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Organspende: Es bleibt bei erweiterter Zustimmungslösung
Zahlen und Fakten zum Thema Organspende
- Von den 84 Prozent der Deutschen, die einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 39 Prozent ihre Entscheidung dokumentiert.
- Mehr als 9000 schwer kranke Menschen in Deutschland warten auf eine Organspende. 900 Menschen sterben jährlich in Deutschland aus einem Mangel an Spenderorganen.
- 2019 gab es 932 Organ-Spender, 2018 waren es 955. 2012 war es erstmals zu einem deutlichen Rückgang der Organspenderzahl gekommen, nachdem bekannt geworden war, dass Ärzte an Transplantationszentren falsche Angaben über ihre Patienten gemacht hatten. Deutschland ist mit einer Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nach wie vor eines der Schlusslichter im europäischen Vergleich.
- 2019 konnte die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) 2.995 gespendete Organe erfolgreich an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) übermitteln: Das waren insgesamt 1.524 Nieren, 726 Lebern, 329 Lungen, 324 Herzen, 87 Bauchspeicheldrüsen sowie 5 Dünndärme. Jeder der 932 Spender hat im Durchschnitt mehr als drei schwerkranken Patienten geholfen.
- 2019 wurden bundesweit in den 46 Transplantationszentren 3.192 erfolgreiche Organübertragungen durchgeführt. Dadurch wurde 3.023 schwerkranken Patienten durch ein oder mehrere Organe ein Weiterleben ermöglicht beziehungsweise eine bessere Lebensqualität geschenkt.
- Deutschland ist das einzige Land in der Eurotransplant-Zone ohne Widerspruchslösung.
Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
Warum ist das Thema Organspende wichtig aber schwierig?
Wie kann ich meinen Willen zur Organspende dokumentieren?
Einige grundlegende Informationen zur Organspende haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Wie ist die Organspende in Deutschland organisiert?
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Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen sind gesetzlich genau festgelegt. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen, bevor eine Organspende durchgeführt werden darf. Zudem muss zwingend eine Einwilligung des Spenders vorliegen. Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Für die Vermittlung der Organspenden ist die Stiftung Eurotransplant (ET) zuständig.
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- Was ist medizinisch die Voraussetzung für eine Organspende?
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Der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Zwei Fachärzte stellen dazu unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes nach den Richtlinien der Bundesärztekammern fest. Der endgültige, nicht behebbare Ausfall des Gehirns ist Voraussetzung für eine Organspende.
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- Welche Organe können transplantiert werden?
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Jeder Mensch kann seine Organe spenden. Nieren, Leber, Herz, Lunge Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können transplantiert werden. Das gilt auch für verschiedene Gewebe beispielsweise Augenhornhaut oder Knochen.
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- Kann jeder spenden?
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Organtransplantationen sind erst mal unabhängig vom Alter des Verstorbenen. Es zählt das "biologische Alter" der Organe, das heißt, ob sie gesund und funktionstüchtig sind. Alle Spenderorgane werden genau untersucht, bevor sie transplantiert werden. Die Organe Verstorbener mit einer akuten Krebserkrankung oder HIV-Infektion werden nicht verwendet.
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- Kann man Organe kaufen?
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In Deutschland ist der Handel mit Organen verboten und gemäß §18 Transplantationsgesetz unter Strafe gestellt.
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- Sind Lebendspenden von Organen möglich?
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Eine Lebendspende ist in Deutschland an strenge Voraussetzungen geknüpft und nur zulässig, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt kein Spenderorgan eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung steht. Von Lebenden können Nieren oder Teile der Leber transplantiert werden.
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- Wer entscheidet, wenn keine Einwilligung des Verstorbenen zur Organspende vorliegt?
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Falls es keine schriftliche Verfügung zur Organspende gibt, werden die nächsten Angehörigen zur Organentnahme nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Dazu zählen gemäß §1a Nr. 5 TPG die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Kennen diese den Willen und die Einstellung eines Verstorbenen nicht, müssen sie in einer psychischen Ausnahmesituation eine schwierige Entscheidung treffen. In der Mehrzahl der Fälle verweigern Angehörige dann die Spende.
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