Dresden, 2. Juni 2022 | (ks)
Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Das gilt auch für das Thema Finanzen. Deshalb ist das Taschengeld nicht nur eine Zuwendung der Eltern, damit der Nachwuchs sich selbstständig ein paar kleinere Wünsche erfüllen kann. Verfügen Kinder über eigenes Geld, können sie frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen und zu sparen. Etwas später kommen noch die Funktionen eines Girokontos und Finanzwissen hinzu. Kinder lernen mit Taschengeld das gute alte Haushalten und das ist was fürs Leben.
Taschengeld sorgt dennoch in vielen Familien für Diskussionen. Oftmals sind die Sprösslinge der Meinung, die Freunde bekommen mehr. Viele Familien müssen im Alltag aufs Geld schauen. Gerade wenn sie mehrere Kinder haben. Zwischen Wunsch und Machbarkeit tut sich hier zuweilen eine Lücke auf. Hinzu kommen Unsicherheiten. Ab wann sollte man als Eltern Taschengeld geben? Wie hoch sollte es sein? Und ist man sogar zur Taschengeld-Zahlung verpflichtet?
Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld?
Ganz klar nein. Eltern sind nicht verpflichtet, ihren Kindern Taschengeld zu geben. Dazu existieren keine gesetzlichen Regelungen. Der Kinderschutzbund spricht Kindern zwar ein "moralisches" Recht auf Taschengeld zu. Trotzdem, Taschengeld-Zahlungen basieren auf Freiwilligkeit innerhalb der Familie. Was und wie gezahlt wird, sollte gemeinsam diskutiert werden. Über Geld muss man sprechen, weil es wichtig im Leben ist. Denn zumindest etwas ältere Kinder sollten wissen, wie die finanzielle Situation in der Familie aussieht. Jenseits einer Pflicht macht es aus erzieherischen Gründen Sinn, Kindern eigenes Geld anzuvertrauen.
Taschengeld macht Sinn, weil Kinder lernen …
- sich ihr Geld einzuteilen, damit auszukommen und auf größere Wünsche hinzusparen,
- selbstständig zu werden und Verantwortung zu übernehmen,
- eigene Entscheidungen zu treffen und unabhängiger von den Eltern zu sein,
- den Wert von Geld richtig einschätzen zu können,
- auch später im Erwachsenenalter sinnvoll und bewusst mit Geld umzugehen.
Kinder haben normalerweise keine andere nennenswerte und regelmäßige Einnahmequelle. Sie könnten also die Erfahrung, eigenes Geld zu verwalten, sonst nicht machen. Wenn sie ihr Taschengeld mit Flohmarktverkäufen oder später kleineren Jobs aufstocken, umso besser.
Ab welchem Alter wird Taschengeld ein Thema?
Manche Experten raten dazu, mit Taschengeld zu beginnen, wenn das Kind rechnen lernt, also mit Beginn des Grundschulalters. Andere setzen das Alter früher bei fünf Jahren an und empfehlen, mit wöchentlichen Cent-Beträgen einzusteigen. Eltern kennen ihr Kind und seinen Entwicklungsstand am besten. Das können sie als Entscheidungsgrundlage nutzen.
Du bekommst dein Taschengeld, wenn du …
gute Noten mit nach Hause bringst, du im Haushalt hilfst oder dies und jenes machst. Das Taschengeld ist eine Vereinbarung, eine Art Vertrag. Experten raten, es weder als Belohnung für Wohlverhalten einzusetzen noch es an Bedingungen zu knüpfen. Respektive sollte Taschengeldentzug nicht als Strafe oder Erziehungsmaßnahme eingesetzt werden.
Sicherlich sehen das Eltern unterschiedlich. Gerade eine angemessene Unterstützung im Familienhaushalt durch ältere Kinder ist in vielen Familien ein neuralgischer Punkt, der Elternnerven beansprucht. Geld gegen Hilfe einzutauschen, lässt andere Werte wie füreinander einzustehen, außen vor.
Kinder sollten über ihr Taschengeld selbst bestimmen können …
weshalb eine klare Absprache nötig ist, was sie von ihrem Geld kaufen dürfen oder nicht. Weder Schulsachen noch Bekleidung sollten davon angeschafft werden. Taschengeld ist für eher für kleinere Zusatzwünsche oder Extras gedacht, auch wenn man diese selbst als "unnötig" erachtet. Kinder sollten sich für diese Käufe nicht rechtfertigen müssen oder gar Buch darüber führen. Es geht um den Lerneffekt, sich das Geld sinnvoll einzuteilen oder Geld für begehrte Dinge anzusparen.
Aber Kinder sind doch juristisch gesehen nur beschränkt geschäftsfähig
Sind Käufe von Kindern unwirksam, weil sie als beschränkt geschäftsfähig gelten? Könnten Eltern dann Käufe rückgängig machen? Hier greift der Taschengeld-Paragraf §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der besagt, dass Menschen ab sieben Jahren, die beschränkt geschäftsfähig sind, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können. Sie müssen nur ihre eigenen Mittel verwenden, in der Regel also das Taschengeld. Für Kinder unter sieben Jahren gilt dies nicht, da sie laut BGB geschäftsunfähig sind.
Taschengeldregeln für Eltern
Zwei Regeln haben wir gerade festgehalten:
- Taschengeld an sich und seine Höhe ist eine Frage des Alters und nicht des Benehmens. Von daher ist es auch keine Erziehungsmaßnahme.
- Kinder sollten die volle Autonomie haben, wofür sie ihr Geld ausgeben.
Wichtig ist außerdem …
- Käufe der Kinder sollten nicht gewertet werden – zum Beispiel als unnötig. Wenn Kinder Hilfe möchten, kann man sie beraten zum Beispiel mit Preisvergleichen.
- Der Auszahlungstermin sollte immer pünktlich und regelmäßig sein. Das Kind sollte nicht um sein Geld bitten müssen. Je nachdem wie alt das Kind ist und wie gut es bereits mit Geld umgehen kann, kann man den Auszahlungsmodus gestalten. Jüngere Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können selten einen ganzen Monat finanziell planen. Deshalb ist es sinnvoll, das Taschengeld zunächst wöchentlich auszuzahlen. Später kann man auf monatlich umsteigen.
Wie viel Taschengeld ist nun in welchem Alter angemessen?
Orientierungshilfe bieten hier Richtgrößen der Jugendämter. Es handelt sich um Empfehlungen. Die Höhe ist natürlich auch davon abhängig, über welches Einkommen Eltern verfügen und wie ihre finanziellen Möglichkeiten aussehen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick. Die Zahlen basieren auf einer Expertise des Deutschen Jugendinstitutes (DJI).
Alter
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Betrag
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Unter 6 Jahre
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0,50 -1,00 Euro pro Woche
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6 Jahre
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1,00 - 1,50 Euro pro Woche
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7 Jahre
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1,50 - 2,00 Euro pro Woche
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8 Jahre
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2,00 - 2,50 Euro pro Woche
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9 Jahre
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2,50 - 3,00 Euro pro Woche
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10 Jahre
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16,00 - 18,50 Euro/Monat
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11 Jahre
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18,50 - 21,00 Euro/Monat
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12 Jahre
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21,00 - 23,50 Euro/Monat
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13 Jahre
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23,50 - 26,00 Euro/Monat
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14 Jahre
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26,00 - 31,00 Euro/Monat
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15 Jahre
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31,00 - 39,00 Euro/Monat
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16 Jahre
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39,00 - 47,00 Euro/Monat
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17 Jahre
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47,00 - 63,00 Euro/Monat
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ab 18 Jahre
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63,00 - 79,00 Euro/Monat
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Laut dem Deutschen Jugendinstitut spielen elterliche Erziehungskonzepte ebenfalls eine Rolle für den Umgang mit Taschengeld: Für einen Teil der Eltern ist das oberste Ziel eine marktwirtschaftlich und rational orientierte Finanzkompetenz. Andere Eltern mit einem liberal orientierten Finanzerziehungs-Konzept wollen einen eher sorglosen und großzügigen Umgang mit Geld fördern.
Die meisten Studien zum Thema Taschengeld kommen übrigens zum Ergebnis, dass es hier noch keinen Gap zwischen Mädchen und Jungen gibt. Beide Geschlechter bekommen in der Regel gleich viel Taschengeld.