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  • Mann fährt auf einem E-Mountainbike Rad in den Bergen.

    Teure Fahrräder richtig versichern

Dresden, 9. Juni 2022 | (ks)
 
Das Radfahren – ob als Freizeitvergnügen oder als Transportmittel – boomt. Und die Deutschen kaufen immer teurere Fahrräder. Vor allem E-Bikes liegen absolut im Trend. Hochwertige Fahrräder sollten Sie umfassend und richtig versichern. Wenn der teure Drahtesel geklaut wird, ist das nicht nur ärgerlich. Hinzu kommt ein ein kapitaler Schaden von oftmals fünfstelligen Euro-Beträgen. Meist greifen Langfinger zu, wenn das Rad irgendwo in der Öffentlichkeit abgestellt wird. Aber die Diebe suchen zunehmend auch gezielt in Treppenhäusern und Kellerräumen nach den hochwertigen Zweirädern.

Fahrraddiebstähle in Zahlen

Fahrraddiebstähle waren in den Jahren 2020 und 2021 rückläufig. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt dies auf den sogenannten Corona-Effekt zurück. Während der Pandemie haben viele Arbeitnehmer:innen zu Hause gearbeitet. Fahrräder standen deshalb seltener irgendwo im Freien, wo sie häufiger gestohlen werden.
 
Nach Angaben des Verbandes ist der Diebstahl versicherter Fahrräder 2021 auf ein Rekordtief gesunken. Insgesamt wurden 125.000 Fahrräder gestohlen. Das sind noch einmal rund 15.000 weniger als im Jahr 2020. Insgesamt sank die Anzahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2021 um 10,5 Prozent auf rund 234.000. (In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet.) Der GDV geht davon aus, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt, da Fahrrad-Diebstähle häufig nicht angezeigt werden.
 

Trend zum Diebstahl teurer Fahrräder hält an

Trotz Rückgang der Diebstähle – kaum gesunken ist die Schadensumme, die in etwa auf Vorjahresniveau blieb: 110 Millionen Euro mussten die Versicherer für Schadendiebstähle zahlen. Das liegt auch daran, dass die Versicherer immer mehr pro geklautem Fahrrad aufwenden müssen. Der Schadenschnitt hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 440 Euro auf 860 Euro fast verdoppelt. Auch das ist ein Rekordwert. „Der Anstieg der Entschädigungsleistung zeigt, dass der Trend zum Diebstahl teurer Fahrräder anhält“, bilanziert der Hauptgeschäftsführer GDV, Jörg Asmussen.

Versicherungsschutz für Fahrräder

Je teurer das Rad, umso umfangreicher sollte der Versicherungsschutz sein. Ein Fahrrad-Besitzer hat dabei generell zwei Möglichkeiten, seinen Drahtesel abzusichern. Er kann:
 
  • Erstens sein Rad durch eine Hausratversicherung schützen.
  • Zweitens seine Hausratversicherung um einen speziellen Fahrrad-Versicherungsschutz im gewünschten Leistungsumfang erweitern. Es gibt auch Versicherer, die eigenständige Fahrradversicherungen zum Beispiel E-Bike-Versicherungen anbieten.
Beide Möglichkeiten decken unterschiedliche Risiken ab.
 

Einschluss in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden (Fahrrad-Klausel), wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Im Treppenhaus dagegen ist das Fahrrad nur dann versichert, wenn es mit einem Schloss zusätzlich gesichert war und eine Fahrrad-Diebstahlversicherung besteht. E-Bikes beziehungsweise Pedelecs können dann in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer erreichen. Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl den Neuwert. Das heißt, den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Dabei gelten die im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.

Zusatzschutz vor Fahrraddiebstahl im öffentlichen Raum

Wird das Rad irgendwo unterwegs im öffentlichen Raum gestohlen, brauchen Sie für einen Versicherungsschutz den Zusatzbaustein Fahrrad-Diebstahl. Er kommt auch für Diebstähle von Teilen beispielsweise des Akkus an E-Bikes und Pedelecs auf. Zu beachten ist der Leistungsumfang, den Sie versichern möchten. Das betrifft die vereinbarte Versicherungssumme und die Art der Entschädigung (Zeit- oder Neuwert).
 

Zusatzschutz vor Beschädigungen am Rad - Fahrradkasko

Dieser Zusatzbaustein versichert Beschädigungen am Bike. Inbegriffen sind sowohl Schäden durch einen Sturz oder Unfall als auch durch böswillige Beschädigungen durch Dritte, also Vandalismus. Für E-Bikes und Pedelec-Fahrer:innen ist wichtig, dass auch Feuchtigkeitsschäden am Akku dieser Zweiräder versichert sind. Nach Stürzen werden auch die Prüfkosten für Karbonrahmen in begrenztem Umfang übernommen.
 

Zu beachten ist:

Schließen Sie eine Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung beim Fahrradhändler ab, müssen Sie jedes Rad einzeln versichern. Schließen Sie ihren Versicherungsschutz über die oben genannten Bausteine Fahrrad-Diebstahl und Fahrrad-Kasko mit in die Hausratversicherung ein, sind alle Räder, die zum Haushalt gehören, versichert.
Mit diesen Policen können Sie freiwillig ihren Drahtesel versichern. Und wie bereits erwähnt, sollten Sie sich beim Leistungsumfang ihres Versicherungsschutzes am Preis Ihres Bikes und an Ihren Nutzungsgewohnheiten orientieren.

Wann sind elektrische Fahrräder versicherungspflichtig?

Längst nicht alles, was aussieht wie ein Fahrrad, ist rechtlich auch eins.
Meist wird zudem jedes elektrische Fahrrad E-Bike genannt, egal wie schnell es fährt und welches Prinzip dem Antrieb zugrunde liegt. Geht es um die Versicherungspflicht, werden aber die kleinen Unterschiede wichtig: Dann ist das E-Bike nämlich plötzlich ein Fahrrad, ein Mofa oder ein Kleinkraftrad. Denn entscheidend für eine Versicherungspflicht sind der Antrieb, die Leistung und die mögliche Geschwindigkeit.
 
Zunächst werden zwei Antriebstypen unterschieden:
 
  1.        die elektrische Tretunterstützung
  2.        die Steuerung vom Lenker aus
 

Fahrräder ohne Versicherungspflicht

Modelle mit Tretunterstützung sind Pedelecs (Pedal electric cycle). Der Begriff hat sich nie richtig durchgesetzt. Dieser Antrieb funktioniert nur, wenn man selber tritt. Die Modelle, bei denen die Unterstützung bei 25 km/h aufhört, gelten rechtlich als Fahrräder. Sie dürfen Radwege benutzen, Kinderanhänger ziehen, gegen die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße fahren und im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden (falls für Fahrräder erlaubt). Die meisten heute verkauften E-Bikes sind eigentlich Pedelecs.
 

Modelle mit Versicherungspflicht

Alles andere ist versicherungspflichtig. Das gilt für das schnelle S-Pedelec (Speed-Pedelec) mit 4 kW, das mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell werden darf. Und das gilt für alle Modelle, deren Motoren über einen Griff oder Knopf am Lenker gesteuert werden. Diese E-Bikes fahren notfalls auch, ohne dass jemand in die Pedale tritt. Rechtlich gibt es davon drei Klassen:
  • die ganz schwach motorisierten bis 20 km/h, auf denen man von der Helmpflicht befreit ist und innerorts unter bestimmten Umständen noch auf dem Radweg fahren darf,
  • die bis 25 km/h, rechtlich Mofas.
  • die bis 45 km/h, rechtlich Kleinkrafträder – wie auch das S-Pedelec.
Für all diese ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, und sie müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen. Für die schnelleren Modelle sind außerdem Spiegel und Dauerlicht gemäß dem Status als Kleinkraftrad vorgeschrieben. Dabei gibt es nur eine Ausnahme: Man fährt ein E-Mountainbike und nie auf der Straße.
Fazit:
Der Großteil der elektrischen Fahrräder, die man in Deutschland kauft und fährt, muss also nicht versichert werden. Nur wenn sie selbstständig fahren können (ohne treten) und schneller als 25 Stundenkilometer sind, benötigen sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Form einer Mopedversicherung.

Tipps zur Diebstahlprävention

Diebstahlsvorbeugung ist immer noch der beste Diebstahlsschutz. Diebe müssen Gelegenheit zum Fahrradklau haben und dabei flink sein. An diesen Stellschrauben setzt der Schutz fürs eigene Bike an:
 
  • Investieren Sie Geld in ein hochwertiges, sicheres Fahrradschloss. Das Schloss ist kein hundertprozentiger Diebstahlsschutz. Es geht jedoch darum, dass ein Dieb möglichst lange braucht, um das Schloss zu knacken. Orientierung bieten die Sicherheitsstufen der Schlösser. Allein auf die Angabe zur Sicherheitsstufe sollten Sie jedoch nicht vertrauen, denn die Anbieter definieren die verschiedenen Stufen selbst. Zu den sichersten Modellen zählen Bügel- und Kettenschlösser.
  • Sichern Sie Fahrräder auch in abgeschlossenen Abstell- oder Kellerräumen zusätzlich mit einem Fahrradschloss.
  • Sie sollten Ihr Fahrrad nicht in unbeobachteten Ecken oder dunklen Seitenstraßen abstellen. 
  • Sichern Sie das Fahrrad stets mit einem Schloss. Auch dann, wenn Sie sich nur kurz entfernen und in Sichtweite bleiben.
  • Schließen Sie das Fahrrad stets an festen Objekten (Ständer, Zaun, Laterne etc.) und niemals nur an sich selbst an.
 
Oft werden Räder nur zum spontanen Gebrauch, um von A nach B zu kommen, entwendet. Wird ein gestohlenes Rad gefunden, sollte es seinem Eigentümer zugeordnet werden können. Verschiedene Maßnahmen helfen der Polizei, gestohlene Räder zu identifizieren.
 
  • Bewahren Sie den Kaufbeleg des Rades auf. Damit können Sie jederzeit nachweisen, dass sie das Rad bezahlt haben.
  • Bewahren Sie den Fahrradpass mit allen wichtigen Angaben zum Rad gut auf. Notieren Sie sich andernfalls Rahmennummer, Hersteller und die Angaben, die auf dem Typenschild des Akkus/Motors stehen.
  • Lassen Sie ihr Rad codieren und registrieren. Möglich ist dies je nach Wohnort bei der Polizei, beim Fahrradhändler und bei entsprechenden Vereinen (zum Beispiel Verkehrswacht, ADFC). Die Registriernummer wird in der Regel nicht mehr eingefräst, sondern mittels spezieller Aufkleber auf den Rahmen aufgebracht. Diese Aufkleber sollen nicht mehr zu  entfernen sein. Für das Fräsen musste aufgrund der neuen Materialien (Karbon, Alu) eine zerstörungsfreie Alternative geschaffen werden. Die deutlich sichtbare Eigentümer-Kennzeichnung schreckt Diebe ab. Sie haben es schwerer, ohne entsprechenden Eigentümernachweis das Rad zu verkaufen. Laut Polizei werden codierte Räder tatsächlich weniger häufig gestohlen.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.
  • Zeigen Sie einen Fahrrad-Diebstahl bei der Polizei an und informieren Sie ihre Versicherung.
„Nichts ist vergleichbar mit der einfachen Freude, Rad zu fahren.“ meinte John F Kennedy. Na ja, in den Bergen gilt das wohl nur, wenn man mit dem guten E-Bike unterwegs ist – zumindest für durchschnittlich sportive Gelegenheits-Pedalritter. Sein edles Rad richtig zu versichern ist auf jeden Fall eine einfache Sache. Beratung finden Sie hier.

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