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Informationen rund um die Hilfe für ukrainische Kriegsgeflüchtete
Dresden, 31. März 2022 | (ks)
Laut Bundespräsident Steinmeier hat der Krieg in der Ukraine die wahrscheinlich größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Millionen Menschen, vor allem Frauen und Kinder, verlassen das Land und suchen Sicherheit. Tausende kommen täglich auch in Deutschland an. Die Hilfsbereitschaft und Willkommenskultur sind groß. Nicht nur die Kriegsgeflüchteten selbst, auch die Hilfswilligen haben tausend Fragen.
Nachfolgend haben wir einige Informationen, insbesondere auch zu den Themen Finanzen und Versicherungen zusammengestellt.
Status und Aufenthaltserlaubnis
Ukrainische Staatsangehörige konnten bereits seit 2017 visumfrei (also als InhaberInnen biometrischer Pässe; Deutschland auch mit ukrainischen ID-Karten) nach Deutschland einreisen und für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen bleiben.
Auf Grundlage der aktivierten Massenzustrom-Richtlinie müssen sie auch nach Ablauf von drei Monaten kein Visum beantragen. Das gilt bis 31. Mai (Land Berlin) oder bis zum 23. Mai (andere Bundesländer). Sie erhalten mit einer Registrierung bei der jeweiligen Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung zunächst für ein Jahr einen Schutzstatus ("Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz" nach § 24 Aufenthaltsgesetz). Eine Verlängerung um zwei weitere Jahre ist möglich. Mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist der Zugang zu Sozialleistungen, eine Arbeitserlaubnis und die Teilnahme von Kindern am Schulunterricht. Auf Empfehlung des Bundesinnenministeriums sollen UkrainerInnen keinen Asylantrag stellen. Prinzipiell ist das aber möglich ebenso wie ein Antrag auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Unterbringung
In Deutschland wird unterschieden zwischen Fliehenden, die auf irgendeinem Weg privat eine Unterkunft finden und Menschen, die durch die Behörden untergebracht werden.
Menschen, die privat unterkommen – bei Freunden, Familie oder einer privat vermittelten Unterkunft – können nach Auskunft des Bundesinnenministeriums an diesem Ort bleiben. Flüchtlinge, die durch die Behörden versorgt werden, werden deutschlandweit weiterverteilt, in Erstaufnahmeeinrichtungen und vorübergehend in Massenunterkünften (Turnhallen, Messegeländen, Schulen etc.) untergebracht.
Wer darf Menschen aufnehmen?
Jeder darf volljährige Kriegsgeflüchtete bei sich zu Hause aufnehmen. Bei Eigentümern von Häusern und Wohnungen ist das unkompliziert. Sie müssen niemanden fragen. Mieter dürfen das laut Deutschem Mieterbund für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen. Das gilt als erlaubnisfreier Kurzbesuch, ohne den Vermieter/Vermieterin fragen zu müssen. Im Zuge einer vertrauensvollen Verbindung sollte man den Vermieter hierüber jedoch informieren.
Wer länger Kriegsgeflüchtete beherbergen möchte, sollte auf jeden Fall den Vermieter/die Vermieterin um Erlaubnis fragen. Sonst riskiert man die Kündigung des Mietvertrages. Anfrage und Erlaubnis sollten schriftlich erfolgen.
Für unbegleitete minderjährige Kriegsgeflüchtete ist prinzipiell das örtliche Jugendamt zuständig. Sie stehen unter besonderem Schutz. In diesem Fall muss man sich umgehend beim Amt melden.
Wer in Sachsen ein privates Quartier zur Verfügung stellen möchte, kann sich auf dem Bürgerbeteiligungsportal Sachsen registrieren.
Ein gutes Unterkommen in Deutschland, Sicherheit und Geborgenheit sind für die Geflüchteten wichtig. Vorab sollte man sich jedoch mit der gesamten Familie überlegen, ob man mit neuen Mitbewohnern auch über einige Wochen gut zusammenleben kann. Diese benötigen ganz besonders einen ruhigen Rückzugsort, sprich ein eigenes Zimmer. Kulturelle Unterschiede beispielsweise beim Essen, Sprachbarrieren, ein veränderter Alltag, die Auswirkungen von Traumata und viele Herausforderungen mehr müssen bewältigt werden können. Die aufgenommenen Kriegsgeflüchteten sollten zudem zur eigenen Lebenssituation passen. Es ist beispielsweise nicht empfehlenswert, wenn ein weiblicher Single mehrere alleinstehende Männer aufnimmt. Zu beachten ist auch, dass viele Kriegsgeflüchtete Haustiere dabei haben, von denen sie sich nicht trennen wollen.
Kosten bei privater Aufnahme beachten
Privathaushalten entstehen durch die Aufnahme von Kriegsgeflüchteten zusätzliche Kosten für Strom, Wasser oder Heizen. UkrainerInnen sind in der Regel sehr warme Wohnungen gewöhnt, sodass die Menschen im deutschen Energiespar-Modus schnell frieren könnten. Zumindest für einige Zeit wird man seine Gäste auch kostenfrei mitverpflegen, denn ukrainische Kriegsgeflüchtete haben nicht sofort Zugang zu finanziellen Hilfen. Auch hier gilt im Vorfeld zu bedenken, ob man sich den finanziellen Mehraufwand leisten kann und will. Kostenerstattungen und -Zuschüsse für das Mitwohnen im eigenen Haushalt werden von den Kommunen zur Zeit geplant.
Man kann auch eine Miete verlangen. Denn grundsätzlich kommt laut Pro Asyl die Kommune für die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten auf. Wer seinen Wohnraum ohne Einbindung der Kommune zur Verfügung gestellt hat, muss im Zweifel mit den Geflüchteten eine Miete vereinbaren. Gleiches gilt laut Pro Asyl auch für eine geeignete Kostenübernahme-Regelung für die höheren Nebenkosten.
Außerdem ist zu bedenken
Mieterinnen und Mieter haften für das vertragswidrige Verhalten aller Personen, die sie bei sich aufgenommen haben. Das gilt zum Beispiel für Beschädigungen an der Mietsache. Die Haftung hängt laut Deutschem Mieterbund nicht davon ab, wie lange die aufgenommenen Personen bleiben und ob sie für die Unterbringung zahlen oder nicht. Ukrainische Kriegsgeflüchtete erhalten mit einem Girokonto bei einer sächsischen Sparkasse automatisch bis zum 30. September 2022 einen privaten Haftpflichtschutz der Sparkassen-Versicherung Sachsen, der eventuelle Schäden abdeckt. (siehe auch Punkt "Finanzen und Versicherungen").
Zugang zur regulären medizinischen Versorgung und eine Krankenversicherung erhalten laut Bundesministerium für Gesundheit Geflüchtete, die offiziell bei der Ausländerbehörde registriert sind und einen entsprechenden Schutzstatus haben.
Für die akute medizinische Versorgung direkt nach der Flucht gibt es an vielen Bahnhöfen, wo Kriegsgeflüchtete ankommen, medizinische Erstversorgung zum Beispiel in Sanitätszelten. In einer Erstaufnahmeeinrichtung werden Geflüchtete immer medizinisch untersucht. Dringende medizinische Hilfe wird umgehend gewährt.
Ist der Aufenthaltsstatus von Geflüchteten nicht geklärt, können Arztpraxen oder psychologische Dienste anfallende Kosten nicht abrechnen. Wer bei einer akuten Erkrankung Hilfe braucht, kann sich mit einem Behandlungsschein kostenlos behandeln lassen. In der Regel stellen die Sozialämter des Wohnortes den Schein aus. In manchen Bundesländern (in Sachsen nicht) machen das auch die örtlichen Krankenkassen. Es gibt viele Arztpraxen, die ukrainische Geflüchtete kostenlos behandeln. Informationen dazu kann man bei der kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes erhalten.
In Notfällen sind Rettungsstellen der Krankenhäuser verpflichtet zu helfen. Sie dürfen aber keine kostenlos einlösbaren Rezepte für Medikamente ausstellen und auch keine laufenden Behandlungen durchführen.
Wie das Gesundheitssystem in Deutschland funktioniert, dazu gibt das ehrenamtliche Netzwerk "MedWatch" alle wichtigen Informationen in ukrainischer Sprache [medwatch.de].
Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf COVID-19 Tests?
Geflüchtete aus der Ukraine haben laut Testverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test auch die ohne Krankenversicherung. Für eine Bürgertestung ist ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität vorzulegen. Fehlt ein Ausweisdokument (häufig bei Kindern), soll die Identifizierung großzügig gehandhabt werden.
Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?
Gemäß Corona-Impfverordnung haben ukrainische Kriegsgeflüchtete auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung. Die notwendige Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ in Deutschland gilt bei ihnen als gegeben.
Welche vorhandenen Impfnachweise werden anerkannt?
Wer im Ausland mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (zum Beispiel Sputnik) geimpft wurde, gilt nach derzeitiger Rechtslage als ungeimpft. Für den Status "Geimpfte" muss die Impfserie mit einem EU-Impfstoff erneut durchgeführt werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf ihrer Website umfassend zu Maßnahmen zum Schutz gegen das Coronavirus in ukrainischer Sprache und zu Corona-Schutzimpfungen.
Finanzielle Nöte wegen fehlendem Bargeld
Bei vielen geflüchteten UkrainerInnen werden die eigenen Mittel nicht für ihren Lebensunterhalt ausreichen. Denn auf ihre Ersparnisse können sie leider nicht zurückgreifen. Bargeld in der ukrainischen Währung kann aktuell nicht seriös in Euro oder Dollar umgetauscht werden. Die ukrainische Währung Hrywnja (UAH) zählt als Binnenwährung. Und die ukrainische Notenbank hat nach Kriegsbeginn den Handel mit der Hrywnja ausgesetzt. Somit lasse sich im Ausland der Wert der Währung nicht mehr feststellen, weil es kein Angebot und keine Nachfrage gebe, teilt die Bundesbank in Frankfurt mit.
Eine Lösung für das Problem muss auf europäischer Ebene erfolgen. Vor allem muss die Europäische Zentralbank (EZB) einen europäischen Wechselkursmechanismus festgelegen.
Bis eine Lösung gefunden ist, empfiehlt die Ukrainische Zentralbank kein Bargeld mitzunehmen. Flüchtende Bürger sollen ihr Geld lieber auf Kartenkonten einzahlen. Mit Kreditkarten können Geflüchtete oft noch Geld abheben – gerade wenn es sich um internationale Anbieter wie Visa oder Mastercard handelt. Auch das Internet bietet digitale Zahlungsmöglichkeiten wie Paypal und andere an. Auf diese können auch Geflüchtete zurückgreifen.
Sozialleistungen
UkrainerInnen, deren Mittel nicht ausreichen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unter anderem die Kosten der Unterbringung, Verpflegung oder medizinische Versorgung werden übernommen. Anträge dafür müssen beim Sozialamt beziehungsweise bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Die Leistungen sind in der Regel etwas weniger Geld im Monat als der Hartz-IV-Satz.
Sofern sie eine Meldeadresse haben, sollen Ukrainerinnen und Ukrainer auch vor der Registrierung und Erteilung des Aufenthaltstitels Anspruch auf Sozialhilfe und Krankenversicherung beim zuständigen Sozialamt haben. Ohne Meldeadresse ist jedoch unklar, welches Sozialamt zuständig sein könnte.
Girokonto
Um am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, benötigen die Menschen ein Girokonto. Zum einen laufen die meisten Rechnungen über ein Konto unter anderem für Miete, Strom und Gas. Zum anderen wird ein Girokonto für Geldeingänge beispielsweise Lohn, Gehalt oder Transferleistungen benötigt. Alle Banken sind verpflichtet, diese sogenannten Basis-Konten zu eröffnen.
Unser Tipp:
Bei allen sächsischen Sparkassen können Geflüchtete unbürokratisch spezielle Girokonten eröffnen. Diese werden zu günstigen Konditionen gewährt oder sind zunächst sogar kostenfrei. UkrainerInnen benötigen dafür ein geeignetes Legitimationsdokument, damit ihre Identität überprüft werden kann. Auf die Bestätigung eines EU-Aufenthaltstitels, den Ausländer sonst für die Einrichtung einer Bankverbindung benötigen, wird verzichtet.
Spezielle Unterstützung der Sparkassen-Versicherung Sachsen
Wie können wir uns als sächsischer Versicherer mit konkreter Hilfe einbringen? Indem wir Schutz und Sicherheit für den Lebensalltag bieten. Mit dem sächsischen Sparkassen-Girokonto erhalten Geflüchtete automatisch einen privaten Haftpflichtschutz, der zunächst bis zum 30. September gilt. Praktisch heißt das, wer unbeabsichtigt einen Schaden am Eigentum anderer verursacht, hat Versicherungsschutz. Da viele privat Geflüchtete beherbergen, können diese Hilfsbereiten sicher sein, dass sie eventuelle Schäden ersetzt bekommen. Inbegriffen ist eine Tierhalter-Haftpflicht für Hunde. (Katzen benötigen als sogenannte Kleintiere keine eigene Haftpflicht.) Dies ist wichtig, da viele Geflüchtete ihre vierbeinigen Haustiere mit gerettet haben.
Übernahme der Kfz-Haftpflicht für unversicherte ukrainische Pkw – Eine Brancheninitiative der deutschen Versicherer
Unversicherte Pkw dürfen auf deutschen Straßen nicht fahren. Das gilt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Ukrainische Kriegsgeflüchtete, die mit ihren Pkw nach Deutschland einreisen, benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist die sogenannte "grüne Karte" – amtlich die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Alternativ kann es auch eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung sein. Wer jedoch überstürzt das Land verlassen muss, denkt bestimmt nicht als Erstes an seine internationale Haftpflichtversicherung.
Für unversicherte ukrainische Pkw übernehmen deshalb die deutschen Versicherer eventuelle Schäden, die diese verursachen. Ukrainische FahrerInnen werden nicht in Regreß genommen. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK). Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022.
Ukrainische Fahrzeughalter, die in Deutschland unterwegs sind, können sich den Versicherungs-Nachweis oftmals noch besorgen. Wie das DBGK mitteilt, steht es mit den ukrainischen Kollegen in engem Kontakt. Trotz der Situation vor Ort arbeiten die Ukrainischen Versicherer weiter und können ihren Versicherten oft noch eine für Deutschland gültige Grüne Karte auf elektronischem Wege ausstellen.
Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Alle Kontaktdaten, ein Formular zur Schadenanmeldung und ein Merkblatt finden Sie auf der Website des DBGK.
Seit dem 3. März 2022 benötigen Ukraine-Flüchtende, die aus Polen, Tschechien, Österreich mit einem Zug nach Deutschland einreisen, keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn erleichtert ihnen anschließend auch die Weiterreise in Deutschland mit dem kostenlosen Ticket "helpukraine". Erhältlich ist das Ticket deutschlandweit in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen. Es gilt für Fahrten im Fern- und Nahverkehr bis zum gewünschten Zielort.
Zudem können UkrainerInnen, die aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte "0-Euro-Tickets", wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder ein gültiges Ausweisdokument.
In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2022 kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Aus der Ukraine geflüchtete Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bekommen die kostenlose SIM-Karte über offizielle Hilfsorganisationen oder in den Telekom-Shops. Auch der Anbieter Vodafone stellt über Flüchtlingsheime SIM-Karten zum Telefonieren und Surfen innerhalb der ersten drei Monate kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus stellt O2 Telefónica kostenlose SIM-Karten mit einer monatlichen Flatrate für Anrufe sowie einem monatlichen Datenvolumen für Geflüchtete aus der Ukraine bereit.
Geflüchtete haben eine anstrengende Flucht hinter sich. Viele müssen traumatische Erlebnisse verarbeiten. Sie mussten ihr gesamtes bisheriges Leben samt Hab und Gut ad hoc zurücklassen. Sie sorgen sich um Partner, Verwandte und Freunde, die in der Ukraine geblieben sind. Wie Ihre Zukunft aussieht, wissen sie nicht. Sie sind jetzt zwar in Sicherheit. Aber sie müssen mit Trauer und Heimweh in einem fremden Land mit einer fremden Sprache ihre Gegenwart gestalten.
Diese Situation erfordert ein sensibles Verständnis für die Situation dieser Menschen. Vielen Hilfswilligen fehlt die Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Kriegsgeflüchteten. Experten, die in der Flüchtlingshilfe arbeiten, geben Tipps, die in der Begegnung mit Geflüchteten helfen können.
Hilfreich ist zudem der Praxisleitfaden "Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten" der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.
- Anteilnahme: Mitleid hilft den Menschen nicht. Sie wissen selbst, wie sie sich fühlen und was sie durchleben. Besser ist es, ihnen Mitgefühl, Respekt und aufrichtige Anteilnahme zu zeigen. Sie sollten nicht nach Kriegserlebnissen gefragt werden, zum Beispiel wie sich eine Bombardierung anfühlt. Wenn sie sich Erlebnisse von der Seele reden möchten, dann hilft Zuhören.
- Sprachbarrieren: Oft ist eine Verständigung untereinander auf Deutsch, Englisch oder Russisch nicht möglich. Aus der Ukraine Geflohene haben meist Probleme, unsere Schrift mit lateinischen Buchstaben zu lesen. Eine Verständigung mit Händen und Füßen hilft oder das Aufmalen mit Stift und Papier. Nutzen kann man auch Google Translate oder andere Sprach-Übersetzungs-Apps.
- Auf Menschen zugehen: Menschen tut es gut, wenn man offen auf sie zugeht. Umso mehr geflüchtete Menschen nach Deutschland kommen, umso häufiger wird man ihnen ungeplant begegnen. Ohne Berührungsängste kann man gezielt danach fragen, ob sie noch konkrete Hilfe benötigen zum Beispiel Orientierungshilfe in der Stadt.
- Ablenkung bieten und Zeit spenden: Ablenkung und ein bisschen Normalität helfen der Seele, ab und zu verschnaufen zu können. Je mehr die Menschen aus der Ukraine mit Einheimischen in Kontakt kommen, umso besser können sie sich integrieren. Über Hilfsportale und Nachbarschaftsinitiativen kann man seine Interessen und Hobbys teilen und Beteiligung anbieten zum Beispiel für gemeinsame Freizeit- oder Sportaktivitäten.
- Eigene Kraftreserven beachten: Eine Helfer-Rolle ist nicht mehr hilfreich, wenn man selbst unter der Last zusammenbricht. Insbesondere wer Menschen im eigenen Zuhause und damit im Alltag aufnimmt, kann schnell an seine Grenzen kommen. Man gibt ein großes Stück der Privatsphäre auf und übernimmt viel Verantwortung. Auch die Auswirkungen von Stress und Traumata der Geflüchteten können belastend sein, etwa nächtliche Schreie oder ein stummes sich zurückziehen. Wenn einen die Situation zu stark mitnimmt, wenn man etwas nicht weiß oder mit etwas nicht weiterhelfen kann, ist es in Ordnung, das zu kommunizieren und an andere Stellen zu verweisen.
Weitere Informationen für geflüchtete UkrainerInnen
Sachsen koordiniert Hilfen für die Ukraine mit einer landeseigenen Internetseite. Bereits entstandene kommunale und private Initiativen werden darauf gebündelt und unterstützt. BürgerInnen können auf der Seite Hilfeleistungen wie die Unterbringung Geflüchteter, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote melden. Diese werden dann an Hilfsorganisationen und die Kommunen weitergeleitet.
Auf der Seite des Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. (SFR) gibt es in Deutsch, Englisch und Ukrainisch praktische Informationen zum Ankommen in Sachsen aus der Ukraine. Der Rat ist Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL und bietet auch Beratungen an.
Germany4Ukraine.de
Das Portal ist ein übergreifendes Informationsangebot für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Diese erhalten eine vertrauenswürdige, umfassende digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten ersten Infos nach ihrer Ankunft in Deutschland. Unter anderem gibt es Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten wie #Unterkunft-Ukraine und AirBnB, zu Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Schulbesuch und Studium sowie medizinischer Versorgung. Alle Informationen sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Das Portal ist ein übergreifendes Informationsangebot für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Diese erhalten eine vertrauenswürdige, umfassende digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten ersten Infos nach ihrer Ankunft in Deutschland. Unter anderem gibt es Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten wie #Unterkunft-Ukraine und AirBnB, zu Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Schulbesuch und Studium sowie medizinischer Versorgung. Alle Informationen sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Auf der Übersichtsseite #GemeinsamAllemGewachsen gibt es allgemeine Informationen und spezielle zum Girokonto der sächsischen Sparkassen in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache.
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