Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Parkscheibe liegt im Auto

    Parkscheibe richtig verwenden - Knöllchen vermeiden

Dresden, 05. September 2024 | (ks)
 
Vielleicht fragen Sie sich jetzt: „Was ist so spannend an einer Parkscheibe?" Das Verwarnungsgeld zum Beispiel, wenn Sie die Scheibe versehentlich falsch einstellen. Denn Parkplätze sind rar, vor allem in den Innenstädten. Um Parkzeiten einzuhalten, gibt es immer noch die gute alte Parkscheibe, die wahrscheinlich in jedem Handschuhfach zu finden ist. Ihre Handhabung ist einfach und trotzdem passieren Fehler. Dann droht ein Verwarnungsgeld.
 
Die sogenannte Wiener Parkscheibe wurde in Deutschland erstmals 1961 im hessischen Kassel vom damaligen Polizeipräsidenten und späteren Oberbürgermeister Heinz Hille eingesetzt. Er wollte mit ihrer Hilfe die Parkplatznot in der Stadt bekämpfen. Die Vorläufer-Idee stammt aus Paris.
 
1979 einigten sich die Verkehrsminister der Europäischen Gemeinschaft (EG - Vorläufer der EU) auf eine einheitliche Parkscheibenregelung. Die nun festgelegte Form der Parkscheibe enthält seitdem nur noch eine Zeitangabe: die Ankunftszeit. Damit konnte die Parkdauer individueller gestaltet werden und war nicht mehr - wie bei den Vorgängermodellen - auf genau zwei Stunden begrenzt.
 

Korrekte Parkscheibe und richtige Handhabung

Nach der kurzen Geschichte kommen wir nun zum kniffligen Teil: Wie benutzt man die Scheibe richtig? Die Handhabung ist einfach, hat aber ihre Tücken oder birgt Irrtümer. Diese vier Punkte gilt es zu beachten:
Abbildung Verkehrszeichen Parkscheibe
Nur diese Parkscheibe ist zugelassen
1. Gültige Parkscheibe: Die Parkscheibe ist ein amtliches Verkehrszeichen. Das heißt, sie muss so aussehen (blau-weiß), wie sie in der Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgebildet ist. Rosa, bunte, runde oder individuell bedruckte Parkscheiben sind nicht erlaubt. Werbung darf nur auf der Rückseite angebracht werden. Auch die Größe ist genormt. Also Finger weg von lustigen Fun-Scheiben aus dem Geschenkeladen oder Werbe-Gags. Ob die Scheibe aus Pappe oder Plastik ist, spielt keine Rolle. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Parkscheibe in Tankstellen, Baumärkten oder Autozubehörgeschäften kaufen. Dort werden in der Regel nur Parkscheiben angeboten, die den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
2. Parkscheibe einlegen:
Wo die Parkscheibe zu platzieren ist, ist nicht vorgeschrieben. Die Parkscheibe muss von außen gut lesbar sein. In der Regel ist das Armaturenbrett hinter der Windschutzscheibe am besten geeignet.

3. Zeit einstellen: Die Parkscheibe muss auf die Ankunftszeit in Halbstundenschritten eingestellt werden, da die Parkscheibe nur halbe Stunden anzeigt. Zum Einstellen der Ankunftszeit wird die Parkscheibe auf den Strich bewegt, der der Ankunftszeit der nächsten halben Stunde entspricht. Die Einstellung muss auf einen Strich erfolgen. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht zulässig.

Dazu folgende Beispiele:
Kommt ein Autofahrer um 13:20 Uhr an, muss er die Parkscheibe auf 13:30 Uhr stellen. Kommt er jedoch erst um 13.35 Uhr an, muss er die Parkscheibe auf 14.00 Uhr stellen. Stellt er sein Auto genau um 13:30 Uhr ab, kann er die Parkscheibe auch auf 14:00 Uhr stellen, da die neue halbe Stunde bereits begonnen hat. Da die Parkscheibe auf die halbe Stunde nach der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt werden muss, darf der Autofahrer in diesen Fällen länger als die erlaubte Parkzeit parken.

4. Parkzeit verlängern: Einen Parkautomaten dürfen Sie erneut füttern und die Parkzeit verlängern. Heißt das, Sie können die Parkscheibe einfach weiterdrehen? Irrtum, das ist verboten! Und die Kontrolleure achten genau auf die Zeit. Richtig ist: Der Parkvorgang muss neu gestartet werden. Ein kurzes Ausparken reicht dafür nicht. Es muss schon eine Runde um den Parkplatz sein, in der Hoffnung, dass die Parklücke leer bleibt.
Noch ein hartnäckiger Irrtum über das Parken:
Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz zu reservieren. Sie drehen also eine Runde um den Block und Ihr Beifahrer hält währenddessen die Parklücke frei. Im schlimmsten Fall handelt es sich um Nötigung im Straßenverkehr, die mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Das Reservieren oder Blockieren eines Parkplatzes ist also kein Kavaliersdelikt, sondern kann eine Straftat darstellen.

Parkscheibe selber basteln

Parkscheiben sind zwar ein preisgünstiger Ausrüstungsgegenstand für das Auto. Wer sich jedoch selbst eine basteln möchte, darf das sogar. Kreativ ausleben dürfen Sie sich nicht. Sie muss genau den Vorgaben der StVO entsprechen. 
Laut bußgeldkatalog.de sind die Vorgaben in der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 detailliert beschrieben.
    • Eine Parkscheibe muss immer aus zwei Bildebenen bestehen: Die obere ist fest und besitzt einen Kreisringausschnitt, durch den ein Teil der unteren Ebene sichtbar wird. Diese ist drehbar und muss gegen selbstständiges Verstellen gesichert sein. Der Drehpunkt muss 50 mm von der oberen Zeichenebene entfernt sein.
    • Auch die Inhalte auf der Parkscheibe sind vorgegeben: Die obere Ebene muss den Schriftzug „Ankunftszeit”, ein weißes „P” und einen weißen Pfeil, der auf die eingestellte Zeit zeigt, aufweisen. Die untere Ebene (die Drehscheibe) muss die Zahlen 1 bis 12 zeigen, die entgegen dem Uhrzeigersinn angeordnet sind. Unter diesen Zahlen sind in kleinerer Schriftgröße die Zahlen 13 bis 24 abzubilden. Außerdem muss die Drehscheibe Striche zur Markierung der Halbstunden-Intervalle zeigen.
    • Die Maße der Parkscheibe sind mit 110 mm Breite und 150 mm Höhe vorgegeben.
    • Die Ziffern und Buchstaben auf der Parkscheibe müssen in der Schriftart ausgeführt sein, die von der DIN 1451 Teil 2 „Schrift für den Straßenverkehr” vorgeschrieben ist.
    • Der Blauton der Parkscheibe muss den Vorgaben der DIN 6171 „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen” entsprechen.
    • Die Parkscheibe muss ausreichend licht-, temperatur- und feuchtigkeitsbeständig sowie ausreichend bruch- und abriebfest.

Wo die Parkscheibe vorgeschrieben ist

Es gibt unterschiedliche Kennzeichnungen von Parkflächen, auf denen Sie beim Parken Gebrauch von der Parkscheibe machen müssen. Handelt es sich um zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten, findet sich neben der Abbildung einer Parkscheibe eine exakte Zeitvorgabe. Ist das Zeitparken nur auf einzelne Standplätze begrenzt, ist die Zeitangabe auf die markierten Parkplätze beschränkt.
Verkehrszeichen begrenzte Parkdauer mit Parkscheibe
Zusatzzeichen 1040-32
Verkehrszeichen begrenzte Parkdauer auf markierten Flächen
Zusatzzeichen 1040-33

Brauchen Sie auch beim Parken mit dem Motorrad eine Parkscheibe?

Auf zeitlich begrenzten Parkplätzen gibt es keine Sonderregelung für Motorradfahrer. Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, müssen Sie auch Ihr Motorrad mit einer Parkscheibe ausstatten. Besonders geeignet für Motorräder ist eine gelochte Parkscheibe, die zum Beispiel mit einem Kabelbinder an der Vorderradgabel befestigt werden kann. Damit niemand die Parkscheibe im Vorbeigehen verstellen kann, können Sie diese dank der Lochung mit dem Kabelbinder oder einem kleinen Kofferschloss sichern.
 

Wie hoch sind die Verwarnungsgelder rund um Vergehen mit der Parkscheibe

Für das Parken ohne oder mit ungültiger Parkscheibe sieht der Bußgeldkatalog Geldstrafen von 20 bis 40 Euro vor. Wie teuer das Fehlen der Parkscheibe tatsächlich wird, hängt von der Parkdauer ab.  Auf privaten Parkplätzen, zum Beispiel Supermärkten, liegt die Höhe der Strafe im Ermessen des Betreibers. Beim Falschparken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz droht im schlimmsten Fall sogar das Abschleppen des Fahrzeugs.
 

Elektronische Parkscheibe

Natürlich hat die Digitalisierung auch vor der mechanischen Parkscheibe nicht halt gemacht. Seit 2005 sind digitale Parkscheiben in Deutschland zugelassen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich verboten sind sie, wenn die Zeit nach dem Abstellen des Fahrzeugs weiterläuft.
Anforderungen an die elektronische Parkscheibe
    • Besitz einer Typengenehmigung
    • Anzeige im 24-Stunden Zeitformat
    • Die Höhe der Zeitangabe auf dem Display beträgt mindestens zwei Zentimeter
    • Das Wort "Ankunftszeit" muss sich in deutscher Sprache außen auf der Parkscheibe befinden
    • Das Verkehrszeichen 314, der weiße Buchstabe "P" muss auf blauen Hintergrund auf der Parkscheibe angebracht sein
    • Es dürfen keine weiteren Abbildungen wie Werbelogos auf der Außenseite der Parkscheibe sein
    • Die Parkzeit darf sich nach dem Abstellen des Fahrzeuges nicht mehr ändern
Erfüllen sie die Anforderungen, dürfen sie Im öffentlichen Raum genutzt werden. Auf privaten Parkplätzen sind die Nutzungsbedingungen des Betreibers zu beachten.
 
Die Kenntnis und Beachtung der Regeln für die Benutzung einer Parkscheibe schützt also vor unliebsamen Verwarnungsgeldern. Wenn es um den Schutz des gesamten Fahrzeugs geht, ist die Kfz-Versicherung wichtig. Denn egal, ob es sich um kleine Kratzer beim Einparken oder größere Schäden durch einen Unfall handelt, eine gute Autoversicherung sorgt langfristig für Sicherheit im Straßenverkehr. Deshalb ist es wichtig, nicht nur an die Parkscheibe, sondern auch an den Rundumschutz des Fahrzeugs zu denken.

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon

Schreiben Sie einen Kommentar

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Piktogramm Sprechblase
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.