Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Frau in roten Gummistiefeln harkt Laub im Garten

    Zu viel Laub aus Nachbars Garten - Wann es eine Laubrente gibt

Dresden, 09.Oktober 2024, | (ks)
 
Für Gartenbesitzer kann die sonnigste und bunteste Herbstidylle schnell zum Albtraum werden, wenn das Blättermeer von Nachbars Bäumen unaufhörlich in den eigenen Garten fällt. Das „fremde“ Laub verursacht erheblichen Aufwand bei der Reinigung von Wegen, Dachrinnen und Rasenflächen. Und genau hier stellt sich die Frage: Kann man deshalb von den Nachbarn eine Entschädigung, die so genannte Laubrente, verlangen? Wie so oft ist diese Frage nicht einfach zu beantworten.
 
Frau harkt mit gelbem Rechen Blätter auf Wiese zusammen
Schön wäre es doch, wenn die bunten Blätter einfach am Baum hängen blieben.
Dabei ist das Szenario typisch: Ein Grundstücksbesitzer ärgert sich über die Unmengen an Laub, die er jeden Herbst von seinem Grundstück entfernen muss. Dabei sind es oft nicht nur die herabfallenden Blätter, sondern auch Kastanien, Eicheln oder Tannenzapfen, die als „Störfaktor“ empfunden werden. Es wird geschimpft, gestritten und im schlimmsten Fall landet die Sache vor Gericht. Doch eines gleich vorweg: Die Gerichte haben in den meisten Fällen wenig Verständnis für solche Streitigkeiten, solange sich die Auswirkungen des Laubfalls noch im „normalen“ Bereich bewegen. "Normal" ist in der Praxis und wenn es um Naturereignisse geht, schwer zu definieren.
 

Was bedeutet Laubrente?

Die Laubrente ist eine mögliche jährliche Ausgleichszahlung. Dies für den Fall, dass Blätter, Nadeln oder Samen vom Nachbargrundstück die Nutzung des eigenen Grundstücks erheblich beeinträchtigen oder Schäden verursachen. Das gilt für private und städtische Grundstücke gleichermaßen. Die Beeinträchtigung muss das ortsübliche Maß übersteigen und der Aufwand für die Beseitigung des Laubes muss sehr hoch sein. Das sind jedoch dehnbare Begriffe, die auch Gerichte vor Herausforderungen stellen:
 
  • Ortsübliche Menge: In waldnahen oder baumreichen Gebieten fällt naturgemäß mehr Laub an als in der Stadt. Ein hoher Laubfall ist daher in ländlichen Gebieten eher zumutbar als in städtischen Gebieten.
  • Zumutbarkeit der Beeinträchtigung: Fällt überdurchschnittlich viel Laub, so dass zum Beispiel Dachrinnen verstopfen oder Gartenwege nicht mehr benutzbar sind, kann dies eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Einfache Schutzmaßnahmen wie Laubschutzgitter für Dachrinnen oder Laubnetze sind jedoch dem betroffenen Grundstückseigentümer zuzumuten.
  • Reinigungsaufwand: Wer besonders viel Zeit und Geld in die Laubbeseitigung und Reinigung investieren muss, kann Anspruch auf eine Laubrente geltend machen.
 

Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch dazu?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich in § 906 eine Regelung, die sich mit „Immissionen“ befasst, also mit dem Übergreifen von Stoffen, Geräuschen, Gerüchen oder eben Laub von einem Grundstück auf ein anderes. Dort heißt es sinngemäß, dass ein Grundstückseigentümer bestimmte Einwirkungen auf sein Grundstück dulden muss, soweit sie „die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen“.
 
Das bedeutet: Solange das Laub nicht zu einer massiven Beeinträchtigung führt, besteht kein Anspruch auf eine „Laubrente“ oder gar auf Entfernung des Baumes. Gerichte in Deutschland betonen sehr oft, dass der Laubfall von Nachbarsbäumen zur Natur gehört und bis zu einem gewissen Maß hinzunehmen ist. Häufig wird von den Betroffenen erwartet, dass sie einfache Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor sie einen Anspruch auf Laubrente geltend machen können.
 

Wie kann die Laubrente beantragt werden?

Es gibt keinen Antrag auf Laubrente. Sie müssen den Rechtsweg beschreiten, wenn Sie für Ihren Mehraufwand entschädigt werden wollen. Ob ein Anspruch auf Laubrente gerechtfertigt ist, entscheidet ein Gericht immer im Einzelfall. Der Ausgang solcher Gerichtsverfahren ist jedoch ungewiss, kann langwierig und teuer werden. Die deutsche Rechtsprechung kennt Urteile zu Gunsten und zu Ungunsten der Laubgeschädigten. Die besseren Chancen haben oft die Baumbesitzer. Wer also auf eine jährliche Entschädigung spekuliert, könnte enttäuscht werden. Es empfiehlt sich daher, den Fall vorher anwaltlich prüfen zu lassen.
Als Beispiel ein aktueller Fall vom August 2024: "Kein Anspruch auf Laubrente wegen erhöhtem Reinigungsaufwand für Pool unter Nachbareichen"
  • Eine Klägerin, deren Grundstück an ein Nachbargrundstück mit zwei alten Eichen grenzte, hatte ein offenes Schwimmbecken errichtet. Wegen herabfallender Blätter und Eicheln machte sie einen erhöhten Reinigungsaufwand geltend und verlangte vom Nachbarn eine Laubrente in Höhe von 277,62 Euro. Das Landgericht hatte den Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und die Höhe einer Beweisaufnahme vorbehalten.
     
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens vor dem OLG Erfolg. Das OLG wies die Klage ab. Das Gericht argumentierte, dass die Klägerin die Bäume bereits beim Bau des Pools gekannt habe und daher mit den natürlichen Einwirkungen wie Laubfall habe rechnen müssen. Es handele sich um eine ortsübliche und damit zumutbare Beeinträchtigung, die keinen Anspruch auf Geldentschädigung begründe.

Wie wird die Laubrente berechnet?

Sollte in Ausnahmefällen der Laubfall tatsächlich eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen, kann der Betroffene einen finanziellen Ausgleich fordern. Dafür gibt es keine festgelegten Pauschalbeträge. Die Gerichte entscheiden anhand des Einzelfalles über den zu zahlenden Betrag. Die Höhe der Laubrente richtet sich dann nach den konkreten Kosten, die durch das Entfernen des Laubs oder durch notwendige Schutzmaßnahmen entstehen.
 
Wie die Seite JURAWELT schreibt, wird als Berechnungsgrundlage häufig der Stundensatz für einfache Reinigungsarbeiten herangezogen. Nach aktuellen Urteilen beläuft er sich auf etwa 15 bis 18 Euro pro Stunde. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung durch Laubfall, die zum Beispiel eine wöchentliche Reinigung erforderlich macht, kann eine erhebliche Summe zusammenkommen.
 

Die Alternativen zum Streit

Nachbarn harken gemeinsam Laub
Gegenseitige Hilfe beim Laubharken ist eine Alternative zum Streit
Für eine gute Nachbarschaft ist es oft sinnvoller, sich mit dem Nachbarn außergerichtlich auf eine vernünftige und faire Lösung zu einigen.

Oder Sie laden ihn mal zu einem „Laub-Kaffee“ oder "Laub-Bierchen mit Grillwurst" ein. Gemeinsam fällt das Laubharken vielleicht leichter und aus dem üblichen nachbarschaftlichen Nörgeln über das Laub wird ein freundschaftliches Gespräch über den vergangenen Sommer.
 

Vergessen Sie bitte Ihren Haftpflichtschutz nicht

Laubrente hin oder her – ein dichter, feuchter Laubteppich kann zur Rutschbahn werden. Als Haus- oder Grundbesitzer sind Sie für die Sicherheit Ihres Gehweges verantwortlich. Da ist es völlig egal, von welchem Baum das einzelne Blatt stammt. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, sollte auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommen.
 
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel "Rutschpartie auf Herbstlaub - Wer haftet?"

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und sich rundum sicher wissen können, fühlen Sie sich wie ein Vogel im Nest. „Eigentum verpflichtet“ ist dann kein unkalkulierbares Risiko mehr.

mehr...

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon

Schreiben Sie einen Kommentar

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Piktogramm Sprechblase
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.