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    Wohnungsschlüssel weg - Versicherungs- und Handlungsfragen

Dresden, 28. März 2024 | (ks)
 
Den Wohnungsschlüssel zu verlieren, ist schon sehr ärgerlich. So richtig mulmig wird einem, wenn er gestohlen wurde. Was ist in solchen Fällen zu tun? Wer übernimmt die Kosten für den Ersatz? Denn zumindest dann, wenn durch den Verlust eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss, wird aus einem Missgeschick eine teure Angelegenheit. Was zu tun ist und welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von den nachfolgenden Details ab.
 

Details zum Versicherungsschutz

Die Eigentumsfrage - Mieter oder Eigentümer?

Als Mieterin oder Mieter erhalten Sie von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die Wohnungs- beziehungsweise Hausschlüssel und gegebenenfalls weitere Schlüssel zum Beispiel für den Keller. Sie sind damit Besitzer, aber nicht Eigentümer der Schlüssel. Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, beschädigen Sie damit das Eigentum eines Dritten (Fachsprache: Verlust privater, fremder Schlüssel“), in diesem Fall Ihres Vermieters. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung und Folgekosten (z. B. Notschloss, Schlüsselnotdienst) übernimmt daher Ihre  private Haftpflichtversicherung. In der Regel sind diese Kosten im Basistarif mitversichert, so auch bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Je nach Anbieter Tarif kann auch eine Selbstbeteiligung vereinbart oder die Versicherungsleistung nach oben begrenzt sein.
 
Achtung: Wer einen älteren Vertrag hat, sollte prüfen, ob die Kosten für einen Schlüsselverlust bereits mitversichert sind.
Schadenbeispiel 1: Sie verlieren Ihren Wohnungsschlüssel. In dem Mietshaus, in dem Sie wohnen, befinden sich auch mehrere Arztpraxen. Deshalb muss die zentrale Schließanlage ausgetauscht werden.
 
Schadenbeispiel 2: Unter die Rubrik Verlust privater, fremder Schlüssel fällt auch, wenn Sie beispielsweise ihren Schlüssel für den Spind im Fitness-Studio verlieren würden.
 
Als Eigentümer oder Eigentümerin von Haus oder Wohnung müssen Sie die Kosten der Ersatzbeschaffung selbst tragen. Weder Ihre Hausratversicherung noch die Wohngebäudeversicherung kommt dafür auf. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es jedoch spezielle Wohnungs- oder Hausschutzbriefe, die einen solchen Fall versichern.
 

Art des Verlustes - Lag eine Fremdeinwirkung vor?

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen spielt ein weiteres Detail eine Rolle, nämlich wie der Schlüssel verloren gegangen ist. Wurde der Schlüssel durch Einbruch oder Raub, also durch Fremdeinwirkung entwendet, fallen die Kosten für den Austausch des Schlosses als versicherte Leistung unter die  Hausratversicherung.
 
Auch wenn mit einem verlorenen oder gestohlenen Schlüssel ein Einbruch begangen wird, reguliert die Hausratversicherung die Schäden.
 

Verlust beruflicher Schlüssel

Der Verlust von Firmenschlüsseln oder Codekarten ist nicht im Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Manche Versicherungsnehmer benötigen diesen Schutz nicht. Deshalb sollte er bei Bedarf über einen flexiblen Leistungsbaustein eingeschlossen werden.

Schlüssel weg – das können Sie tun

Das Verbraucherportal "Die Versicherer" des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt folgende Tipps, was bei einem Schlüsselverlust zu tun ist:
 
  • Ist der Schlüssel eindeutig zuzuordnen, weil er mit einem Adressaufkleber versehen ist, informieren Sie unverzüglich die Polizei. Wurde der Schlüssel durch Diebstahl entwendet, erstatten Sie ebenfalls Anzeige. Mit Hilfe der Polizei kann dann das Gebäude gesichert werden.
  • Ist der Schlüssel nicht zuzuordnen, fragen Sie bei öffentlichen Fundbüros oder bei Nahverkehrsverbünden nach. Mit Glück wurde er dort abgegeben. 
  • Infomieren Sie zudem den Vermieter oder die Hausverwaltung, dass Sie den Schlüssel verloren haben. 
  • Im Idealfall haben Sie einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn deponiert. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Schlüsseldienst rufen. Achten Sie darauf, dass Sie vorher einen Festpreis inklusive Anfahrtskosten vereinbaren. Sonst können sehr hohe Kosten entstehen.
  • Zudem sollten Sie im Mietvertrag nachsehen, wie im Fall eines Schlüsselverlusts vorgegangen wird und wer die Kosten im Schadensfall übernimmt. Sie oder der Vermieter?
  • Muss ein neuer Schlüssel angefertigt, eine komplette Schließanlage ausgetauscht oder ein neues Schloss eingebaut werden, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden und ob es sich um einen versicherten Schaden handelt. 

Schlüsselverlust und Kosten

Schlüssel verloren oder Schlüssel gestohlen – wer muss nun die Kosten bei Mietverhältnissen tragen? Der Kostenteufel steckt auch hier im Detail. Im Mietvertrag ist geregelt, wie viele und welche Schlüssel ausgehändigt werden und wer im Falle des Verlustes die Kosten trägt. Mieter sind prinzipiell verpflichtet, sorgfältig mit ihren Schlüsseln umzugehen. Das nennt sich Obhutspflicht.
  • Schlüssel verloren
    Verlieren Mieter den Wohnungsschlüssel, haben sie ihre Obhutspflicht verletzt. In der Regel müssen sie dann die Kosten für die Ersatzbeschaffung zu tragen. Haben sie den Schlüssel zum Beispiel bei einem Waldspaziergang verloren und ist dieser keiner Adresse zuzuordnen, wird in der Regel nur ein Ersatzschlüssel zu beschaffen sein. Möglicherweise – je nach Mietvertrag – muss der Mieter nachweisen, dass niemand einbrechen kann. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, kann der Vermieter den Austausch aller Türschlösser beziehungsweise der Schließanlage verlangen.

    Kann ein unberechtigter Zutritt in die Wohnung ausgeschlossen werden, dürfen Mieter die Schlüssel auf eigene Kosten duplizieren. Allerdings eignen sich nicht alle Schlüsselarten dafür: Chipschlüssel oder Schlüssel einer Schließanlage, können Mieter nicht einfach in Auftrag geben. Die dafür benötigte Sicherungskarte liegt meist beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Dort müssen Sie den Ersatz bestellen und bekommt ihn anschließend ausgehändigt.
Schluesselbund liegt auf Fußweg
Kommt öfter vor als man denkt, der Wohnungsschlüssel rutscht aus der Hosentasche.
Hinweis: Der Verlust eines Schlüssels muss immer dem Vermieter oder der Hausverwaltung gemeldet werden. Auch wenn man im Alltag mit einem Schlüssel weniger auskommt. Denn spätestens bei Auszug und Wohnungsübergabe müssen Sie dem Vermieter die genaue Anzahl der Schlüssel zurückgeben. Sind zu wenige Schlüssel vorhanden und Sie wollen die Übergabe mit einem fehlenden Schlüssel durchführen, kann der Vermieter die Kosten für den Ersatz dem Mieter in Rechnung stellen.
Unabhängig von einem Verlust können Mieter auch bei zusätzlichem Bedarf Schlüssel nachmachen lassen. Sie müssen aber den Vermieter informieren. Bei Schließanlagen ist dies – siehe oben – nur mit Sicherungskarte möglich. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter. Beim Auszug müssen aber alle Schlüssel an die Vermieterin/den Vermieter zurückgegeben werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
  • Schlüssel gestohlen
    Wird der Schlüssel gestohlen, haftet der Mieter nur, wenn dies auf einer schuldhaften Verletzung seiner Obhutspflicht beruht. Eine Obhutspflicht-Verletzung ist zum Beispiel anzunehmen, wenn der Mieter den Schlüssel im Auto liegen lässt und dieses dann gestohlen wird.

    Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.02.2008, Az. 8 U 151/07

    Der Vermieter darf nur dann die gesamte Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen, wenn der Verdacht besteht, dass der gestohlene Schlüssel von einem Dritten, der im Besitz des Schlüssels ist, unrechtmäßig benutzt wird. Dies ist zum Beispiel anzunehmen, wenn Ihnen Ihre Tasche mit Ausweisen und Schlüsseln gestohlen wird. Dann kennt der Dieb die Adresse zum Schlüssel und könnte einbrechen.

Hausschlüssel liegt auf Autositz
Wer seine Wohnungsschlüssel im Auto liegen lässt, verletzt seine Obhutspflicht.
Trifft den Mieter kein Verschulden am Diebstahl der Schlüssel, so hat der Vermieter die Kosten für den Ersatz der Schlüssel und den Austausch der Schlösser zu tragen. Dies wäre nach Gerichtsurteilen, die das Portal refrago auflistet, beispielsweise der Fall:
 

Autoschlüssel weg

Und so sieht es aus, wenn der Autoschlüssel verschwunden ist: Haben Sie Ihren Autoschlüssel verloren oder verlegt, übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten für einen neuen Autoschlüssel nicht. Wurde Ihnen Ihr Schlüssel und das Fahrzeug gestohlen, kommt Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Voraussetzung: Sie haben den Diebstahl des Schlüssels vorher der Polizei gemeldet. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel  "Autoschlüssel verschwunden, zahlt die Versicherung?"
 

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