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Erneuerbare Energien: Wärmepumpen und Co. versichern
Dresden, 28. September.2023 | (ks)
Viele Hausbesitzer denken über die Anschaffung von Geräten oder Anlagen nach, um statt fossiler Rohstoffe erneuerbare Energien nutzen zu können. Oder sie haben bereits in entsprechende Haustechnik investiert. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, Balkonkraftwerke oder Ladestationen für Elektroautos. Werden diese Investitionen beschädigt oder gar gestohlen, gehen mehrere tausend Euro verloren. Wichtig ist deshalb ein ausreichender Versicherungsschutz.
Grundsätzlich können Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien entweder über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung versichert werden. Dies hängt zum einen von der Art der Anlage ab und zum anderen davon, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Für einen optimalen Versicherungsschutz sind jedoch einige Punkte zu beachten, damit Sie im Schadensfall nicht das Nachsehen haben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich über Möglichkeiten und den Umfang des Versicherungsschutzes beraten zu lassen.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Zu beachten ist, dass Schäden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt werden. Hier gelten in der Regel Neuwertgrenzen.
Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz von Solaranlagen finden Sie in unserem Blogartikel "Photovoltaik und Solarthermie: Nicht die Absicherung vergessen"
Wärmepumpen
Zu beachten ist, dass der Diebstahl einer noch nicht installierten Wärmepumpe nicht versichert ist. Die Geräte sollten daher gut gesichert werden. Wird eine Wärmepumpe von einer Baustelle gestohlen – also vor dem Einzug ins Haus – wäre dieser Fall durch eine Bauleistungsversicherung versicherbar.
Wie die Stiftung Warentest schreibt, sind Diebstähle von Wärmepumpen nach Auskunft der Landeskriminalämter noch als Einzelfälle zu werten. Die Fallzahlen bewegen sich im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich. Ob die Diebstahlhäufigkeit zunehmen wird, bleibt abzuwarten.
Balkonkraftwerke oder Mini-Photovoltaik-Anlagen
Zu beachten ist, dass es Höchstgrenzen für die beitragsfreie Mitversicherung gibt. Diese beträgt zum Beispiel bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen 2500 Euro. Soll ein höherer Wert versichert werden, werden die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst.
Zu beachten ist, dass es Höchstgrenzen für die beitragsfreie Mitversicherung gibt. Diese beträgt zum Beispiel bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen 2500 Euro. Soll ein höherer Wert versichert werden, werden die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst.
Extra-Tipp: Bitte beachten Sie, dass Sie haustechnische Anlagen, nicht nur die für erneuerbare Energien, nachweislich regelmäßig warten lassen müssen, damit Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Hinweis: Förderprogramme und Steuererleichterungen nutzen
Bund, Länder und Kommunen unterstützen mit Förderprogrammen Investitionen in erneuerbare Energien von Eigentümern und Bauherren privater Wohngebäude. Bundesweite Förderprogramme werden über die KfW-Bankengruppe oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt: Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten. Möglich sind auch zinsgünstige Kredite und Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss. Beim BAFA können Sie Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen.
Auch der Freistaat Sachsen hat Förderprogramme für solche Anlagen aufgelegt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat dazu umfangreiche Informationen auf ihrer Seite Förderprogramme zusammengestellt. Die Sächsische Aufbaubank zahlt zum Beispiel Fördermittel für Balkonkraftwerke. Neben finanziellen Zuschüssen sind für Investitionen in Anlagen der erneuerbaren Energien unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuererleichterungen möglich.
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