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  • Ein einzelner Koffer liegt auf einem Gepäckband im Flughafen.

    Flugreisen: Das gilt bei beschädigtem, verspätetem und verlorenem Gepäck

Dresden, 4. August 2022 | (ks)
 
Viele Flughäfen und Airlines ächzen unter Personalmangel. Sie haben Mühe, die unerwartete Menge an post-Corona-reisefreudigen Urlaubern planmäßig an ihren Urlaubsort und wieder nach Hause zu bringen. Nicht nur, dass Flüge ausfallen oder sich verspäten. Neben den Passagieren stranden auch immer mehr Koffer und Gepäckstücke auf Flughäfen.
 
Ein Urlaub ohne persönliche Sachen drückt schwer auf die Urlaubslaune. Und selbst wer sein Gepäck erst auf dem Heimflug einbüßt, es ist und bleibt ärgerlich. Wenigstens haben Sie ein Anrecht auf Entschädigung bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck. Das regelt das Montrealer Abkommen zum Schutz von Fluggästen auf internationalen Flügen. Neben der Beförderung von Personen reguliert das Abkommen auch die Beförderung von Reisegepäck und Gütern. Das sollten Sie wissen:
 

Fristen für Schadenmeldungen

Die Fristen zur schriftlichen Schadensmeldung bei der Airline sind für beschädigtes, verspätetes und verloren gegangenes Gepäck jeweils unterschiedlich:
 
  • Beschädigtes Gepäck: Innerhalb von 7 Tagen, am besten unverzüglich nach dem Entdecken des Schadens
  • Verspätetes Gepäck: Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes
  • Verlorenes Gepäck: Melden Sie den Verlust der Airline sofort, noch vor Verlassen des Flughafens. Das Gepäck gilt erst nach 21 Tagen offiziell als verloren. Danach haben Sie zwei Jahre Zeit, schriftlich bei der Airline einen Schadenersatz anzufordern.
 
Wenn Sie die Fristen versäumen, erlischt Ihr Anspruch gegenüber der Airline.
 

Hinflug: Gepäck fehlt am Zielflughafen - was ist zu tun?

Für verlorenes oder beschädigtes Gepäck sind die Airlines zuständig. Taucht das Gepäck am Zielflughafen trotz angemessener Wartezeit nicht auf dem Rollband auf, melden Sie den Verlust zeitnah – noch vor Verlassen des Flughafens – Ihrer Fluggesellschaft am Gepäckermittlungsschalter (Lost-and-Found-Schalter) des Flughafens.
Achtung: Nicht jede lange Warte­schlange vor der Gepäck­ermitt­lung ist die richtige. Je nach Air­line können am Flughafen verschiedene Firmen für das Gepäck zuständig sein. Beispiele für solche Firmen sind etwa Wisag, Swis­sport oder Aeroground. Die Unternehmen haben teil­weise getrennte Gepäck­ermitt­lungs­schalter.
Sie benötigen den Beleg zur Gepäckidentifikation (Baggage Tag), den Sie bei der Gepäckaufgabe von der Airline erhalten haben. (Wird meist auf den Boarding-Pass geklebt.) Mit der Meldung am Schalter können Sie nachweisen, dass der Gepäckverlust im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Das gilt auch für Pauschalreisende. Am Schalter ist ein Schadensformular (Property Irregularity Report = PIR) auszufüllen. Bei manchen Airlines erhalten Sie hier auch eine Art Notfallkoffer. Ist der Schalter geschlossen, sollten Sie am nächsten Tag noch mal zum Flughafen fahren.
Wichtig: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen). Melden Sie vermisstes/beschädigtes Gepäck unbedingt zusätzlich online – innerhalb von 7 Tagen – bei der Airline.
Mit der Verlustmeldung bekommen Sie eine Referenznummer für das internationale Gepäckermittlungssystem Worldtracer. Hier können Sie sich über den aktuellen Status Ihres Gepäcks informieren. Gegebenenfalls können Sie außerdem die Aushändigung oder die Nachsendung organisieren. Ist ihre Airline nicht bei Worldtracer gelistet, können Sie sich bei Fragen zum Status ihres Gepäcks auch direkt an Ihre Airline wenden.
Wichtig: Pauschalreisende müssen den Verlust zusätzlich unverzüglich ihrem Reiseleiter, Reisebüro beziehungsweise Reiseveranstalter melden. Das ist notwendig, um später eine Minderung des Reisepreises durchsetzen zu können.

Ihre Ansprüche als Betroffener

Trifft Ihr Gepäck verspätet ein, können Sie sich vor Ort die notwendigsten Sachen (Zahnbürste, Unterwäsche, Badehose usw.) beschaffen. Die Airline erstattet die Kosten für notwendige und angemessene Anschaffungen. Sie wird Ihnen mit Sicherheit nicht bezahlen, dass Sie sich komplett neu einkleiden und auf Designerware zurückgreifen. Damit Sie in Ruhe ihren Urlaub genießen können, reicht es, wenn Sie die Kaufbelege für die Ersatzsachen erst nach dem Urlaub an die Fluggesell­schaft schicken. Ihre Ansprüche verfallen erst nach zwei Jahren. Bewahren Sie die Belege gut auf.
 
Verspätete Koffer werden meist direkt in die Unterkunft gebracht. Müssen Reisende das verspätete Gepäck am Flughafen jedoch selbst abholen, können sie der Fluggesellschaft die Fahrt- und Parkkosten in Rechnung stellen.
 

Zusätzliche Ansprüche für Pauschalreisende

Bei Pauschalreisen ist Gepäck, das nicht oder verspätet ankommt, ein Reisemangel. Neben der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Um wie viel Sie Ihren Reisepreis mindern können, hängt vom Einzelfall ab. Die Spanne liegt in der Regel zwischen 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenen Urlaubstag. Fehlt das Gepäck während des gesamten Urlaubs, muss der Reiseveranstalter nach gängiger Rechtsprechung bis zu 50 Prozent des Reisepreises erstatten.
 
Kann der Zweck der Reise ohne Gepäck nicht erfüllt werden, haben Sie außerdem das Recht, Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt.
 

Rückflug: Gepäck fehlt am Heimatflughafen - was ist zu tun?

Stellen Sie nach dem Rückflug fest, dass ihr Gepäck verschwunden ist, melden Sie ebenfalls den Verlust am Gepäckermittlungsschalter im Flughafen und online bei der Airline.
 
Auf Kosten der Airline dürfen Sie jetzt in der Regel aber nicht einkaufen gehen, da Sie zu Hause Ersatzkleidung haben. Meistens wird das Gepäck nach etwa ein bis zwei Tagen gefunden und zum Wohnort gebracht. Müssen die Reisenden das Gepäck selbst abholen, können sie sich auch in diesem Fall die Fahrtkosten inklusive Parkkosten von der Airline erstatten lassen.
 

Entschädigung für Gepäckverlust

Taucht Ihr verschwundener Koffer innerhalb von 21 Tagen nicht wieder auf, gilt er als verloren. Dann muss Ihnen die Airline sowohl den Koffer als auch den Inhalt ersetzen.
 
Dafür gilt laut Montrealer Abkommen eine Entschädigungshöchstgrenze pro Person. Diese wird in sogenannten Sonderziehungs­rechten (SZR) angegeben. Bei den SZR handelt es sich um eine künstliche Währung, die feste Summen für die vier Weltwährungen (US-Dollar, Yen, Euro, Britische Pfund) bestimmt. 2009 wurden die Höchstentschädigung auf 1131 SZR angehoben. Umgerechnet wären das ungefähr 1438 Euro, abhängig von Währungsschwankungen.

Wichtig:

  • Die Haftungshöchstgrenze gilt unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke.
  • Ersetzt wird nur der Wert, den die verlorene Sache zum Zeitpunkt der Reise (Zeitwert) noch hatte. Für nachweislich neue Gegenstände muss Ihnen die Airline den Neupreis erstatten.
  • Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um Koffer und Taschen rechtzeitig auszuhändigen.

Übersicht: Benötigte Informationen und Unterlagen für die Durchsetzung einer Entschädigung bei Gepäckproblemen gegenüber der Airline:

  • Boardingtickets mit Flugnummer
  • Gepäckabschnittsnummer (Baggage Tag)
  • Angaben zum Gepäck
  • Schadensformular (PIR)
  • Liste des Kofferinhalts und eventuell Rechnungen
  • Fotos des beschädigten Gepäckstücks
  • Belege über Kosten für Notkäufe

Gut zu wissen:

Wer seine Ansprüche gegenüber der Airline nicht selbst durchsetzen will, kann dafür darauf spezialisierte Unternehmen beauftragen. Diese bekommen für ihre Arbeit dann einen Teil der Entschädigungssumme als Provision. Ein bekannter Dienstleister ist beispielsweise MyFlyRight, ein ADAC Partner.
 
Wer seine Rechte selbst einfordert und Probleme mit der Fluggesellschaft hat, kann die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte einschalten.

Was kann man selbst im Kofferchaos tun?

  • Auf der sicheren Seite sind alle, denen Handgepäck im Urlaub reicht. Handgepäck geht nicht so schnell verloren.
  • Packen Sie Wertsachen beispielsweise Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und Dokumente lieber ins Handgepäck.
  • Prüfen Sie in den Beförderungsbedingungen ihrer Airline, ob diese überhaupt eine Haftung für Wertgegenstände bei Gepäckverlust übernimmt. In der Regel schließen die Airlines das aus.
  • Reisen Sie mit mehreren Personen, verteilen Sie das Gepäck auf mehrere Koffer. Dann bleiben Mitreisende, deren Koffer sich verspäten, nicht komplett unversorgt.
  • Packen Sie sich einen Notbehelf ins Handgepäck wie etwa Zahnbürste, Unterhose und ein T-Shirt.
  • Versehen Sie alle Gepäckstücke wie Koffer, Taschen und Rucksäcke mit der Adresse des Urlaubsortes und der Heimatadresse. Die Heimatadresse könnte potenziellen Einbrechern signalisieren, welche Wohnung gerade leer steht. Stattdessen können Sie Ihre Handy-Nummer angeben oder Ihre Firmenadresse.
  • Mittlerweile gibt es digitale Gepäck-Tracker (Koffer-Finder) zu kaufen, die mit GPS-Ortung arbeiten. Die münzgroßen Plaketten reisen einfach im Koffer mit. Via App soll sich der Standort des Koffers metergenau bestimmen lassen. Anbieter offerieren, dass das weltweit funktioniert.
  • Individualisieren und kennzeichnen Sie Ihre Gepäckstücke mit Kofferbändern, Aufklebern und ähnlichem. Machen Sie ein Foto vom Gepäck. Das erleichtert die Identifizierung.
  • Fertigen Sie eine Liste der Gegenstände an, die sich in Ihrem Koffer befinden. Sammeln Sie – falls vorhanden – Kaufbelege der Gegenstände.
  • Ist der Kofferinhalt wertvoller als 1400 Euro, geben Sie eine Wertdeklaration zur Erhöhung der Haftungsgrenze ab. Für die Erhöhung der Haftungsgrenze verlangt die Fluggesellschaft einen Zuschlag.
  • Bewahren Sie sorgfältig den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis auf.

Unser Tipp:

Ins Reisegepäck gehört auf jeden Fall der Schutz einer Auslandskrankenversicherung. Mit dem Auslandsreiseschutz urlaubt es sich entspannter. Denn bei gesundheitlichen Problemen müssen Sie damit keine Angst vor den Kosten für ärztliche Hilfe und Krankenhausaufenthalte haben.
Fazit: Zumindest für dieses Jahr gilt bei Flugreisen: Pack die Badehose ein, nimm dein kleinstes Köfferlein und dann nichts wie raus zum Airport … Gute Reise.

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