
#1 - Arbeitgeberzuschuss für Betriebsrenten wird Pflicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohns sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben ab 2019 den gesetzlichen Anspruch, dass sich ihr Arbeitgeber am Aufbau ihrer Betriebsrente beteiligt. Bislang war das eine freiwillige Leistung. Bei Neuverträgen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, müssen Arbeitgeber den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent aufstocken.
#2 - Entlastung von Betriebsrenten aus Pensionskassen
Dies betrifft alle Beschäftigte, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis allein in eine Pensionskasse eingezahlt haben. Für Leistungen der Pensionskasse müssen ab 2019 keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt werden. Hat der Beschäftigte in den letzten vier Jahren zu viel Beiträge gezahlt, hat er Anspruch auf Erstattung.
#3 - Höhere Absetzbarkeit bei den Basisrenten
Alle, die eine Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) abgeschlossen haben, können 2019 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente steigt auf 24.305 Euro an. Das Finanzamt erkennt 88 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2018: 86 Prozent). Somit sind 2019 maximal 21.388 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare/Lebensgemeinschaften verdoppeln sich diese Beträge.
Versicherungen
#1 - Neue Informationsblätter für eine bessere Übersicht
Ab Januar 2019 gibt es für bestimmte Lebensversicherungen - im Wesentlichen für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen - neue Informationsblätter. So sollen Interessierte möglichst frühzeitig einen schnelleren Überblick zu einzelnen Policen erhalten. Das Informationsblatt ist in den Versicherungssparten einheitlich gestaltet und gibt unter anderem Auskunft über:
- die Art der Versicherung
- die Laufzeit
- den Umfang der gedeckten Risiken
- die Höhe und Zahlungsweise der Versicherungsprämie.
Für Lebensversicherungen mit Kapitalbildung werden schon seit längerem Informationsblätter ähnlicher Art ausgegeben.
Gesetzliche Rentenversicherung
#1 - Beitragsstabilität und Rentenniveau
Ab 1. Januar 2019 gilt das „Gesetz über Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“. Zunächst bis zum Jahr 2025 wurden darin stabile Beiträge bei maximal 20 Prozent (aktuell 18,6 Prozent) sowie ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent fixiert. Die im Sommer 2018 eingesetzte Rentenkommission soll Vorschläge erarbeiten, wie es nach 2025 weitergehen kann.
#2 - Rentenerhöhungen und Rentenanpassungen
Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichtes 2018 dürfen sich ab 1. Juli 2019 mutmaßlich die Ost-Ruheständler auf eine Rentenerhöhung um 3,91 Prozent und die West-Ruheständler um 3,18 Prozent freuen. Die endgültigen Werte ergeben sich, wenn die Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Ebenfalls zum 1. Juli 2019 wird der Ost-Rentenwert von derzeit 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent des West-Rentenwertes angehoben.
#3 - Höhere Mütterrente - Gut für Frauen
Ab 2019 profitieren mehr Frauen von der erweiterten Mütterrente. Auch für Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder wird ein halber Rentenpunkt (das sind 2,5 Entgeltpunkte - bisher 2 Entgeltpunkte) zusätzlich angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.
Trotz dieser wichtigen Verbesserung sollten sich gerade Frauen mit ihrer Versorgungssituation auseinandersetzen. Deswegen hat die Sparkassen-Versicherung Sachsen die Initiative #FrauMachtsSchlauer ins Leben gerufen. Ziel ist es, Frauen für ihre besondere Versorgungssituation zu sensibilisieren und in einem Beratungsgespräch gemeinsam Lösungsansätze zu finden.
#4 - Höhere Erwerbsminderungsrente
Alle, die ab 2019 eine Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen monatlich mehr Geld. Die Altersbezüge werden dann so berechnet, als ob Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten – nicht wie bisher bis zum 62. Lebensjahr.
#5 - Steuerpflichtiger Teil der Rente steigt
Ab Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 76 auf 78 Prozent. Das heißt, wer 2019 in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Somit bleiben nur noch 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Es zeigt sich, dass finanziell 2019 vieles besser werden kann. Wir wünschen Ihnen zusätzlich auch ein glückliches neues Jahr.
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