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  • Junges, blondes Mädchen sitzt auf einem Motorroller.

    Mopedführerschein mit 15 - Das sollten Sie wissen

Dresden, 24. Februar 2022; aktualisiert 4. Februar 2025 | (ks)
 
Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Dieser war erfolgreich. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten. Auf jeden Fall wurde mit der bundeseinheitlichen Regelung der Flickenteppich aus Erlaubtem und Verbotenem beseitigt.
 

Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß

Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.

Die Verantwortung, die mit der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht, ist den Jugendlichen bewusst, so die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt. "Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Roller-Führerschein mit 15 gemacht", sagte Martin Dullig, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Das Angebot sei von "überraschend vielen" Jugendlichen angenommen worden.
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Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet

Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch.

Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt. Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild. Es gab sowohl Argumente für eine dauerhafte Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre als auch für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung (ab 16 Jahren).
 

Eltern müssen selbst entscheiden, ob der Junior reif genug ist

Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten. Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein.

Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an. Nicht zuletzt sammeln die Jugendlichen praktische Erfahrungen im Straßenverkehr. Das ist wertvoll für den späteren Führerschein, bei dem sie mit mehr PS unterwegs sind.

Informationen zum Führerschein Klasse AM

Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM. Er wird auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet.
 

Wann kann man den Rollerführerschein machen?

Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen. Die praktische Prüfung einen Monat vorher. 
 

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten.
 
In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Um zur Theorie-Prüfung zugelassen zu werden, müssen für die Klasse AM insgesamt zwölf Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und mindestens zwei Doppelstunden Zusatzstoff besucht werden.
 
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Der Fahrlehrer beurteilt, ob der Fahrschüler prüfungsreif ist.
Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind, solange man 15 Jahre alt ist, verboten.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem AM-Führerschein fahren?

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Moped)

  • mit einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h
  • mit einer Leistung von maximal 4 kW
 

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
  • mit einem Hubraum von maximal 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • mit einer Leistung von maximal 4 kW
  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 270 kg haben.
 

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
  • mit einem Hubraum von maximal 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Die Leistung darf bei maximal 6 kW liegen (bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW)
  • Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 425 kg haben.
Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein. Das Moped-Kennzeichen lässt sich über das Online-Banking der Sparkassen oder unter sv-sachsen.de/Moped bestellen und kommt dann kostenlos per Post nach Hause.
Fazit: Ein Moped bedeutet Freiheit. Und Freiheit heißt Verantwortung. Die Freiheit wird nicht grenzenlos sein, aber mit der ersten Fahrt ein Gefühl, das man sein Leben lang nicht mehr vergisst. Viel Spaß und allzeit gute Fahrt. Helm nicht vergessen!

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