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    Wer bezahlt einen Krankenrücktransport aus dem Ausland?

Dresden, 1. August 2024 | (ks)
 
Eine Reise ins Ausland ist mit vielen Abenteuern und unvergesslichen Erlebnissen verbunden. Doch was passiert, wenn plötzlich ein medizinischer Notfall eintritt und die Rückkehr nach Hause notwendig wird? In solchen Fällen kommt der Krankenrücktransport ins Spiel. Dieser kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht. Er gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Auch bei privaten Krankenversicherungen ist der Rücktransport nicht in jedem Vertrag enthalten.
 

Was versteht man unter einem Krankenrücktransport?

Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland ist die organisierte Rückführung einer erkrankten oder verletzten Person in ihr Heimatland, um dort eine medizinische Behandlung zu erhalten. Für den Rücktransport ist eine ärztliche Begleitung des Patienten oder medizinisches Spezialgerät wie Krankentrage, Extrasitz im Flugzeug, Sauerstoff usw. erforderlich.

Wann sind Krankenrücktransporte notwendig?

Hier wird zwischen medizinisch notwendigen und medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporte unterschieden. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der medizinischen Dringlichkeit und der Bewertung des gesundheitlichen Zustands des Patienten:
 
  • Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland liegt vor, wenn der Gesundheitszustand des Patienten so kritisch ist, dass er sich ohne sofortige fachärztliche Behandlung, die im Ausland nicht ausreichend oder nicht verfügbar ist, erheblich verschlechtern oder sogar lebensbedrohlich werden könnte.

    Beispiel:
    Ein Patient erleidet im Ausland einen schweren Herzinfarkt und die notwendige medizinische Infrastruktur oder Spezialisten sind vor Ort nicht verfügbar. Eine sofortige Rückholung ist erforderlich, um die nötige Behandlung in einem spezialisierten Krankenhaus im Heimatland zu ermöglichen.

  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland wird durchgeführt, wenn der Patient zwar nicht in akuter Lebensgefahr schwebt, die Behandlungsmöglichkeiten im Deutschland aber qualitativ besser, spezialisierter oder umfassender sind. Auch langfristige Genesung und Rehabilitation können Gründe für einen solchen Rücktransport sein.

    Beispiel:
    Ein Patient hat im Ausland einen komplizierten Beinbruch erlitten. Zwar könnte die Behandlung vor Ort durchgeführt werden, aber im Heimatland gibt es ein renommiertes Zentrum für orthopädische Chirurgie, das auf solche Verletzungen spezialisiert ist und eine bessere Prognose für eine vollständige Genesung bietet.
 

Ablauf einer Rückholung

Für Rückholaktionen gibt es mehrere spezialisierte Anbieter, die auf den Personen-Rücktransport und medizinische Krankenrückführung spezialisiert sind. Die Versicherer arbeiten mit diesen zusammen. So steht hinter der Auslandsreise-Krankenversicherung der Versicherer der Sparkassen die bundesweit tätige Deutsche Assistance mit ihren internationalen Kooperationspartnern. Die Auslandsreisekranken-Assistance umfasst ein umfangreiches Maßnahmen-Paket im Notfall. Neben Krankenrücktransporten gehören dazu auch die umfassende Betreuung und Versorgung des Patienten vor Ort.
 
Einen Patienten aus dem Ausland zurück in die Heimat zu holen, ist eine logistische Herausforderung, die mehrere Schritte umfasst:
 
  1. Erstkontakt und Beratung: In einem Notfall setzt sich der Patient oder seine Angehörigen mit dem medizinischen Notruf Service des Versicherungsunternehmens (bei bestehender Auslandsreisekrankenversicherung) oder einer spezialisierten Rücktransportfirma in Verbindung.
  2. Medizinische Beurteilung: Ärzte vor Ort und in der Heimat bewerten den Gesundheitszustand des Patienten und entscheiden über die Transportfähigkeit.
  3. Organisation des Transports: Dies beinhaltet die Buchung eines geeigneten Transportmittels (zum Beispiel Ambulanzflugzeug, Rettungshubschrauber, Linienflug mit medizinischer Begleitung oder Krankenwagen), die Koordination mit Flughäfen und Gesundheitsbehörden sowie die Bereitstellung notwendiger medizinischer Ausrüstung.
  4. Durchführung des Transports: Der Patient wird kontinuierlich von medizinischem Fachpersonal betreut, um sicherzustellen, dass er stabil bleibt.
  5. Ankunft und Nachsorge: Nach der Ankunft wird der Patient in ein Krankenhaus oder eine andere medizinische Einrichtung im Heimatland gebracht, wo die weitere Behandlung erfolgt.
 

Wie hoch können die Kosten ausfallen?

Eine Rückholung aus dem Ausland ist in der Regel teuer, auch wenn sie "nur" per Linienflug oder Krankenwagen erfolgt, da der Aufwand hoch ist. Die Kosten setzen sich zusammen
 
  • Kosten für Transportmittel, zum Beispiel Krankenflugzeug, Helikopter, Krankenwagen etc.
  • Personalkosten für medizinische Betreuung während des Transports
  • Kosten für Rücktransport der medizinischen Betreuung
  • Kosten für Heil- und Pflegemittel während des Transports zum Beispiel Beatmung
  • Kosten für die Organisation
 
Schon ein Krankentransport von der Schweiz nach Deutschland kann rund 2.450 Euro kosten. Extrem hohe Summen kommen zusammen, wenn ein Ambulanzjet den Patienten vom anderen Ende der Welt abholt und dieser intensivmedizinisch versorgt werden muss. Der ADAC Ambulanz Service nennt einige Beispiele aus der eigenen Unternehmenspraxis:
 
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Da jeder Fall vom Aufwand her individuell ist, sind diese Zahlen nur Extrembeispiele. Mit einer Preisspanne zwischen 80.000 und 100.000 Euro muss man meist rechnen. Viele Menschen unterschätzen die möglichen Kosten eines Krankenrücktransports. Ohne entsprechende Absicherung kann ein solcher Notfall schnell zu einer finanziellen Belastung werden, die das Budget übersteigt.
 

Kostenübernahme absichern

Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell nicht im Reisegepäck fehlen. Denn auch ambulante Arztbesuche am Urlaubsort können hohe Kosten verursachen. Die Versicherung deckt sowohl einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland als auch hohe Bergungs- und Rettungskosten, zum Beispiel mit dem Hubschrauber im Gebirge. Die Erstattung von Such-, Bergungs- und Rettungskosten ist übrigens auch Bestandteil einer privaten Unfallversicherung.

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