Exkurs: Unterschied zwischen Tierhütern und Tiersittern
Tierhüter und Tiersitter werden im Alltag oft synonym verwendet.
Ein Tierhüter ist jemand, der durch Vertrag (auch mündlich oder stillschweigend durch Übergabe) die selbständige Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt. Zum Beispiel, wenn ein Hundebesitzer seinen Hund während des Urlaubs seinen Eltern anvertraut. Als Hüter gilt also eine Person, die ausdrücklich beauftragt wurde, das Tier zu betreuen. Wer ein Tier nur kurz beaufsichtigt, ist nicht als Tierhüter einzustufen.
Wann ein Tierhüter selbst haften muss, ist gesetzlich klar geregelt (§ 834 BGB). Er haftet grundsätzlich nur selbst, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er nachlässig handelt oder das Tier nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt. Kann der Tierhüter nachweisen, dass er alles Erforderliche getan hat, um einen Schaden zu vermeiden, entfällt seine Haftung.
Tierhüter sind in der Regel über die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung des Halters mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für Schäden, die das Tier Dritten zufügt. Er gilt nicht für eigene Schäden, die dem Hüter durch das Tier entstehen. Mit der Verantwortung für das Tür übernimmt ein er auch das Risiko für mögliche Eigenschäden.
Ein Tiersitter ist rechtlich als Tierhüter einzuordnen, wenn er im Rahmen eines Vertrages (auch stillschweigend) tatsächlich die Aufsicht über das Tier übernimmt. Bei reinen Gefälligkeiten (zum Beispiel kurzes Gassigehen für den Nachbarn ohne Entgelt und ohne regelmäßige Betreuung) gilt er nicht als Tierhüter. Dann ist es einfach ein Alltagbegriff wie Babysitter.