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    Rentensplitting: Option der gesetzlichen Rentenversicherung

Dresden, 25. Juli 2024 | (ks)
 
Die Rente. Für viele Deutsche ist sie mehr als eine monatliche Überweisung aufs Konto. Sie ist ein Symbol für die Sicherheit im Alter, ein Zeichen der Anerkennung für ein Leben voller Arbeit und Engagement. Doch die Diskussion über das Rentensystem gleicht oft einem Minenfeld – und das nicht ohne Grund. Demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung und wirtschaftliche Herausforderungen machen das Thema komplex und vielschichtig. In diesem Artikel widmen wir uns einer meist unbekannten Option der Rente: dem Rentensplitting.
 

Was ist ein Rentensplitting?

Rentensplitting klingt auf den ersten Blick wie eine neue Diätmethode oder ein angesagtes Fitnessprogramm. Es handelt sich jedoch um eine Regelung im deutschen Rentenrecht. Das Rentensplitting ist ein Verfahren, bei dem die während der Ehe (Splittingzeit) erworbenen Rentenansprüche freiwillig gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden. Damit sollen insbesondere diejenigen Partner finanziell abgesichert werden, die wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen weniger in die Rentenkasse einzahlen konnten.
 
Die meisten Paare werden diese Möglichkeit noch gar nicht kennen, geschweige denn in Betracht gezogen haben. Aus seinem Nischendasein tritt das Rentensplitting aber heraus, weil es 2023 in die Waagschale der allgemeinen und aktuellen "Rettet die Rente"-Diskussion geworfen wurde. So hatte die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer vorgeschlagen, die Witwenrente abzuschaffen. Stattdessen sollte das optionale Rentensplitting verpflichtend eingeführt werden. Bisher gibt es jedoch keine Bestrebungen seitens der Politik, die Witwenrente abzuschaffen.
 
Unabhängig von den ökonomischen Gründen, die dem Vorschlag der Wirtschaftsweisen zugrunde liegen, kann das Rentensplitting insbesondere für hinterbliebene Partnerinnen und Partner eine überlegenswerte und vorteilhafte Option sein. Dazu weiter unten mehr.
mietkaution-notizzettel-wichtigesWenn Sie ein Rentensplitting in Erwägung ziehen, sollten Sie sich auf jeden Fall von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entsprechend Ihrer individuellen Situation beraten lassen.
Das Splitting gibt es übrigens nur für Anwartschaften aus der gesetzlichen Rente. Für Ansprüche aus der Beamtenversorgung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufsständischen Versorgungswerke und der Versorgung der Abgeordneten und Regierungsmitglieder in Bund und Ländern ist es nicht möglich. Auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge können nicht auf diese Art aufgeteilt werden.
 

Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen

Das Rentensplitting, 2002 eingeführt, ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Darin sind auch die Voraussetzungen klar definiert.
 
  • Die Ehe wurde nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen.
  • Die Ehe bestand am 31. Dezember 2001 bereits. Dann müssen beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
  • Beide Partner müssen mindestens jeweils 25 Versicherungsjahre (anrechnungsfähige Zeiten) auf ihrem Rentenkonto angesammelt haben.
  • Der Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings besteht erst, wenn beide Ehegatten mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Leistung einer Vollrente wegen Alters haben.
  • Oder: Wenn ein Ehegatte mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat und der andere Ehegatte (ohne eigene Ansprüche) die Regelaltersgrenze erreicht hat.
  • Ein überlebender Ehegatte kann das Rentensplitting (sofern die Voraussetzungen vorliegen) auch allein bei Tod eines Partners durchführen .
Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die seit 1. Januar 2005 begründet wurden.
mietkaution-notizzettel-wichtigesDie Entscheidung für ein Rentensplitting kann nur gemeinsam getroffen werden und ist endgültig. Das heißt, sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie sollte daher gut überlegt sein.

Allgemeine Vorteile des Rentensplittings

Das Rentensplitting bietet allgemeine Vorteile, vor allem im Hinblick auf die Gleichstellung und Absicherung der Partner. Es lohnt sich aber nicht für alle Ehepaare.
  1. Gleichberechtigung: Die Gleichstellung der Rentenhöhen anerkennt die oft unsichtbare Arbeit des Partners, der möglicherweise zugunsten der Familie beruflich zurücksteckte.
  2. Finanzielle Sicherheit: Besonders für Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiten oder ganz auf Erwerbstätigkeit verzichten, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, bietet das Rentensplitting eine zusätzliche Sicherheit im Alter durch den Erwerb eigenständiger Anwartschaften.
  3. Flexibilität: Das Rentensplitting ermöglicht es, die Rentenansprüche individuell zu verteilen und so den Bedürfnissen und Lebensumständen der Partner besser gerecht zu werden.
Figuren Braut und Bräutigam auf einer geteilten Hochzeitstorte
Per Rentensplitting lassen sich auch Rentenpunkte partnerschaftlich unter Paaren aufteilen
mietkaution-notizzettel-wichtigesBei einer Scheidung werden die Rentenpunkte ebenfalls zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Dies funktioniert ähnlich wie das Rentensplitting. Hier handelt es sich um den sogenannten Versorgungsausgleich, der unfreiwillig von Gesetzes wegen stattfindet. Beim Versorgungsausgleich (nicht beim Rentensplitting) werden auch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Altersvorsorge berücksichtigt, die später eine Rentenzahlung vorsehen.

Rentensplitting nach Tod eines Partners

Mit einem bereits durchgeführten Rentensplitting erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Der Tod des Partners verändert in diesem Fall an der Rentenhöhe des Überlebenden also nichts.
 
Erfolgte noch kein Rentensplitting, kann der noch lebende Partner entscheiden, ob er eine Hinterbliebenenrente oder das Rentensplitting wählt. Diese Entscheidung ist auch noch möglich, wenn sie/er bereits eine Witwen- oder Witwerrente erhält. 
 
Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf Witwer-/oder Witwenrente. In diesem Fall kann er entweder eine Rentenabfindung aus der bezogenen Hinterbliebenenrente beantragen. Oder er sichert sich mit einem Rentensplitting Rentenanwartschaften aus der vorhergehenden Ehe. Auch hier wäre zu prüfen, was günstiger ist – Abfindung oder Splitting.
mietkaution-notizzettel-wichtigesBeim Rentensplitting werden vereinfacht gesagt nur die während der Ehezeit (Splittingzeit) erworbenen Rentenanwartschaften berücksichtigt. Eine Witwen- oder Witwerrente wird dagegen aus dem gesamten Versicherungsverlauf des verstorbenen Ehepartners berechnet. Es ist also zu prüfen, ob der Rentenzuwachs durch eine Hinterbliebenenrente höher wäre als durch ein Splitting. In den meisten Fällen wäre genau dies der Fall.

Für wen lohnt sich ein Rentensplitting?

Für die meisten Ehepaare dürfte sich ein Rentensplitting nicht lohnen, sagt selbst die DRV. Pauschal lässt sich diese Frage ohnehin nicht beantworten, da sie stark von den individuellen Lebensumständen der Ehepartner abhängt. Ein Splitting kann vorteilhaft oder nachteilig sein. Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass vor einer Entscheidung eine Beratung bei der DRV in Anspruch genommen werden sollte. Diese hat auch die möglichen langfristigen Folgen eines Splittings im Blick.

Laut DRV lohnt sich ein Rentensplitting insbesondere dann, wenn ein Partner bereits eine eigene Rente bezieht und das Einkommen so hoch ist, dass keine Witwenrente gezahlt würde. Gleiches gilt, wenn ein Partner durch das Rentensplitting einen Rentenanspruch erwerben kann.
 

Wie wird ein Rentensplitting durchgeführt?

Sie haben sich für ein Rentensplitting entschieden? Dann müssen Sie gemeinsam gegenüber dem Rentenversicherungsträger des jüngeren Ehe- oder Lebenspartners förmlich erklären, dass ein Rentensplitting durchgeführt werden soll. Dies ist frühestens sechs Monate vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen möglich. Haben Sie die Voraussetzungen für das Rentensplitting bereits erfüllt, können Sie die gemeinsame Erklärung jederzeit abgeben. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Sie können auch den entsprechenden Vordruck der DRV verwenden.
 
Unser Tipp: Nutzen Sie vor allem die Möglichkeiten der geförderten Altersvorsorge, um sich neben der gesetzlichen Rente ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Das gilt für beide Partner.

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