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  • Sich umarmendes Rentnerpaar auf einer Bank im Wald

    Was hat die Deutsche Post mit der Rente zu tun?

Dresden, 16.09.2021; aktualisiert: 13. November 2023 | (ks)
 
Die Deutsche Post zahlt Rentenempfängern die Rente aus. Und das seit 125 Jahren. Denn bei der Deutschen Post ist eine Institution angesiedelt, die man auf den ersten Blick nicht als posttypisch erachtet: Der Renten Service. Als Dienstleister gewährleistet er im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung nicht nur die pünktlichen und zuverlässigen Rentenzahlungen im In- und Ausland. Er kümmert sich darüber hinaus um Rentenanpassungen, Bestands- und Datenpflege, Betriebsrentenverwaltung, Zulagenverwaltung (Riester-Rente) und die Erstellung von Statistiken. Der Briefträger-Geldbote kommt aber schon lange nicht mehr. Die Renten fließen heute in der Regel unbar übers Girokonto. Wer kein Girokonto hat, erhält die Rente per Post mit einem Scheck.
 

Welche Rentenzahlungen übernimmt der Renten Service als Dienstleister?

Der Renten Service überweist Renten an Rentenempfänger für die Deutsche Rentenversicherung, für die staatlichen Versorgungseinrichtungen zum Beispiel VBL, die ZVK der ehemaligen Deutschen Bundespost sowie deren Nachfolgeunternehmen und für verschiedene Anbieter von privaten Betriebsrenten. Des Weiteren werden Renten der gesetzlichen Unfallversicherung verschiedener Träger ausgezahlt. Außerdem zahlen die österreichischen Pensionsversicherungsanstalten bei Empfängern im Ausland über den Renten Service der Deutschen Post AG aus.

Daran sollten Sie denken

Vielleicht verbringen Sie Ihren Ruhestand unter den warmen Sonnenstrahlen des Südens. Vielleicht sind Sie ein Land gezogen, wo Sie sich mehr für Ihre Rente leisten können. Oder Sie konnten aller beruflichen Zwänge ledig, endlich in die Nähe Ihrer Kinder ziehen. Egal wo Sie Ihren Lebensabend verbringen, Sie müssen als Rentner Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen dem Renten Service mitteilen. Das betrifft alle Angelegenheiten, die für den Rentenbezug relevant sind. Sonst kann die Rentenzahlung ausbleiben.
 

Adressänderung mitteilen

Die Rentenversicherung möchte, dass keine Renten zu Unrecht gezahlt werden (Überzahlung). Deshalb werden Renten nur an Empfänger gezahlt, deren aktuelle Adresse bekannt ist. Liegt die aktuelle Anschrift nicht vor und kann auch nicht ermittelt werden, zum Beispiel nach dem Rücklauf der Renten­anpassungs­mitteilung, stellt der Renten Service die Renten­zahlung ein. Sobald Betroffene die neue Adresse mitgeteilt haben, fließt die Rente wieder.
 

Wie können Sie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen mitteilen?

    • Die Adressänderung kann in jeder Postfiliale der Deutschen Post dem Renten Service mitgeteilt werden. Der entsprechende Vordruck ist in der Regel in allen Postfilialen in Deutschland erhältlich.
    • Oder Sie laden sich die Änderungsanzeige im Download Bereich des Renten Service herunter, füllen Sie aus und schicken sie unterschrieben an den Renten Service.  
       
      Adresse für in Deutschland ansässige Rentner:
      Deutsche Post AG, Niederlassung Rentner, 13497 Berlin.
      Adresse für Rentner, die im Ausland wohnen:
      Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13496 Berlin
  • Alternativ können Rentner die neue Anschrift auch online unter www.rentenservice.com melden. Die Daten werden vom Renten Service dann automatisch an die Rentenversicherung weitergeleitet.
Geben Sie dabei bitte auch Ihre alte Adresse und Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie beispielsweise auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder Ihrem Rentenbescheid.
 

Änderung des Gutschriftskontos mitteilen

Eine Änderung Ihrer Bankverbindung ist über das oben genannte Änderungs-Formular problemlos möglich. Der Renten Service gibt dazu folgenden Hinweis: Für eine ausländische Kontoverbindung werden zum einen die Informationen zu den Kontoverbindungsdaten benötigt. Des Weiteren ist eine von Ihrer neuen Bank bestätigte und mit allen erforderlichen Unterschriften versehene Zahlungserklärung/Zahlungsermächtigung notwendig.
 

Weitere Änderungsmitteilungen der persönlichen Verhältnisse

  • Namensänderung
  • Ableben
  • Vorschusszahlung an Witwen/Witwer
Dem Renten Service der Deutschen Post AG können Sie aber auch mitteilen, wenn Zahlungen ausbleiben, unkorrekt sind und andere Sachverhalte. Ansprechpartner sind ebenso die regionalen Niederlassungen Ihres Wohnortes.
 

Wozu ist die Lebensbescheinigung notwendig?

Wenn Sie als Rentenempfänger einer gesetzlichen Rente oder Unfallrente im Ausland leben, müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, dass Sie noch leben. Und zwar mit der „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland“. Die personalisierte Lebensbescheinigung ist dafür der notwendige Vordruck und die Voraussetzung, dass Sie Ihre Rente weiterhin gezahlt bekommen. Sie wird jährlich (in der Regel im Juli) durch den Renten Service per Post versandt.  Das Formular muss ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben, beglaubigt und innerhalb der angegebenen Frist an die auf dem Rückumschlag angegebene Niederlassungs-Adresse des Renten Services zurückgeschickt werden. Alternativ geht das auch per Mail oder Fax. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.deutschepost.de
 
In Ländern außerhalb der EU muss ein deutsches Konsulat (Auslandsvertretung) die Angaben beglaubigen. Innerhalb der EU sind dazu auch teilweise Notare und Banken berechtigt. Die Rentenempfängerin/der Rentenempfänger muss dazu persönlich erscheinen
 
In einigen Ländern ist die Lebensbescheinigung nicht erforderlich. Durch eine länderübergreifende Vernetzung kann die Deutsche Rentenversicherung auf die Datenbanken einiger Länder zugreifen. Oder die dortigen Behörden melden den Tod des Rentenberechtigten selbst. Bisher sind dies Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien.

Übrigens:

Die Rentenzahlung Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten Sie von Ihrem Versicherer ausgezahlt, bei dem Sie diese abgeschlossen haben. Natürlich genauso pünktlich und zuverlässig, wie das der Renten Service macht.

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Forum

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Ursula Lorenz: 
Ich benötige eine Lebensbescheinigung.
 
 
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11.01.2022 | Antwort der Sparkassen-Versicherung Sachsen:
Liebe Frau Lorenz,
 
die Lebensbescheinigung erhalten Sie jährlich in der Regel im Juni, spätestens im Juli von der Deutschen Rentenversicherung per Post zugesandt. Hierfür müssen Sie nur sicherstellen, dass dem Renten-Service Ihre aktuelle Adresse vorliegt.
 
Wenn Ihnen das Formular der Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August 2022 zugegangen ist, können Sie sich die Lebensbescheinigung auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen. Einfach auf diesen Link klicken: Versicherungsnummer (deutschepost.de)
 
Alternativ haben wir das Formular als Pdf an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse geschickt. Das können Sie ausdrucken, ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und per Post versenden. Adresse: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten-Service, 04078 Leipzig
 
Wenn Sie in einem Land leben, mit dem ein elektronischer Abgleich durchgeführt wird, dann erhalten Sie nicht regelmäßig eine Lebensbescheinigung.
 
Das sind folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien
 
Sollten Sie also eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.
 
Falls Sie das Formular sofort per Post erhalten möchten oder falls Sie Fragen dazu haben, empfehlen wir Ihnen beim Renten-Service anzurufen.
 
Kontakt:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Telefon:   +49 221 56 92-777
Telefax:    +49 69 6530 1510 865
E-Mail:      LB2021@deutschepost.de
 
 
Wir hoffen, dass diese Information hilfreich für Sie ist und grüßen herzlich.

Die Redaktion der Sparkassen-Versicherung Sachsen
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12.11.2023 | Bärbel Golinski
Rentennachzahlung auch per Scheck möglich.
 
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17.11.2023 | Antwort der Sparkassen-Versicherung Sachsen
Liebe Frau Golinski,
wir haben Ihren Kommentar so verstanden, dass eine Rentenzahlung (falls kein Girokonto vorhanden ist) auch per Scheck über den Postweg möglich ist. Das stimmt. Wir haben den Blogartikel entsprechend aktualisiert. Vielen Dank für Ihren Hinweis.
 
Viele Grüße, die Redaktion der Sparkassen-Versicherung Sachsen
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