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So beantragen Sie Fördermittel für einbruchshemmende Maßnahmen
Dresden, 12.12.2019; letzte Aktualisierung: 20. April 2023 | (ks)
Ob Urlaubszeit oder dunkles Winterhalbjahr - Wohnungseinbrüche bleiben ein Dauerthema. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Einbruchszahlen im Jahr 2022 wieder angestiegen. Der rückläufige Trend, der insbesondere durch die Corona-Maßnahmen begünstigt wurde, hat sich nicht fortgesetzt. Der wirksamste Schutz vor Einbrechern ist und bleibt deshalb Prävention.
Der Trend trifft auch auf sächsische Gefilde zu. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2022 erstmals wieder um rund sechs Prozent gestiegen (2090 Einbrüche). Sie liegt aber immer noch unter dem Wert von 2019 (3040). Der Anteil der versuchten, aber nicht vollendeten Wohnungseinbrüche lag bei rund 45 Prozent. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik der Länder hervor. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anstieg in Sachsen noch relativ gering.
Wohnungseinbrüche nach Bundesländern
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik/GDV
Investition in Sicherheitstechnik lohnt sich nach wie vor
„Bundesweit zählten die deutschen Versicherer rund 80.000 Wohnungseinbrüche", so der GDV. Viele Hausbesitzer haben zwar bereits in Sicherheitstechnik investiert. Das zeigt die ungebrochene Nachfrage nach staatlichen Zuschüssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aber alle Häuser ohne Sicherungsmaßnahmen sind nach wie vor ein potenzielles Einbruchsparadies, sodass die Fallzahlen weiter steigen könnten. Einbrecher sind erfolgreich, wenn sie schnell rein und mit Beute wieder raus können, ohne erwischt zu werden. Wird ihnen dies erschwert, werden über 40 Prozent der Einbruchsversuche abgebrochen. Die größten Schwachstellen sind vor allem Haus- und Fenstertüren.
Förderprogramme der KfW
Wer also Türen und Fenster einbruchssicherer macht, lebt ein Stück sicherer. Das kostet Geld und deshalb unterstützt der Staat entsprechende Um- und Ausbauten. Das Förderprogramm 455 der KfW, in dessen Rahmen Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen gezahlt wurden, ist inzwischen für Neuanträge geschlossen. Die KfW fördert einbruchhemmende Maßnahmen noch über den Kredit "Altersgerecht Umbauen" (Programm 159).
Der zinsgünstige Kredit kann für folgende Maßnahmen des Einbruchschutzes beantragt werden:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Infraschallanlagen (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wie die KfW mitteilt, müssen die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird von der KfW ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit (251) gefördert. Für Einzelmaßnahmen gibt es den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer ist zur Förderung berechtigt?
Zum Kreis der Förderberechtigten zählen alle, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren. Das betrifft
- nicht nur Privatpersonen (Eigentümer/innen und Mieter/innen, unabhängig vom Alter)
sondern auch - Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger und Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Informationen und Vorab-Check zur Fördermaßnahme
Auf www.kfw.de finden Sie umfangreiche Informationen zum KfW-Kredit. Bevor Sie sich die Mühe machen, den Antrag auszufüllen, können Sie in einem Vorab-Check prüfen, ob Sie förderberechtigt sind.
Tipp: Online finden Sie unter "KEINBRUCH" zahlreiche Tipps und Informationen rund um das Thema Einbruch.
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