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    Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Dresden, 19.02.2019 | (hm)
 
Jeder von uns kann durch Krankheiten, Unfälle oder Alter in die Lage kommen, sich nicht mehr selbst um seine persönlichen Angelegenheiten kümmern zu können. Viele Menschen fürchten sich davor, dann auch noch hilflos und einsam zu sein. Sie fragen sich: Wer kümmert sich um mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer trifft Entscheidungen in meinem Sinne, respektiert meine Wünsche und Bedürfnisse, regelt meinen Alltag? Und welche Befugnisse haben Angehörige, im Sinne eines Familienmitgliedes zu handeln?
 

Rechtzeitig die eigenen Wünsche regeln

Das Thema ist komplex und deshalb sollte man sich gedanklich damit befassen, bevor solche Situationen eintreten. Die eigenen Angelegenheiten in andere Hände zu legen, bedarf zudem eines großen Vertrauens und einer klaren rechtlichen Grundlage. Diese können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung schaffen. Diese Dokumente regeln Fragen Ihres Alltags wie zum Beispiel:
 
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
  • Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
  • Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
  • Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
  • Wie werde ich ärztlich versorgt?
  • Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
 

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen und sie lässt sich zeitlich beschränken. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.
 
Zu beachten ist: Weder Ehe- oder Lebenspartner noch Kinder (sofern sie nicht gerichtlich als Betreuer bestellt sind) können Sie ohne Vorsorgevollmacht gesetzlich vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen. Im deutschen Recht haben nur Eltern minderjähriger Kinder ein solch umfassendes Sorgerecht.
 

Betreuungsverfügung

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich die Festlegung einer Betreuungsverfügung. Damit nehmen Sie Einfluss, wer im Bedarfsfall für Sie vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt wird und wie er handeln soll.
 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie notwendige Vorsorge für künftige Situationen, in denen Sie durch schwere Erkrankung, unfallbedingte Verletzungen, Hirnschädigung oder Hirnabbau, zeitweilig oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Mediziner beklagen dabei häufig viel zu unkonkrete und deshalb im Ernstfall nicht umsetzbare Verfügungen.
 
Die Patientenverfügung gibt Ihren Angehörigen in einer für sie ohnehin schon schwierigen Situation Klarheit. Und verbunden mit einer Vorsorge- oder Betreuungsverfügung erhalten sie ein eindeutiges Mandat, in Ihrem Sinne zu handeln.
 

Wie kann man solche Vorsorgedokumente vollständig und rechtssicher erstellen?

Gerade im Internet gibt es viele Hilfen zum Erstellen solcher Dokumente wie Formulare, Beratungsangebote, Ratgeber und Informationsschriften. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und für den Verbraucherschutz (BMJV) finden Sie zahlreiche Tipps und Informationen zum Thema, die Ihnen das Aufsetzen der Vollmachten in Eigenregie erleichtern.
 
Ankreuz-Formulare und Textbausteine als Formulierungshilfen sind jedoch mit sachbedingten Vor- und Nachteilen verbunden. Auch weisen sie deutliche Grenzen hinsichtlich der Individualität, der Anwenderfreundlichkeit und der Wirksamkeit auf. Zudem hat der Gesetzgeber mit seinem BGH-Urteil vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) die Anforderungen an eine Patientenverfügung präzisiert.
 
Wer (gebührenpflichtige) Hilfe für das Erstellen sucht, findet ein anwenderfreundliches, umfassendes und rechtssicheres Angebot unseres Krankenversicherers UKV mit dem Kooperationspartner Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH. UKV-Kunden erhalten diesen Service mit einem Preisvorteil.
 
Diese Online-Serviceplattform bietet Ihnen:
 
  • das Erstellen Ihrer persönlichen Vorsorgedokumente bestehend aus einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung einschließlich der Mehrfachausführungen für bevollmächtigte Personen
  • einen Archivierungs- und Notfallservice für Ihre Dokumente - diese sind sicher verwahrt und rund um die Uhr verfügbar
  • einen Erinnerungsservice alle 2 Jahre, um Ihre Dokumente auf Aktualität zu überprüfen.
 
Weitere Möglichkeiten, gegen Gebühr die Vollmachten erstellen oder prüfen zu lassen, sind Rechtsanwaltskanzleien, Notare oder Ärzte. Hier gibt es auch Kanzleien, die darauf spezialisiert sind.
 

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