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Photovoltaik und Solarthermie: Nicht die Absicherung vergessen
Dresden, 23. Juni 2022 | (ks)
Mit Hilfe von Solaranlagen lässt sich die unendliche Kraft der Sonne in Strom und Wärme umwandeln. Viele Privathaushalte nutzen bereits diese alternative Energiegewinnung oder planen diese. Denn solche Anlagen sind die Zukunft. Sie verbrauchen keine fossilen Rohstoffe, das macht sie klimafreundlich. Zudem ist Solarenergie bei steigenden Energiekosten eine vielversprechende Alternative. Die Investitionskosten sind allerdings – je nach Größe – recht hoch. Schon mit der Planung sollten Betreiber deshalb an den Versicherungsschutz ihrer wertvollen Anlage denken.
Photovoltaik und Solarthermie – Zwei Möglichkeiten, die Kraft der Sonne zu nutzen
Solaranlage ist der Oberbegriff für unterschiedliche Anlagen, die aus Sonne Energie gewinnen. Man unterscheidet generell zwei Typen von Solaranlagen: die Photovoltaik-Solaranlage (Photovoltaikanlage; PV-Anlage) und die thermische Solaranlage (Solarthermieanlage). Photovoltaik und Solarthermie werden begrifflich häufig synonym benutzt.
Photovoltaik
Photovoltaikanlagen bestehen aus Solarmodulen, die Sonnenenergie in elektrische Energie (Strom) umwandeln. Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in verwertbaren Wechselstrom um. Mit diesem Solarstrom können alle handelsüblichen Elektrogeräte im Haushalt betrieben werden. Ein Stromspeicher ermöglicht es, den Strom für den Eigenbedarf zu speichern. Weiterhin besteht die Möglichkeit, gegen eine Einspeisungsvergütung Strom in das öffentliche Stromnetz abzugeben. Eine Mischung aus Eigenverbrauch und Einspeisung ins Stromnetz erhöht die Effizienz einer Anlage.
Solarthermie
Die Solarthermieanlage wandelt mit solarthermischen Kollektoren die Sonnenstrahlung in Wärmeenergie um. Diese wird genutzt, um Wasser zu erwärmen, beispielsweise zum Duschen. Je nach Anlage ist zusätzlich eine Heizungsunterstützung möglich. Mit Solarwärme lässt sich außerdem – auch wenn das paradox klingt – eine Kältemaschine (Absorptionskältemaschine) für eine solare Kühlung betreiben. Auch für Solarthermieanlagen gibt es verschiedene Speichertypen. Sie geben erzeugte Wärme ab, auch wenn die Sonne nicht scheint.
Eine Solarthermie- und eine Photovoltaikanlage lassen sich auch kombiniert betreiben. Dabei profitiert man im Doppelpack bei der Stromerzeugung und beim Heizen. Interessenten sollten sich von Experten beraten lassen, unter welchen Voraussetzungen dies im Verhältnis zu den Anschaffungskosten wirtschaftlich sinnvoll ist. Außerdem muss auf dem Hausdach ausreichend Platz für die Anlagen vorhanden sein. Die Alternative für wenig Platz sind sogenannte Hybridkollektoren. Diese vereinen Solarthermie und Photovoltaik innerhalb eines Kollektors.
Photovoltaik boomt
Klug platzierte Photovoltaik-Anlagen produzieren so viel Strom, dass nicht nur der eigene Bedarf gedeckt wird. Ein Überschuss kann zusätzlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. 22,4 Prozent der Hauseigentümer in Deutschland besitzen bereits eine Photovoltaik-Anlage und senken damit ihre Energiekosten. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland.
Solarthermie-Anlagen sind in Deutschland nicht ganz so weit verbreitet. Bislang haben rund 13,2 Prozent der Hauseigentümer eine Solarthermie-Anlage installieren lassen, so die YouGov-Umfrage.
Solaranlagen versichern – so geht's
Eine Solaranlage kann aber auch dafür sorgen, dass sich die Stirn in Sorgenfalten legt. Und das liegt meist am Wetter. Nicht nur führen weniger Sonnenstunden zu weniger Energiegewinnung. Sturm und Hagel können unter Umständen dazu beitragen, dass die teure Investition beschädigt wird. Laut YouGov hat aber jeder fünfte Solaranlagen-Eigentümer diese nicht versichert. Dabei ist das weder schwierig noch extrem teuer. Sie sind in der Wohngebäude-Versicherung als Einschluss oder ergänzenden Baustein versicherbar.
- Solarthermieanlage (Solaranlage)
Eine Solarthermieanlage ist Bestandteil des Gebäudes. Die Anlage und ihre Bestandteile (einschließlich Rohre, Wärmepumpen, Heizungsanlagen) sind damit in der Wohngebäudeversicherung gegen alle versicherten Gefahren des Wohngebäudes abgesichert, zum Beispiel auch Sturm und Hagel. Dies gilt, sofern der Einschluss der Solaranlage vereinbart wurde.
- Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
Die Absicherung einer Photovoltaikversicherung bezieht sich auf alle Teile, die zur Anlage gehören. Versichert sind die PV-Module, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, Photovoltaik auf dem eigenen Dach zu versichern:
1. Als Ergänzung in der Wohngebäudeversicherung
Versichert sind folgende Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, weitere Naturgefahren sowie Glasbruch. Ergänzend sind auch Schäden wie Bedienfehler, Ungeschicklichkeit oder Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitversichert. Diese sind verhältnismäßig häufig Ursache für Brände an Photovoltaikanlagen (Studie: Brandgefahr durch PV-Anlagen, PDF). Inbegriffen sind außerdem Frost- und Überspannungsschäden sowie Diebstahl und Tierverbiss. Insbesondere Marder finden schnell Gefallen an den Leitungen und knabbern diese durch. Dieser Umstand ist den meisten von Autos bekannt. An Photovoltaik-Anlagen denken dabei jedoch nur die Wenigsten. Ebenfalls versichert ist ein Ertragsausfall der Anlage, wenn deren Arbeit durch versicherte Schäden unterbrochen oder beeinträchtigt ist. Hier gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen und Maximaldauern.
2. Als eigenständige Photovoltaikversicherung
Photovoltaikversicherungen leisten im Rahmen einer Allgefahren-Deckung ebenfalls für die oben aufgeführten Schäden.
Beide Varianten sichern die Anlage umfassend ab. Wer den Schutz seiner PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung integriert, hat einen Vorteil: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die PV-Anlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.
Wichtig zu wissen: Die Versicherungen übernehmen keine Schäden etwa durch Abnutzung oder Alterung.
Eine Frage der Haftpflicht
Auch eine Haftpflichtversicherung kann für den Solaranlagenbesitzer interessant sein. Lockert sich durch Wind und Wetter ein Paneel und fällt vom Dach herab, können dadurch Passanten verletzt oder parkende Autos beschädigt werden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz bleibt der Eigentümer der Solaranlage auf den entstehenden Kosten sitzen. Bei Einfamilienhäusern springt in solchen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ein. Für Zwei- und Mehrfamilienhäuser braucht es eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Solaranlagen regelmäßig warten lassen
Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. weist darauf hin, dass Solaranlagen/Photovoltaikanlagen fachgerecht geplant, angebracht und regelmäßig gewartet werden sollten. Insbesondere, weil die Anlagen beständig der Witterung ausgesetzt sind. Wichtig ist zudem, nur hochwertige Komponenten wie Module und Wechselrichter installieren zu lassen. Regelmäßige Inspektionen und elektrische Prüfungen können Fehler aufdecken, die auf Dauer einen Brand auslösen könnten.
Die YouGov-Umfrage: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.096 Personen zwischen dem 20. Mai 2022 und 23. Mai 2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
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