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  • Mann füllt Formular aus. Auf Tisch stehen ein Sparschwein und Münzstapel.

    Das Problem Mehrfachversicherung und was Sie tun können

Dresden, 02.09.2021 | (ks)
 
Als Versicherer empfehlen wir Ihnen, regelmäßig Ihre Versicherungsverträge zu überprüfen. Damit müssen Sie sich nicht selbst abmühen. Ihr Versicherungsexperte übernimmt diesen Versicherungs-Check für Sie. Er sagt Ihnen, was Sie an Schutz brauchen, ob Sie nun Single oder Familienmensch sind. Zum anderen werden damit doppelte Versicherungen entdeckt, die unnötiges Geld kosten. Im Ernstfall können Ihnen diese sogar Probleme bereiten. Was Sie dazu im Detail wissen müssen:

Begriff und rechtliche Grundlagen der Mehrfachversicherung

  • Der Begriff „Doppelversicherung“ wurde durch den präziseren Begriff Mehrfachversicherung ersetzt.
  • Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherungsunternehmen für ein und dasselbe Risiko Versicherungsschutz für die gleichen versicherten Gefahren besteht. Hierbei müssen die addierten Versicherungssummen oder die im Schadenfall fälligen Entschädigungen aller Risikoträger den Versicherungswert der versicherten Sache übersteigen.
  • Bei Eintritt des Versicherungsfalles kann der Versicherungsnehmer insgesamt nicht mehr als den Ersatz seines tatsächlich entstandenen Schadens erhalten. Die Versicherungsunternehmen gleichen sich intern aus.
  • Der Versicherungsnehmer hat beim versehentlichen Bestehen einer Mehrfachversicherung ein Recht auf Beseitigung der Mehrfachversicherung. (§ 79 VVG)
Bei einer in betrügerischer Absicht zum eigenen Vermögensvorteil geschlossenen Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag ungültig. (§ 78 Abs. 3 VVG)

Mehrfachversicherungen in der Schadenversicherung

Schadenversicherung
  • Bei einer Schadenversicherung ersetzt der Versicherer im Versicherungsfall den entstandenen Schaden beziehungsweise er zahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Zahlung bezieht sich auf die Höhe des entstandenen Schadens. Die Schadenversicherung dient somit einer konkreten Bedarfsdeckung.
Den meisten Versicherungsnehmern geht es nicht darum, im Leistungsfall doppelt für einen Schaden zu kassieren. Mehrfachversicherungen entstehen in der Regel durch Versehen und Versäumnisse. Oder weil sich Leistungen von zwei unterschiedlichen Policen überschneiden. Versicherungs-Laien fällt das meistens gar nicht auf.
 
  • Der Klassiker ist eine Heirat, wenn beide Ehepartner deckungsgleiche Versicherungen (Hausrat- und Haftpflichtversicherung) mit in die Ehe bringen.
  • Der Besitzer einer privaten Mietrechtsschutzversicherung ist bereits als Mitglied im Mieterverein bei Streitereien mit seinem Vermieter geschützt. Eine Mehrfachversicherung wäre aber nur dann der Fall, wenn er nicht nur Rechtsberatung sondern auch Prozesskosten erstattet bekäme.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt mitunter auch Schäden, die der Versicherte in seiner Freizeit angerichtet hat – für solche Zwecke ist klassischerweise die Privathaftpflichtversicherung da.
 
Zu den betroffenen Schadenversicherungen gehören unter anderem Hausrat, HaftpflichtGebäudeversicherung und Rechtsschutz.
Das Risiko von Mehrfachversicherungen besteht darin, dass man einem Versicherungsnehmer eine doppelte Abrechnung und damit Versicherungsbetrug unterstellen könnte. Davon abgesehen, kosten Sie unnötig Geld. 

Summenversicherungen, die nicht unter den Begriff Mehrfachversicherung fallen

Summenversicherung
  • Bei der Summenversicherung ist die Höhe der Leistung der Versicherung vertraglich genau festgelegt. Tritt der Schadensfall ein, erhält der Geschädigte die vertraglich vereinbarte Summe. Dies unabhängig davon, ob tatsächlich entsprechende Kosten oder Verluste entstanden sind. Es handelt sich hier um eine Versicherungsform mit abstrakter Bedarfsdeckung.

Lebens- und Rentenversicherungen

Lebens- und Rentenversicherungen zählen zu den Summenversicherungen. Sie können so viele abschließen wie Sie wollen und können und brauchen. Mehrere Verträge machen hier sogar Sinn, weil jeder Ihren Vorsorgebetrag erhöht. Dabei beeinflussen sich die Vorsorgeverträge gegenseitig nicht. Der Versicherungsnehmer bekommt die Erträge aus jedem einzelnen Vertrag ausgezahlt.
Wollen Sie Ihre Vorsorge ausweiten, lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Er prüft, ob es besser ist, einen bestehenden Vertrag auszuweiten oder ob Sie besser einen neuen abschließen.

Unfallversicherung

Auch mehrere Unfallversicherungen, die im Leistungsfall alle zahlen, dürfen Sie abschließen. Dies könnte zum Beispiel interessant gewesen sein, wenn Sie die Leistungen zweier Unfallversicherungen kombinieren oder Ihre Versicherungssumme erhöhen wollten. Zu beachten ist, dass Sie (abhängig vom Versicherer) entweder bei Vertragsabschluss oder bei einer Schadenmeldung angeben müssen, ob weitere Verträge bestehen/beantragt wurden. Die entsprechende Frage sollten Sie nicht übersehen, weil Sie dadurch Ihre Aufklärungspflicht verletzen würden. Die Versicherungsgesellschaft kann dann von ihrer Leistungspflicht zurücktreten.
Bedenken Sie, dass Sie bei mehreren Verträgen immer einen höheren Aufwand haben, einen Leistungsfall anzuzeigen. Versicherungsprodukte werden fortlaufend modernisiert. Lassen Sie daher prüfen, ob Sie nicht mit einem Vertrag alle Leistungsbestandteile und die Versicherungssumme bekommen können, die Sie wünschen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie können auch mehrere BU-Verträge abschließen. Vielleicht haben Sie schon in sehr jungen Jahren zur Grundabsicherung einen Vertrag mit einer geringen Rentenhöhe abgeschlossen. Mit einem zweiten Vertrag wollen Sie nun den erhöhten Bedarf in der Familienphase absichern. Sie müssen nur bei Antragsstellung angeben, ob Sie bereits weitere BU-Verträge besitzen.
Beantragen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es nicht nur die Gesundheitsprüfung, sondern es kann auch eine finanzielle Risikoprüfung durchgeführt werden. (In der SV Sachsen erst ab einer zu versichernden Rentenhöhe über 1000 Euro.) Die abzusichernde Rentenhöhe muss im Verhältnis zum aktuellen Nettoeinkommen stehen. Alle bestehenden oder geplanten Verträge zählen hier zusammen.

Mehrfachversicherungen vermeiden

  • Prüfen Sie vor jedem Versicherungsabschluss, ob Sie bereits einen entsprechenden Schutz besitzen. Gerade Versicherungen, die man selten braucht, geraten schnell in Vergessenheit. Dazu gehören beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung oder eine Reisekrankenversicherung.
  • Wenn Sie einen regelmäßigen Versicherungs-Check vom Profi machen lassen, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn Überlappungen im Versicherungsschutz sind für Laien nur schwer zu erkennen.
  • Wenn Sie heiraten oder zwei Haushalte zusammenlegen, prüfen Sie bei Schadenversicherungen, wer welche Verträge besitzt und legen Sie den Versicherungsschutz in einem Vertrag zum Familientarif zusammen. Aktualisieren Sie Vertragsbestandteile wie beispielsweise die Wohnungsgröße in der Hausratversicherung.
  • Beachten Sie beim Wechsel eines Versicherers die Kündigungsfristen, damit es nicht zu Überschneidungen kommt.
  • Stellen Sie im Leistungsfall fest, dass Sie mehrere Policen haben, gehen Sie offen damit um und informieren Sie die Versicherer. Diese teilen dann den entstandenen Schaden unter sich auf.

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