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Garderobenhaftung: Wer zahlt bei Verlust oder Schäden?
Dresden, 5. Dezember 2024 | (ks)
"Keine Haftung für Garderobe" - diesen Hinweis kennen Sie sicher aus Restaurants oder Clubs. Doch was passiert, wenn die Jacke gestohlen oder beschädigt wird? Rein rechtlich sind Betreiber mit einem solchen Hinweisschild nicht generell aus dem Schneider. Die Garderobenhaftung hängt stark davon ab, wie und wo die Garderobe aufbewahrt wird. Wie so oft kommt es auch hier auf die Umstände des Einzelfalls an. Schauen wir uns die Haftungsfragen in verschiedenen typischen Fallkonstellationen an.
Einschub: Rechtlich gesehen ist ein solches Hinweisschild eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Als pauschaler Haftungsausschluss ist rechtlich aber gar nicht zulässig, weil er Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig benachteiligt. Hier wäre an eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Kleidungsstücken zu denken.
Meist ist diese Variante im Theater oder in gehobenen Restaurants der Fall: Wenn Sie Ihre Jacke an einer Garderobe abgeben und dafür eine Gebühr zahlen, schließen Sie einen sogenannten Verwahrungsvertrag (§ 688 BGB) ab. Dieser Vertrag verpflichtet den Betreiber der Garderobe (Verwahrer genannt) zur sicheren Aufbewahrung von beweglichen Sachen. Unerheblich ist hierbei, ob die Garderobe bewacht wird oder nicht; der Betreiber haftet. Ein Schild "Für Garderobe keine Haftung" hat in diesem Fall keine Auswirkungen.
Das sind Ihre Rechte:
- Beschädigte Garderobe
Für beschädigte Garderobe haben Sie Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, ist der Wert der beschädigten Garderobe zu ersetzen. - Verschmutzung der Garderobe
Bekommen Sie ihre Garderobe verschmutzt zurück, muss der Verwahrer die Reinigung übernehmen. Ist die Verschmutzung so stark, dass eine Reinigung nicht mehr möglich ist, kann auch der Wert des verschmutzten Kleidungsstücks ersetzt werden. - Verlust der Garderobe
Nur bei Verlust der Garderobe haben Sie als Gast Anspruch auf Schadenersatz. Ihnen wird aber nur der Zeitwert und nicht der Kaufpreis des Kleidungsstücks ersetzt.
Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, sind Sie als Gast verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung unverzüglich dem Verwahrer anzuzeigen.
Recht haben und Recht kriegen ist ein Unterschied. Zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich.
Sonderfall Wertgegenstände
Und jetzt wird es knifflig. Haftet der Verwahrer bei Verlust des Verwahrungsgutes auch für Wertgegenstände, die sich in den abgegebenen Gegenständen wie Mänteln oder Taschen befunden haben? Vielleicht ein Handy, teure Kopfhörer, eine teure Uhr oder Bargeld. Diese Frage kann an dieser Stelle nicht rechtssicher beantwortet werden.
Ja, die Garderobenhaftung des Verwahrers erstreckt sich in der Regel auch auf den Inhalt der abgegebenen Gegenstände zum Beispiel Schlüssel oder Brillen. Eine Haftung für teure Wertsachen kann aber nur dann bestehen, wenn der Verwahrer ausdrücklich auf die Wertsachen hingewiesen wurde. Denn wenn der Verwahrer keine Kenntnis von Wertsachen in Taschen hat, kann er auch keine besonderen Sicherungsmaßnahmen treffen.
Insofern kann ein Hinweis, der die Haftung für Wertgegenstände ausdrücklich ausschließt, wirksam sein. Der Nutzer einer Garderobe muss das aber klar und deutlich, zum Beispiel per Aushang, erkennen können. Ein Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwahrers.
Geht eine Jacke mit wertvollem Inhalt verloren, gilt: Der betroffene Gast muss nachweisen können, welche Wertsachen sich in der Jackentasche befanden. Dies dürfte in der Praxis schwierig sein. Auch die Aussage eines Freundes "Mein Kumpel hatte sein I-Phone in der Jacke." hilft hier nicht weiter. Die Gefahr des Missbrauchs ist viel zu groß.
Beim Besuch eines Museums oder einer Bibliothek kann es vorkommen, dass Sie vom Service- und Aufsichtspersonal aufgefordert werden, Mäntel oder Jacken und/oder große und sperrige Gegenstände abzulegen. Hier geht es vor allem um Sicherheitsaspekte beispielsweise dem Schutz von Exponaten.
In diesen Fällen kommt ebenfalls ein Verwahrungsvertrag zustande. Denn mit der Tatsache, dass sie die Gegenstände abgeben müssen und dass sie darüber keine Aufsicht mehr haben, weil Sie in andere Räume gehen, kommt ebenfalls ein Vertrag zustande. Auch wenn die Aufbewahrung beziehungsweise die Nutzung entsprechender Vorrichtung kostenlos ist. Bei Verlust oder Beschädigung hätten Sie die gleichen Rechte wie unter Punkt 1.
Wenn der Garderobenbetreiber alle zumutbaren Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung getroffen hat, kann dies seine Haftung mindern oder ausschließen. Beispielsweise dann, wenn zur Aufbewahrung der Garderobe Schließfächer genutzt werden, wie das meist in Kultureinrichtungen der Fall ist.
In diesen Fällen kommt ebenfalls ein Verwahrungsvertrag zustande. Denn mit der Tatsache, dass sie die Gegenstände abgeben müssen und dass sie darüber keine Aufsicht mehr haben, weil Sie in andere Räume gehen, kommt ebenfalls ein Vertrag zustande. Auch wenn die Aufbewahrung beziehungsweise die Nutzung entsprechender Vorrichtung kostenlos ist. Bei Verlust oder Beschädigung hätten Sie die gleichen Rechte wie unter Punkt 1.
Wenn der Garderobenbetreiber alle zumutbaren Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung getroffen hat, kann dies seine Haftung mindern oder ausschließen. Beispielsweise dann, wenn zur Aufbewahrung der Garderobe Schließfächer genutzt werden, wie das meist in Kultureinrichtungen der Fall ist.
In vielen Restaurants oder Cafés gibt es Kleiderhaken oder Garderobenständer, die von Gästen frei genutzt werden können. Ähnlich ist es in Arztpraxen. Hier wird in der Regel kein Verwahrungsvertrag geschlossen. Das Risiko für abhanden gekommene Kleidungsstücke trägt der Gast. Sind sie weg, hat er Pech. Der Gastwirt haftet nicht. Und dies völlig unabhängig davon, ob er ein Schild "Für Garderobe keine Haftung" angebracht hat. Das OLG Frankfurt a. M. hat in einem Urteil ausgeführt: "Ausnahmsweise wird eine Haftung des Gastwirtes angenommen, wenn die Garderobenstücke ausdrücklich oder stillschweigend von diesem in Verwahrung genommen werden. Eine stillschweigende Übernahme der Verwahrung liegt beispielsweise vor, wenn die Garderobe außerhalb des Gastraumes aufbewahrt wird, also in einem Bereich, den der Gast nicht einsehen kann".
Eine Haftung des Restaurants kann auch entstehen, wenn der Betreiber grob fahrlässig handelt. Zum Beispiel wenn der Garderobenständer instabil ist, umfällt und Ihre Jacke deshalb beschädigt wird.
Tipp 1: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände in Ihrem Mantel oder Ihrer Jacke (insbesondere auch keine Autoschlüssel), wenn Sie diese nicht ständig im Auge haben.
Tipp 2: Oft verschwinden Kleidungsstücke aus Versehen. Nicht zuletzt, weil sich Wintermäntel oft gleichen. Am besten einen Zettel mit den Kontaktdaten in die Jackentasche stecken, dann klärt sich das Missverständnis sicher auf.
Wird einem Mitglied eines Fitnessstudios in der Umkleidekabine oder aus dem Spind etwas gestohlen, haftet grundsätzlich der Betreiber des Studios. Er kann sich dieser Haftung weder durch ein Hinweisschild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“ noch durch einen Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entziehen, darauf weist die Website für Rechtsfragen refrago hin. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits mehrfach zu Diebstählen im Studio gekommen ist. Allerdings kann der Studiobetreiber seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken.
Als Mitglied haften Sie jedoch selbst, wenn Sie den Diebstahl schuldhaft ermöglicht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Sachen in der Umkleide liegen lassen oder Ihren Spind nicht abschließen. Wenn für Wertsachen extra abschließbare Schränke vorhanden sind, erhalten Sie wahrscheinlich keinen Ersatz, wenn Sie diese nicht benutzen, sondern im Spind einschließen.
Fassen wir noch mal zusammen:
- Das Hinweisschild "Für Garderobe keine Haftung" hat rechtlich keine Bedeutung. Die Haftung für verschwundene Kleidungsstücke hängt allein vom Ort des Geschehens und von den Umständen des Einzelfalles ab.
- Wertgegenstände sollten nie in Taschen verbleiben. Auch dann nicht, wenn Kleidungsstücke an zentralen Garderoben gegen Entgelt abgegeben werden. Der Nachweis bei Verlust wird schwierig
- Heben Sie Kaufbelege hochwertiger Jacken und Mäntel am besten auf, damit Sie ihre Eigentumsrechte und den Wert nachweisen können.
- Verwahrer können ihre Haftungspflichten mit einer Garderobenversicherung absichern. Der Ersatz von Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld ist darin allerdings ausgenommen.
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