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    Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Dresden, 29.Juni 2023 | (ks)
 
Alle Personalausweise, die seit dem 15. Juli 2017 ausgestellt wurden, kommen nicht nur im handlichen Scheckkartenformat daher. Integriert ist auch ein NFC-Chip für die Online-Ausweisfunktion (eID). Diese Funktion ermöglicht es, sich im Internet gegenüber Behörden und Unternehmen genauso sicher ausweisen zu können wie sonst vor Ort. Die Online-Ausweisfunktion muss jedoch durch den Ausweisinhaber/-inhaberin aktiviert werden.
 
Mit zweifelsfrei bestätigter Identität lassen sich so auch Online-Dienste mit sensiblen personenbezogenen Daten sicher nutzen. Wer beispielsweise zukünftig ein freiwilliges Angebot der Deutschen Rentenversicherung nutzen will, braucht dafür die Online-Ausweisfunktion. Gemeint ist die Digitale Rentenübersicht, die  am 30. Juni 2023 freigeschaltet wird, allerdings erst zum Jahresende in den vollen Regelbetrieb geht. Mit einem Klick soll sie zukünftig alle Bürger und Bürgerinnen über den Stand ihrer kompletten Altersvorsorge informieren.
 
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
 

Allgemeine Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Die Online-Ausweisfunktion ist bekannt, die Nutzung noch gering

Laut einer Befragung der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) von 2021 unter 2000 Bundesbürgern kennen zwar 71 Prozent die Online-Funktion des Personalausweises. Aber nur sieben Prozent nutzen sie. Den meisten Befragten fehlen die konkreten Anwendungsfälle im Alltag, damit sie die Funktion aktivieren.
 
Eine weiteres Hindernis zur Aktivierung wurde bereits beseitigt. Der Gang zum Bürgeramt, um die Online-Funktion zu aktivieren, ist seit 2022 dank des neuen Webdienstes nicht mehr notwendig. Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für die Online-Funktion des Personalausweises und der eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger wurde eingeführt. Von Februar bis August 2022 haben mehr als 198.000 Personen eine neue PIN bestellt, rund 120.000 Online-Ausweise wurden seitdem aktiviert, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mitteilte.
 
Laut BMI kann die Funktion unter anderem für folgende Vorgänge genutzt werden:
 
  • Online-Behördengänge (z. B. Geburtsurkunde beantragen, Meldebescheinigungen, Fahrzeug zulassen)
  • Legitimationsprüfung bei Finanzdienstleistern (z. B. Eröffnung von Konten, Depots)
  • Kundenmanagement in Versicherungsunternehmen
  • Altersbestätigung in Online-Shops
  • Zugang mit Pseudonym für Anmeldung in Foren und Chatrooms
  • Zutrittskontrolle autorisierter Personen für gesicherte Räume oder Infrastrukturen
Detaillierte Informationen über Anwendungsbeispiele gibt das BMI auf www.personalausweisportal.de
 

Vorteile der Online-Ausweisfunktion

Die Identifikation mit dem Online-Ausweis soll im Vergleich zu anderen Ident-Verfahren schneller, störungsfreier, fehlerfreier, datensparsamer und vollständig digital erfolgen. Behördengänge und Wartezeiten entfallen. Persönliche Angelegenheiten können praktisch rund um die Uhr und weltweit über das Internet erledigt werden.
 

Datensicherheit

Wenn Sie sich in der digitalen Welt ausweisen, sind Ihre Daten jederzeit geschützt. Ihre Ausweisdaten werden stets verschlüsselt übertragen. Sie können weder abgefangen noch eingesehen werden. Bei der Online-Ausweisfunktion sehen Sie, ob die staatliche Berechtigung für die Übermittlung Ihrer Daten vorliegt und welche Daten übertragen werden. Nur wenn Sie Ihre sechsstellige PIN eingeben, werden Ihre Ausweisdaten übertragen. Mit dem Online-Ausweis entscheiden Sie selbst, ob und an wen Sie Ihre persönlichen Daten übermitteln.

So funktioniert die Online-Ausweisfunktion

Das brauchen Sie, um sich online auszuweisen

Sie können Ihren Online-Ausweis sowohl mit Ihrem Smartphone als auch mit Ihrem Computer nutzen. Die meisten modernen Smartphones verfügen über einen Kartenleser. Für den Computer benötigen Sie zusätzlich ein Kartenlesegerät. Kartenlesegeräte für den Personalausweis können Sie im Elektrofachhandel oder online kaufen. Das brauchen Sie auch:
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Grafik: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
 

Der PIN-Brief

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde. Der PIN-Brief enthält diese wichtigen Informationen:

  • Ihre fünfstellige Transport-PIN (Die Transport-PIN im Brief müssen Sie vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion durch eine persönliche sechsstellige PIN ersetzen)
  • Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
  • Ihr Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis
 
Wenn Ihr Personalausweis schon einige Jahre alt ist, schlummert Ihr PIN-Brief vielleicht in einer Schublade, weil Sie die Online-Funktion noch nicht aktiviert haben. Wenn Sie keinen Brief haben oder Ihre PIN nicht wissen, können Sie wie folgt vorgehen:
 

Online-Ausweisfunktion aktivieren - der PIN-Rücksetzdienst

Die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN können Sie kostenlos auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de mit dem PIN-Rücksetzbrief  beantragen. Eine Bestellung über Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Der Brief mit dem Aktivierungscode und der neuen PIN wird an Ihre Meldeadresse geschickt.
 
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Bildquelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
 
Auf der Seite des BMI finden Sie weitere detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf sowie ein Erklärvideo.
 

Wie Sie sich sicher digital ausweisen

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Grafik: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
 
Abbildung Cover der Informationsbroschüre
Ausführliche Informationen rund um die Online-Funktion Ihres Personalausweises finden Sie in der  Informationsbroschüre "Ihr Personalausweis" des BMI. 
 
Die Online-Ausweisfunktion spart perspektivisch Zeit und Nerven, da der Gang zu Ämtern und Unternehmen in vielen Fällen entfällt. Wir alle wissen, bei der Digitalisierung in deutschen Behörden und Unternehmen ist noch viel Luft nach oben. Ein Blick ins europäische Ausland genügt. Bis auf die Digital Natives, die quasi mit dem Smartphone in der Hand auf die Welt kommen, gilt für neue digitale Angebote: Einfach ausprobieren und durchwurschteln. Beim "Machen" merkt man: Es geht eigentlich ganz einfach. Und die online-affine Jugend wird bestimmt die Omas und Opas der älteren Jahrgänge tatkräftig und geduldig dabei unterstützen, sich auch in der Online-Welt bewegen zu können. Seniorinnen und Senioren dürfen den Anschluss an die Digitalisierung nicht verlieren.
 

Sparkassen-Internet-Schutz

So wertvoll wie ein stabiles Netz. Die Gewissheit, unbeschwert surfen, shoppen und chatten zu können.

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