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THG-Prämie – Geld für Halter von Elektroautos
Dresden, 15. Dezember 2022; letzte Aktualisierung: 30. Oktober 2023 | (ks)
Klimafreundlich Auto zu fahren, bringt ein gutes Gewissen und spült Geld in die Haushaltskasse. Private Halter von rein batteriegetriebenen Elektroautos haben nämlich seit 1. Januar 2022 die Möglichkeit, ihre CO2-Einsparungen zu verkaufen. Den Vorgang wickeln Dienstleister ab, die auch die THG-Prämie auszahlen. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gehört zu den Förderinstrumenten der Bundesregierung, um auch im Verkehrssektor die CO2-Emissionen zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien voranzubringen. Ziel ist eine Verkehrswende: Klimaschädliche Mobilität soll teurer, klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger werden.
Denn der CO2-Ausstoß muss unbedingt sinken, in Industrie und Landwirtschaft, im privaten Verbrauch und im Verkehr. Auch Deutschland hat sich zu einer Reduktion auf diversen Klimagipfeln verpflichtet. Kohlenstoffdioxid (CO2) verstärkt als eines der Treibhausgase den natürlichen Treibhauseffekt und führt zur globalen Erderwärmung. Die zahlreichen Folgen des Klimawandels sind bereits heute weltweit spürbar.
Wozu gibt es die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)?
Bis 2014 galt das alte Förderinstrument der Biokraftstoffquote. Sie forderte von Energieproduzenten, einen bestimmten Anteil aus nachwachsenden Rohstoffen Benzin und Diesel beizumischen. Ab 2015 wurde diese Quote durch pauschale Einsparziele ersetzt. Seit 2022 präzisiert der Gesetzgeber die Einsparziele für Emissionen mit Einführung der Treibhausgasminderungsquote – abgekürzt THG-Quote.
Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die Kraftstoffe verkaufen, müssen den Ausstoß von Treibhausgasen, den diese Kraftstoffe verursachen, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz mindern. Aktuell sind das sechs Prozent. Im Jahr 2030 liegt diese Quote dann bei 25 Prozent. Bei Nichterfüllung der CO2-Minderung werden quotenpflichtige Unternehmen für jede Tonne CO2 per Strafzahlung sanktioniert. Verpflichtete Unternehmen können die vorgegebenen Quoten zum Beispiel durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels sowie durch die Anrechnung von in Elektrofahrzeugen genutztem Strom erfüllen. Dabei können die Unternehmen ihre Verpflichtungen selbst erfüllen oder sie an Dritte übertragen („THG-Quotenhandel“). Die Anrechnung von Strom ist als eine mögliche Minderungsoption der Verpflichteten in der „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen - 38. BImSchV“ geregelt.
Was im Amtsdeutsch etwas sperrig klingt, ist eine einfache Formel: Wer mit dem Treibhausgas Kohlenstoffdioxid das Klima schädigt, kauft sich in Form von "Verschmutzungsrechten" teilweise davon frei. Er zahlt anderen (beispielsweise E-Auto-Besitzern) Geld (THG-Prämie) dafür, dass diese CO2 einsparen. Die Unternehmen erwerben CO2-Zertifikate, womit sie ihre eigenen Emissionen ausgleichen. Man spricht auch von CO2-Kompensation.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Anspruchsberechtigt ist prinzipiell die beziehungsweise der im Fahrzeugschein eingetragene Halterin oder Halter eines E-Autos. Die Zahlung kann aber auch an eine andere Person erfolgen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Diese muss dann eine Bestätigung des Fahrzeughalters – und damit eine Art Freigabebescheinigung – vorlegen. Privatpersonen können auch mehrere Stromer aus der "Familienflotte" anmelden und kassieren für jedes Fahrzeug die Prämie. Neben Privatpersonen können auch Firmen die THG-Quote erhalten. Leasing- und Firmenfahrzeuge können angemeldet werden, wenn der Antragssteller auch als Fahrzeughalter eingetragen ist.
Welche Fahrzeuge sind prämienberechtigt?
Prämienberechtigt sind folgende Fahrzeuge:
- reine Batterieautos, neue und ältere Modelle, auch finanziert oder geleast einschließlich E-Bus
(Plug-in-Hybride, Erdgas- und Wasserstoff-Autos sind nicht prämienberechtigt) - E-Motorräder und E-Roller mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Geschwindigkeit höher als 45 km/h
(Zulassungsfreie Kleinkrafträder L1e und L2e und alle Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, sind nicht prämienberechtigt)
Für elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkw ausgezahlt. Angesichts des geringeren Kaufpreises und niedrigerer Unterhaltskosten ist laut ADAC der Verkauf der THG-Quote bei diesen Fahrzeugen noch lukrativer als für Elektroautos.
Anmerkung: Für die zulassungsfreien Kleinkrafträder verriet der ADAC einen Kniff: Auf Antrag kann man sie freiwillig zulassen. Dann bekommt man eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und hat Anspruch auf die Prämie. Das gilt unter Umständen auch für E-Bikes. Wenn es sich um ein S-Pedelec, also ein Bike mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h handelt. Allerdings ist dieser "Kniff" inzwischen auch dem Gesetzgeber aufgefallen. Die Lücke im Regelwerk wird wohl alsbald vom Gesetzgeber geschlossen werden. Das Umweltbundesamt (UBA) sprach bereits vom Jahr 2023. Schaut man sich in einschlägigen Foren zum Thema um, ist zu lesen, dass ein diesbezüglicher Antrag auch nicht von jedem Quoten-Anbieter angenommen wird.
Wie funktioniert die Beantragung der Prämie?
Bei den meisten Anbietern genügen für die Registrierung ein paar persönliche Angaben und ein Foto des aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I). So beweisen Sie, dass Sie der Halter des Fahrzeugs sind.
Die Prämie müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Sie wird pro Jahr nur einmal ausgezahlt. Heißt, Sie können sich also pro Jahr nur bei einem Anbieter anmelden. Das Umweltbundesamt prüft alle Antragsteller und weist doppelte Anträge gleich ab. Käufer von gebrauchten E-Autos bekommen für das aktuelle Jahr die Prämie nur, wenn der Vorbesitzer sie nicht beantragt hat. Ansonsten gibt es sie erst im Folgejahr.
Wer sind die Vermittler für die THG-Quoten?
Autobesitzer können nur über Vermittler ihre Zertifikate verkaufen: Mineralölkonzerne verhandeln in der Regel nicht mit Einzel- beziehungsweise Privatpersonen. Die Prämien-Vermittler/Dienstleister bündeln die THG-Quoten vieler E-Mobilisten und vermarkten diese. Für diesen Verwaltungsaufwand werden Kosten einbehalten.
Mittlerweile gibt es sehr viele Anbieter und der Markt wächst weiter. Die Anbieter unterscheiden sich zum Teil stark hinsichtlich
- ihrer Prämien-Höhe/Prämien-Modelle
- der Abwicklung
- der Garantien
- der Vertragslaufzeit
- der Kündigungsfristen
Viele THG-Anbieter zahlen Prämien auch an Elektro-Zweirad-Fahrer und Betreiber öffentlicher Ladestationen aus.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der THG-Prämie hängt vom Marktpreis für die Zertifikate und den Konditionen des Anbieters ab. 2022 wurden im Schnitt 350 Euro Prämie ausgezahlt.
Der Markt ist transparent. Kunden können die angebotenen Prämien im Internet auf einen Blick vergleichen. Es gibt verschiedene Modelle mit festen oder variablen Prämien und der Option der Schnellauszahlung. Angeboten werden auch verschiedene Vertragslaufzeiten. Wer es sicher und einfach mag, greift zu Anbietern, die einen hohen fixen Betrag auszahlen. Wer gern zockt und die Bürokratie nicht fürchtet, ist mit den höheren Flex-Tarifen besser beraten. Hier bleibt auch die Option eines Flex-Tarifes mit garantierter Mindestauszahlung.
Muss die THG-Prämie versteuert werden?
Laut Bundesministerium für Finanzen unterliegt für private Fahrzeuge die THG-Prämie nicht der Einkommensteuer. Im gewerblichen Bereich gelten erhaltene Prämien als Betriebseinnahmen und sind damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.
Welche Fristen gelten?
Die THG-Quote muss bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Halter von Elektroautos können sich also bis Ende des Jahres Zeit lassen, um den Quoten-Antrag bei einem Dienstleister/Vermittler zu stellen.
Fazit:
Die Energiewende und eine Reduktion des CO2-Ausstoßes sind alternativlos. Ein E-Auto zu fahren, ist dafür ein lohnender Beitrag. Und die THG-Prämie als Belohnung geschenkt zu bekommen, ein lohnender Betrag.
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