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Silvester 2020: Welche Regeln gelten?
Dresden, 29.12.2020 | (ks)
Bereits seit 14. Dezember befindet sich Sachsen erneut im Lockdown, seit 16. Dezember das gesamte Land. Bis zum 10. Januar 2021 soll dieser verordnete "Dornröschenschlaf" vorerst andauern. Zum Wachküssen kommt leider kein Prinz. Der Weckruf der Pandemie ist ein gesunkener Inzidenzwert. Und so stand schon Weihnachten als Familienfest unter besonderen Infektionsschutz-Vorzeichen. Auch das diesjährige Silvester wird mit Einschränkungen und Verboten ein anderes sein, als es viele gewohnt sind.
Oberste Maxime, unabhängig davon was erlaubt ist: Wenn immer möglich, Kontakte vermeiden.
Welche Einschränkungen gelten speziell für den Jahreswechsel?
- Am Silvestertag und Neujahrstag wird sachsen- und bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
- Darüber hinaus gilt in fast ganz Sachsen ein generelles Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und auch auf Privatgrundstücken. (Örtliche Details legen die jeweiligen Kommunen fest.)
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird auch deshalb dringend abgeraten, weil aufgrund der hohen Verletzungsgefahr das bereits stark ausgereizte Gesundheitssystem zusätzlich belastet würde.
- Die verschärften Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr sind am Silvesterabend aufgehoben unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und Maskenpflicht.
Folgende Regeln des harten Lockdowns gelten auch für Silvester:
- Kontakte: Maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten in der Öffentlichkeit sowie bei privaten Treffen im eigenen Wohnumfeld (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.)
- In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.
Tipp: Aufgrund der ernsten Infektionslage können Regeln immer wieder angepasst werden. Deshalb sollte man sich tagesaktuell informieren, insbesondere auch über Sonderregelungen in der eigenen Region.
Achtung: Wenn keine Böllerei verkauft werden darf - Feuerwerk nicht selber basteln! Das ist sehr gefährlich und außerdem verboten. Explosionsstoffe unterliegen dem Sprengstoff- und dem Waffengesetz. Darauf macht die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) aufmerksam. Bei einem entsprechenden Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohen.
Was gilt generell – unabhängig von den Feiertagen – für Kontakte?
In den Wintermonaten sind private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. So sehen es die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern vor, zuletzt erweitert am 13. Dezember. Allerdings können die Länder in ihren jeweiligen Corona-Schutz-Verordnungen davon abweichen. Denn das Infektionsgeschehen ist nicht überall gleich. Die sächsischen Corona-Regeln wurden an die Bund-Länder-Beschlüsse angepasst.
Dringender Appell: Auf private Feiern soll gänzlich verzichtet werden.
Was gilt generell – unabhängig von den Feiertagen – für das Verlassen von Haus und Wohnung?
- Zwischen 6 und 22 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist nur mit triftigem Grund erlaubt u. a. Weg zur Arbeit, Kita, Schule, Arzt. Besuch von Lebenspartnern, Hilfsbedürftigen und Sterbenden. Fürs Einkaufen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt ein Bewegungsradius von 15 Km zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz. Sport und Bewegung an frischer Luft ist auch nur im 15-Km-Umkreis vom Wohnumfeld möglich.
- Zwischen 22 und 6 Uhr sind die Ausgangsbeschränkungen verschärft. Es gilt praktisch eine nächtliche Ausgangssperre.Raus darf man u. a. nur zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben und wenn der Hund aufs Parkett pullern will. Wege zur Arbeit, Kita, Arzt sind auch erlaubt.
Die detaillierten Regelungen zu triftigen Gründen finden Sie in der sächsischen Corona-Schutzverordnung, siehe unten.
Kleiner Trost: Zuhause ist doch am schönsten.
Beschlüsse und Regelungen zum Nachlesen:
- Bund-Länder-Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder vom 13. Dezember 2020 (Pdf)
Wo finde ich alle Corona-Regelungen, die für Sachsen gelten?
Auf der Übersichtsseite www.coronavirus.sachsen.de finden Sie unter anderem:
- "Wir gegen Corona" die aktuellen Regeln im Überblick
- Amtliche Bekanntmachungen: (Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu Hygieneauflagen, Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und zum Betrieb von Schulen und Kitas)
Wo finde ich weitere Informationen, was im Winter für Corona wichtig ist?
- Hier finden Sie Empfehlungen und Regeln, wie Sie sich und Ihre Mitmenschen in den Wintermonaten schützen können.
- Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Blogartikel "Corona-Virus: Wie Sie gesund bleiben können!"
Wer den Jahreswechsel gern zum Anlass für eine lustige und trubelige Party nimmt, für den wird es ungewohnt ruhig sein. Da mag der eine oder andere mit den Einschränkungen hadern. Hier hilft nur das Wissen: Morgen ist auch noch ein Jahr!
Für dieses Neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund und optimistisch. Und kommen Sie in aller Ruhe gut rein. Und auch für 2021 gilt: Wir sind für Sie da und gemeinsam sind wir allem gewachsen. #Von SachsenFürSachsen
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