Dresden, 25. Juli 2024 | (ks)
Die Rente. Für viele Deutsche ist sie mehr als eine monatliche Überweisung aufs Konto. Sie ist ein Symbol für die Sicherheit im Alter, ein Zeichen der Anerkennung für ein Leben voller Arbeit und Engagement. Doch die Diskussion über das Rentensystem gleicht oft einem Minenfeld – und das nicht ohne Grund. Demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung und wirtschaftliche Herausforderungen machen das Thema komplex und vielschichtig. In diesem Artikel widmen wir uns einer meist unbekannten Option der Rente: dem Rentensplitting.
Was ist ein Rentensplitting?
Rentensplitting klingt auf den ersten Blick wie eine neue Diätmethode oder ein angesagtes Fitnessprogramm. Es handelt sich jedoch um eine Regelung im deutschen Rentenrecht. Das Rentensplitting ist ein Verfahren, bei dem die während der Ehe (Splittingzeit) erworbenen Rentenansprüche freiwillig gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden. Damit sollen insbesondere diejenigen Partner finanziell abgesichert werden, die wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen weniger in die Rentenkasse einzahlen konnten.
Die meisten Paare werden diese Möglichkeit noch gar nicht kennen, geschweige denn in Betracht gezogen haben. Aus seinem Nischendasein tritt das Rentensplitting aber heraus, weil es 2023 in die Waagschale der allgemeinen und aktuellen "Rettet die Rente"-Diskussion geworfen wurde. So hatte die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer vorgeschlagen, die Witwenrente abzuschaffen. Stattdessen sollte das optionale Rentensplitting verpflichtend eingeführt werden. Bisher gibt es jedoch keine Bestrebungen seitens der Politik, die Witwenrente abzuschaffen.
Unabhängig von den ökonomischen Gründen, die dem Vorschlag der Wirtschaftsweisen zugrunde liegen, kann das Rentensplitting insbesondere für hinterbliebene Partnerinnen und Partner eine überlegenswerte und vorteilhafte Option sein. Dazu weiter unten mehr.