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Wichtige Kriterien für den Abschluss einer
Risiko-Lebensversicherung
Dresden, 26. Oktober 2023| (ks)
Benötigen Sie eine Risiko-Lebensversicherung? Wenn ja, worauf sollten Sie beim Abschluss besonders achten?
Exkurs: Klassische Lebensversicherungen werden in Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen unterteilt. Die Kapitallebensversicherung sichert den Todesfall ab und spart Kapital an. Für diese Doppelfunktion ist die monatliche Versicherungsprämie höher. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit, wird ihm das angesparte Kapital zuzüglich Überschüssen ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung sichert nur die Hinterbliebenen im Todesfall ab. Dieser Schutz kostet deutlich geringere monatliche Beiträge.
Eine Risikolebensversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn
- Sie Angehörige haben, die finanziell von Ihnen abhängig sind,
- Sie einen Immobilienkredit absichern müssen,
- Sie mit ihrem Partner/ihrer Partnerin nicht verheiratet sind, sodass im Todesfall kein Anspruch auf Witwer-/Witwenrente besteht,
- Sie und Ihr Partner verheiratet sind und aufgrund der Höhe des Einkommens eine Kürzung der gesetzlichen Witwer-/Witwenrente erfolgen würde,
- Sie Ihr Unternehmen/einen Geschäftspartner absichern möchten.
Entscheidend ist immer die individuelle Lebens- und Finanzsituation. Familien mit Kindern, Paare mit einem Haupt- oder Alleinverdiener und Alleinerziehende, die den Unterhalt und die Ausbildung der Kinder absichern müssen, sollten eine Risikovorsorge mit geringen monatlichen Beiträgen in Betracht ziehen. Singles benötigen in der Regel keine Risikolebensversicherung.
Und wie sieht das bei Rentnern aus?
Eine Risikolebensversicherung können Sie auch noch abschließen, wenn Sie 60 Jahre oder älter sind. Das maximale Alter ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und hängt auch von der Versicherungssumme ab. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen liegt das maximale Eintrittsalter bei 65 Jahren.
Bei der Entscheidung, ob die Police für Paare im fortgeschrittenen Alter sinnvoll ist oder ob ein anderer Versicherungsschutz besser passt, hilft ein Versicherungsexperte. In der Regel stehen die Kinder jetzt finanziell auf eigenen Beinen und Kredite sind weitgehend getilgt. Ältere Paare im Rentenalter sollten sich aber überlegen, ob ein Todesfall zu finanziellen Belastungen führen könnte. Unter anderem folgende Fragen sind zu bedenken:
- Sind Sie verheiratet (Anspruch auf Witwer-/Witwenrente) oder leben Sie in einer eheähnlichen Partnerschaft?
- Wie hoch ist die monatliche Rente des Partners?
- Könnte der verbleibende Partner das Haus oder die Wohnung alleine unterhalten?
- Welche weiteren finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
Damit es im Ereignisfall kein böses Erwachen gibt, sollten Sie für den Abschluss Ihrer Risiko-Lebensversicherung auf die folgenden fünf Kriterien achten:
1. Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme ist sehr wichtig, damit die Versicherung das tut, was sie tun soll: Nämlich die Angehörigen ausreichend abzusichern. Relevant sind folgende Überlegungen dazu:
- Wie groß ist die Versorgungslücke, wenn Ihr Einkommen wegfällt?
- Für welchen Zeitraum wird zusätzliches Geld benötigt? Hier sollten Sie die Anzahl und das Alter Ihrer Kinder berücksichtigen.
- Wie hoch sind eventuell zu tilgende Schulden, insbesondere aus einem Immobilienkredit?
Es gibt zwar die Faustformel, dass für Familien das Fünffache des wegfallenden Jahresbruttoeinkommens, bei Paaren das Dreifache abgesichert werden sollte. Dennoch lohnt sich ein detaillierter und vorausschauender Blick auf die finanzielle Situation für den Fall der Fälle. Fragen Sie sich: Was wäre, wenn nichts mehr wie vorher ist, wie das folgende Beispiel illustriert:
2. Versicherungsdauer
Welche Versicherungsdauer Sie wählen sollten, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wie lange ist es wirklich notwendig, Ihre Angehörigen abzusichern? Wenn zum Beispiel die Ausbildung der Kinder abgesichert werden soll, ist zu überlegen, wann diese nach der Ausbildung oder dem Studium wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können. Die Versicherer bieten unterschiedliche maximale Versicherungslaufzeiten an. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen beträgt sie zum Beispiel 35 Jahre. Vor allem, wenn Sie eine lange Versicherungslaufzeit wählen, sollten Sie überlegen, ob Sie eine sogenannte Beitragsdynamik in den Vertrag einschließen. Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag steigt dann jährlich um einen festgelegten Prozentsatz und gleicht inflationsbedingte Einbußen aus.
3. Steuerliche Aspekte
Jede Person kann für sich eine Risikolebensversicherung als Einzelvertrag abschließen und einen Begünstigten seiner Wahl für den Todesfall einsetzen. Mit einer so genannten Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit (Über-Kreuz-Modell) vermeiden Sie, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Erbschaftssteuer zahlen muss. Dies ist vor allem für unverheiratete Paare wichtig, da diese einen deutlich geringeren Erbschaftssteuerfreibetrag (20.000 Euro) haben als verheiratete Paare. Dabei schließen die Partner jeder einen eigenen Vertrag ab, bei dem sie jeweils Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler sind. Versichert ist der jeweils andere. Im Ergebnis sind die Leistungen weder einkommens- noch erbschaftssteuerrelevant.
4. Nachversicherungsgarantie
Die Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen? Sie wollen ein Haus kaufen? Sie planen, sich selbstständig zu machen? Dann kann sich eine Nachversicherungsgarantie für Sie als Versicherungsnehmer/in lohnen. Wird zum Beispiel ein weiteres Kind geboren, kann die Versicherungssumme ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
5. Sorgfalt beim Beantworten der Gesundheitsfragen
Im Antragsverfahren für eine Risikolebensversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dies ist bei Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen üblich. Die Versicherer berechnen die Versicherungsprämie nach dem individuellen Risiko. Deshalb werden gesundheitsrelevante Aspekte wie Rauchen, Risikosportarten und Vorerkrankungen abgefragt. Wer hier lügt, riskiert den kompletten Versicherungsschutz. Gleiches gilt aber auch für unbewusste Fehler bei der Beantwortung der Vorerkrankungen, die auf mangelnde Sorgfalt oder Erinnerungslücken zurückzuführen sind. Es empfiehlt sich daher, die eigene Krankenakte beziehungsweise die Unterlagen des Arztes anzufordern.
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