-
Handlungsoptionen, wenn Sie Versicherungen nicht mehr bezahlen können
Dresden, 9. September 2022 | (ks)
Die Mehrheit der Bundesbürger kommt nach Einschätzung der Sparkassen wegen der hohen Inflation insbesondere durch steigende Energiekosten zunehmend an finanzielle Grenzen. Im Herbst und Winter könnte sich die Situation weiter verschärfen. Betroffen sind vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Mehr und mehr Menschen versuchen daher Geld einzusparen. Bei finanziellen Durststrecken kommen früher oder später auch Versicherungen auf den Prüfstand. Im schlimmsten Fall ist für die Beiträge kein Geld mehr übrig.
Schlechte Lösungen in solchen Situationen sind, Beitragsrückstände auflaufen zu lassen und damit wichtigen Versicherungsschutz zu riskieren. Genauso wie Versicherungsverträge per Schnellschuss zu kündigen. Je nach Versicherungsart kann eine Kündigung zwar eine kurzfristige finanzielle Erleichterung bringen. Ungewollte langfristige Auswirkungen wiegen dagegen oftmals schwerer. Deshalb sollte man sich frühzeitig an seinen Versicherer wenden. Dieser kann viele Möglichkeiten aufzeigen, wie der Kunde trotz Geldmangel seinen Versicherungsschutz aufrechterhalten kann.
Möglichkeiten, Versicherungsschutz zu erhalten
Normalerweise gilt zwar: Eine Leistung der Versicherung gibt es nur gegen Beitrag des Kunden. In Abhängigkeit von der jeweiligen Versicherungsart kommen folgende Handlungsoptionen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in Betracht.
- Nächste Beitragsdynamik unkompliziert aussetzen
(Versicherungsschutz verringert sich) - Beitragszahlung zeitweise herabsetzen oder unterbrechen
(Versicherungsschutz verringert sich) - Versicherungsumfang anpassen
(Versicherungsschutz verringert sich) - die Zahlweise ändern
(keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz)
Bei Lebens- und Rentenversicherungen (Altersvorsorge) zusätzlich:
- Darlehen auf die Versicherung aufnehmen
(Versicherungsschutz bleibt erhalten)
Am besten vor Entscheidungen einen Versicherungscheck machen
Einen Versicherungscheck sollte man ohnehin ca. alle zwei Jahre mit einem Versicherungsexperten durchführen. Dieser weiß zudem, welcher Versicherungsschutz – abhängig von der persönlichen Lebenssituation – unverzichtbar, das heißt existenziell ist.
Die Private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Risikolebensversicherung zählen dazu. Zu den wichtigen Versicherungen gehören auch eine Hausrat- und Unfallversicherung, bei Hauseigentümern die Wohngebäudeversicherung.
In vielen Versicherungssparten gibt es mehrere Tarifoptionen. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif, der immer noch einen Grundschutz bietet, kann finanziell entlasten. Auch hier hilft der Fachmann kompetent weiter.
Wie sehen Handlungsoptionen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus?
Berufsunfähig zu werden, ist ein hohes Lebensrisiko. Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, hat enorme finanzielle Einbußen. Eine BU-Versicherung sollte man daher nicht kündigen. Will man nach der finanziellen Krise einen neuen Vertrag abschließen, werden voraussichtlich aufgrund des höheren Eintrittsalters auch höhere Beiträge fällig.
Sieht der Vertrag eine jährliche automatische Beitragserhöhung vor (Beitragsdynamik), könnte der Kunde diese Erhöhung einmalig oder auch mehrmals aussetzen. Das bedeutet: Der Beitrag und die vereinbarte Versicherungsleistung steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe.
Zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherer, auch die Sparkassen-Versicherung Sachsen, bieten eine Beitragsstundung an. Dieser Aufschub hat den Vorteil, dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht und gleichzeitig die aktuelle finanzielle Belastung sinkt. Die Beiträge müssen anschließend nachgezahlt werden. Werden die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt, verringert sich die Versicherungssumme. Das bedeutet: Die BU-Rente im Leistungsfall wird kleiner.
Möglichkeit drei ist, die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen gewissen Zeitraum herabzusetzen oder komplett auszusetzen. Bei dieser Möglichkeit würde der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente jedoch absenken. Bei einer Wiederaufnahme der ursprünglichen Beitragszahlung kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich werden.
Wie sehen Handlungsoptionen in der Lebens- und Rentenversicherung aus?
Verträge zur Altersvorsorge profitieren von ihrer langen Laufzeit (Zinseszinseffekt), steuerlichen Vorteilen und, je nach Vertrag, von staatlicher Förderung. Die finanziellen Verluste bei Vertragsaufgabe schwiegen meist schwerer als die kurzfristige Ausgabenreduzierung im Haushaltsbudget. Ehe man bei finanziellen Durststrecken eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, sollte man unbedingt erst alle anderen Optionen prüfen. Eine Altersabsicherung sollte nicht gefährdet werden.
Neben der Beitragsstundung, der Beitragsherabsetzung oder -freistellung sowie dem Aussetzen der Beitragsdynamik besteht hier noch die Möglichkeit der Beleihung des Vertrages. Dabei handelt es sich um eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung.
Wie sehen Handlungsoptionen bei der Risikolebensversicherung aus?
Eine Risikolebensversicherung sichert im Todesfall des Versicherungsnehmers die Hinterbliebenen (Partner, Kinder) finanziell ab. Gerade wenn der Hauptverdiener versichert ist, benötigen Hinterbliebene das finanzielle Polster, um den Lebensstandard aufrecht erhalten zu können oder laufende Kredite weiter zu bedienen.
Theoretisch lässt sich auch eine Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen. Da allerdings kaum Deckungskapital gebildet wird, dürfte die verbleibende beitragsfreie Leistung nur sehr gering sein. Eine Alternative ist die Herabsetzung des Versicherungsbeitrags bei gleichzeitiger Anpassung der Leistung. Hier sollte man sich unbedingt bewusst machen, welche Folgen die Vertragsveränderung mit sich bringt, wenn der Leistungsfall tatsächlich eintritt. Unsere Empfehlung: Die Anpassung der Risikolebensversicherung sollte als eine der letzten Optionen gezogen werden, wenn es finanziell eng wird.
Wie sehen Handlungsoptionen bei der Kfz-Versicherung aus?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer mit seinen Beiträgen im Rückstand ist, erhält eine Mahnung und muss innerhalb einer festgesetzten Frist zahlen. In dieser Zeit hat man immer noch Versicherungsschutz. Werden die Beiträge nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, kündigt der Versicherer den Vertrag und informiert das KBA. Das Auto wird dann zwangsweise stillgelegt.
Soweit muss es aber nicht erst kommen! Dagegen kann man was tun. Bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten sollte man seinen Versicherer rechtzeitig kontaktieren. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen können ein kurzfristiger Zahlungsaufschub (maximal 1-2 Monate), die Änderung der Zahlweise oder auch die Anpassung von Versicherungsleistungen vereinbart werden. Dazu gehört beispielsweise der Wechsel von der Voll- in die Teilkaskoversicherung oder die Änderung von Selbstbeteiligungen. Sinnvoll ist in jedem Fall auch die Überprüfung der angegebenen jährlichen Km-Laufleistung. Vielleicht fährt man inzwischen weniger und der Versicherer kann dies anpassen.
Fazit
Versicherer gehen mit ihren Kunden langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen ein. Da jede Kundensituation anders ist, bieten sie individuelle Lösungen an. Niemand braucht sich zu scheuen, offen mit finanziellen Problemen auf seinen Versicherer zuzugehen.
Schreiben Sie einen Kommentar
Forum
Diskutieren Sie über diesen Artikel
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.