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5 Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung
Dresden, 15.12.2021 | (ks)
Nur noch ein paar exotische Inseln wie Tokelau oder Tuvalu konnten bisher mit strenger Abschottung das Virus SARS-CoV-2 fernhalten. Der Rest der Welt einschließlich Deutschland kämpft seit fast zwei Jahren gegen die Corona-Pandemie. Und die treibt der vagabundierende und sich ständig verändernde Erreger in Wellen vor sich her. Expertinnen und Experten sehen in hohen Impfquoten – national wie global – ein wirkmächtiges Werkzeug, um einen Zustand erreichen zu können, der ein weitgehend normales Leben mit dem Virus zulässt.
Jede Impfung bedeutet für den Einzelnen eine Güterabwägung: Wie viel persönliches Risiko ist mir die zu erwartende Schutzwirkung durch die Impfung wert? Bedenken gegen eine Impfung können durch Informationen und Hintergrundwissen über rechtliche Fragen vielleicht ausgeräumt werden. Auch im Hinblick darauf, falls der Gesetzgeber eine allgemeine Impfpflicht einführen sollte. Erste AnsprechpartnerInnen für Aufklärung sind jedoch immer die Ärzte.
Zu einigen wichtigen Fragen haben wir Informationen von Experten zusammengestellt:
1. Wer ist in Deutschland zuständig für die Überwachung und Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen?
In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. Das Institut informiert über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19. Es handelt sich um die sogenannte Spontanerfassung von unerwünschten Wirkungen. Die kontinuierlich veröffentlichten Sicherheitsberichte sind für alle einsehbar.
Neben der Nebenwirkungsbeobachtung engagiert sich das Paul-Ehrlich-Institut mit aktiven Pharmakovigilanz-Studien (Pharmakovigilanz = Arzneimittelsicherheit) für eine hohe Impfstoffsicherheit. Über die Smartphone-App SafeVac 2.0 des Instituts können sich zudem alle Geimpften an einer Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen beteiligen.
Darüber hinaus betreibt das Institut das Meldeportal für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach Impfungen. Diese können von Angehörigen der Gesundheitsberufe, dem Zulassungsinhaber sowie von Impflingen beziehungsweise deren Angehörigen gemeldet werden. Ärzte sind laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, den Verdacht einer schwerwiegenden Nebenwirkung dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die Gesundheitsämter müssen die Meldungen an die zuständige Landesbehörde und das Paul-Ehrlich-Institut in pseudonymisierter Form weiterleiten.
Infobox:
Im Newsroom des Paul-Ehrlich-Instituts finden Sie ausführliche Informationen, Statistiken und Fakten zum Corona-Virus.
2. Wie kann ich als Laie Nutzen und Risiken einer Corona-Impfung gegeneinander abwägen?
Manche Risiken erscheinen viel größer, als sie tatsächlich sind. Andere Risiken werden in ihrer Häufigkeit unterschätzt. So leiden zahlreiche Menschen unter Flugangst, aber kaum jemand unter Angst vor dem Autofahren. Dabei ist ein Verkehrsflugzeug eines der sichersten und das Auto das mit Abstand risikoreichste Verkehrsmittel.
Im Falle der Corona-Schutzimpfung kann eine solche Fehleinschätzung gefährlich werden wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schreibt. Etwa, wenn man das Risiko einer Impfung im Vergleich zum Risiko einer Erkrankung an COVID-19 zu hoch einschätzt.
Das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung infolge einer Impfung gegen SARS-CoV-2 liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent. Es betrifft also durchschnittlich eine von 5000 Personen. Ungleich größer ist die Gefahr, dem Virus ungeimpft zu begegnen: Jede zehnte Person, die sich infiziert, muss mit der sehr viel höheren Wahrscheinlichkeit eines
schweren Verlaufs von COVID-19 rechnen (10 Prozent). Infizierte tragen zudem das Risiko, nach überstandener Infektion von gesundheitlichen Langzeitfolgen, dem sogenannten "Long-COVID" betroffen zu sein.
schweren Verlaufs von COVID-19 rechnen (10 Prozent). Infizierte tragen zudem das Risiko, nach überstandener Infektion von gesundheitlichen Langzeitfolgen, dem sogenannten "Long-COVID" betroffen zu sein.
Infobox:
Mehr Informationen, unter anderem zur Schutzwirkung des Impfens, zum Training des Immunsystems und zur Wirksamkeit der Impfstoffe finden Sie auf der Seite des BMG "Zusammen gegen Corona".
3. Was kann mir nach einer Corona Impfung passieren?
Manche bisher ungeimpfte Menschen befürchten schlimme Nebenwirkungen oder Impfschäden. Der Begriff Impfschaden wird aber oft pauschal für kurze gesundheitliche Beeinträchtigungen oder für Nebenwirkungen nach einer Impfung verwendet. Das Robert Koch Institut (RKI) und das BMG differenzieren wie folgt:
- Impfreaktionen/ Nebenwirkungen
Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle. Auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Wer mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte, so das BMG, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- Impfkomplikationen
Impfkomplikationen sind im medizinischen Fachjargon schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW). Sie sind nach Impfungen sehr selten. Ausschließen lassen sie sich nicht. Als schwerwiegend gelten laut PEI Nebenwirkungen, "bei denen die Personen im Krankenhaus behandelt werden oder Reaktionen, die als medizinisch bedeutsam eingeordnet wurden". In den Medien war hierzu unter anderem über Fälle von Thrombosen und Herzmuskelentzündungen nach Corona-Impfungen zu lesen.
- Impfschäden
Bei Impfschäden handelt es sich um dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, wie etwa chronische Erkrankungen oder bleibende Schäden. Laut RKI versteht man unter einem Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“ (§ 2 IfSG).
Infobox:
Sind Menschen nach der Impfung gestorben? Ja, es gab Todesfälle. Schwere Impfkomplikationen wie eine Hirnblutung als Komplikation einer Hirnvenenthrombose können einen tödlichen Verlauf nehmen. Das ist in Relation der Fallzahlen zur Anzahl der Gesamtimpfungen einzuordnen. (siehe auch Punkt 1; Paul-Ehrlich-Institut - Sicherheitsberichte).
Die Frage ist, wie viele der Todesfälle kausal mit der Impfung zusammenhängen. Werden sehr viele alte Menschen mit schweren Vorerkrankungen und damit einem erhöhten Sterberisiko geimpft, ist eine gewisse Anzahl von zufälligen Todesfällen, die kurz nach der Impfung auftreten, leider unvermeidlich.
4. Wer haftet, wenn ich einen Impfschaden erleide?
Mit der durch den Bundesrat im Mai 2021 verabschiedeten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht nach § 60 "für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung."
Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. Somit seien grundsätzlich auch Personen inbegriffen, die unter 60 Jahre alt sind und mit AstraZeneca geimpft worden sind. Vor der Änderung des Infektionsschutzgesetzes herrschte darüber Uneinigkeit, da sowohl der Impfstoff von AstraZeneca als auch der von Johnson und Johnson vonseiten der Ständigen Impfkommission (STIKO) lediglich für Menschen ab 60 Jahren empfohlen worden waren.
Leistungen werden auf Antrag nach den Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz) gezahlt. Das können Renten oder diverse Zulagen sein. Bei beruflichen Einkommenseinbußen kann ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bestehen.
Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde beziehungsweise ob die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch ist, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich.
Auch Pharmaunternehmen und behandelnde Ärzte müssen unter Umständen haften. Hersteller, wenn das Arzneimittel fehlerhaft gewesen ist. In den Verträgen zwischen EU und Impfstoffherstellern haben sich allerdings die Vertragsstaaten verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Hersteller für Impfschäden haften muss
Ärzte, wenn die Impfung nicht medizinisch korrekt verabreicht oder der Patient nicht richtig aufgeklärt wurde. Dazu gehört auch, per Anamnese die Impffähigkeit zu ermitteln. Bei bekannten Risiken, richtiger Aufklärung und Einwilligung gibt es auch bei gravierenden Schäden keinen Anspruch gegen Arzt oder Hersteller.
Zusammenfassung:
Trotz Aufklärung und Einwilligung zur Impfung haben Geimpfte generell einen Versorgungsanspruch gegen den Staat, falls die Corona-Schutzimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff zu einem Impfschaden führt.
5. Zahlen meine privaten Versicherungen?
Krankheiten, Unfälle und Tod sind Lebensrisiken, gegen deren finanzielle Folgen Menschen private Versicherungen abgeschlossen haben. Diese zahlen auch – im Rahmen der tariflichen Ausgestaltung – bei Schäden, die durch die Krankheit Covid-19 oder die Impfung gegen das Corona-Virus verursacht wurden.
- Lebensversicherung:
Eine Lebensversicherung sichert Angehörige mit einer vertraglich vereinbarten Geldsumme für den Fall ab, dass die versicherte Person stirbt. Sie greift auch im Fall des Todes durch die Krankheit Covid-19 und im Falle eines Todes aufgrund eines Impfschadens.
- Private Unfallversicherung:
Ob eine Unfallversicherung bei Impfschäden zahlt und wenn ja, für welche Impfungen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Die Sparkassen-Versicherung Sachsen beispielsweise hat Impfschäden unter dem erweiterten Unfallbegriff in die Neufassung 2021 der Unfallbedingungen eingeschlossen. Neben Impfungen gegen versicherte Infektionen greift die Unfallversicherung auch"… wenn eine empfohlene Schutzimpfung der Ständigen Impfkommission (STIKO) einen Gesundheits-/Impfschaden nach sich zieht." Die Versicherung zahlt dann, wenn infolge der Impfung eine Invalidität festgestellt wird oder ein Todesfall eintritt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung:
Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten kann. Das greift unabhängig von den Gründen. Deshalb gilt, wie es auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigte: "Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit Covid-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Wenn und Aber."
- Infektionschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- Zusammengegencorona.de (Bundesministerium für Gesundheit)
- Robert Koch Institut
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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