Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Junge Frau schaut entsetzt auf Wasser, das von der Zimmerdecke kommt

    Wasserschaden - hoffentlich richtig versichert

Dresden, 09.11.2018 | (ks)
 
Ein geplatztes Rohr in der Wand, der defekte Schlauch an der Waschmaschine oder die übergelaufene Badewanne – schon stehen die eigenen vier Wände unter Wasser. Für die Betroffenen ein Albtraum und für die Versicherungswirtschaft eines der häufigsten und teuersten Schadenszenarien. 1,1 Millionen Leitungswasserschäden zählt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich. Das kostete 2015 rund 2,3 Milliarden Euro. Hinzu kamen 230 Millionen Euro Schäden in der Hausratversicherung. Die Tendenz ist steigend.

Die Ursachen für Wasserschäden sind vielfältig. Und damit auch die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Wurden Leitungen nicht gewartet, eine Armatur falsch installiert oder hat ein Hausmeister den Wasserhahn nicht zugedreht? Fakt ist, dass bei einem größeren Wasserschaden die Beseitigung des Schadens und die Wiederbeschaffung von Gegenständen die finanzielle Existenz bedrohen können – wenn man nicht versichert ist.
Laut GDV gilt die Grundregel: „Bezahlen muss, wer den Schaden verursacht hat“. Für einen ausreichenden Schutz bei Wasserschäden kommen zumeist die Hausrat-, die private Haftpflicht- und die Wohngebäudeversicherung in Frage. Für Eigentümer/Vermieter ist außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ratsam.
volle Badewanne, die bald ueberläuft

Wer zahlt, wenn ein Mieter einen Schaden verursacht?

Ein Klassiker unter den Wasserschäden ist die überlaufende Badewanne. Schon Goethe beschrieb ihn im Zauberlehrling: "Seh ich über jede Schwelle doch schon Wasserströme laufen". Auch wer in Abwesenheit eine Wasch- oder Spülmaschine ohne modernen Aquastop-Schutz laufen lässt, kann durch einen geplatzten Schlauch schnell eine ganze Wohnung unter Wasser setzen. In solchen Fällen muss der Mieter oder die Mieterin für die Schäden am Gebäude und in den betroffenen Nachbarwohnungen aufkommen. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese kommt aber nur für Schäden auf, die Dritten zugefügt werden. Für Schäden am eigenen Mobiliar kommt die Hausratversicherung auf. Diese sollte auf jeden Fall grobfahrlässig verursachte Schäden einschließen.

Wer zahlt beispielsweise bei einem Rohrbruch in Mietobjekten?

Ein Rohrbruch kann viele Ursachen haben. So kann das Leck sowohl durch äußere Umstände als auch durch mangelnde Instandhaltung des Vermieters/der Vermieterin verursacht werden. Unabhängig von der Ursache sind Vermieterinnen und Vermieter grundsätzlich verpflichtet, für die Instandsetzung und Bewohnbarkeit des Hauses zu sorgen. Tritt ein Schaden ein, der die Bausubstanz schädigt, wird dieser durch eine Wohngebäudeversicherung ersetzt. Wurde der Schaden durch eine Pflichtverletzung des Eigentümers verursacht, zum Beispiel durch mangelnde Kontrolle und fachgerechte Wartung von Anlagen, schützt ihn eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Regressansprüchen.
 

Wer zahlt bei Wasserschäden im eigenen Haus?

Bei einem Wasserschaden im selbstbewohnten Eigentum tritt für alle Schäden an der Einrichtung die Hausratversicherung ein. Für Schäden an der Bausubstanz ist eine Wohngebäudeversicherung notwendig.

Wer zahlt in Eigentümergemeinschaften?

In einem Haus mit Eigentumswohnungen, die verschiedenen Eigentümern gehören, muss die Versicherung des Eigentümers, von dessen Wohnung die Schadensursache ausgegangen ist, auch den Schaden an den Nachbarwohnungen ausgleichen. Das gilt unabhängig von der Schuldfrage.

Wer zahlt bei wetterbedingten Wasserschäden?

Wenn die Gebäudeversicherung eine Abdeckung von Elementarschäden enthält, deckt sie nicht nur den Austritt von Leitungswasser ab. Versichert sind dann zum Beispiel auch Wasserschäden durch Überschwemmung oder eindringenden Starkregen. Differenzierter sieht das bei Grundwasserschäden aus. Diese sind im Versicherungsumfang enthalten, wenn das Grundwasser nach oben gedrückt wird und über der Erdoberfläche steht. Also beispielsweise im Garten einen See bildet und dann über die Kellerfenster ins Haus fließt. Dieses Schadenszenario tritt häufig bei Starkregen auf. Schäden durch Grundwasser unter der Erdoberfläche sind dagegen nicht versichert. Die Versicherung gegen erweiterte Naturgefahren (Elementarschadenversicherung) kann als Baustein auch zusätzlich abgeschlossen werden.

Der Fall Silikonfuge - Policen prüfen

Jede Versicherungspolice hat andere Bedingungen und nicht jeder Schadensfall ist gedeckt. Streitigkeiten sind vorprogrammiert, wenn man die Versicherungsbedingungen der eigenen Police nicht kennt. Auch die Gerichte urteilen unterschiedlich. Ein Beispiel sind undichte Silikonfugen an Duschtassen und Badewannen. Sie führen meist unbemerkt über einen längeren Zeitraum zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden an der Bausubstanz. In den Versicherungsbedingungen guter Tarife sind auch so genannte sonstige mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen - zum Beispiel Fugen - als Leitungswasserschäden mitversichert. Wer das in seiner Police stehen hat, ist im Schadensfall auf der sicheren Seite. In der Wohngebäudeversicherung der SV Sachsen sind Schäden durch undichte Silikonfugen mitversichert.

Versicherung zügig verständigen

Paar mit Wasserschaden telefoniert.
Tritt ein Wasserschaden auf, sollte auf jeden Fall die Versicherung schnellstmöglich verständigt werden. Mit einer Online-Schadenmeldung geht das fix. Mieter und Mieterinnen müssen außerdem ihren Vermieter beziehungsweise ihre Vermieterin informieren. Assekuranzen können außerdem mit Sachverständigen zur Schadensbegutachtung und Experten zur fachmännischen Schadensbeseitigung helfen. Denn dort wo Wasser war, droht Schimmel, wenn nicht fachgerecht getrocknet und saniert wird.

Schreiben Sie einen Kommentar

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Piktogramm Sprechblase
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.

Sparkassen-Immobilien-Schutz

Ob Haus oder Wohnung, ob selbst gebaut, gekauft oder gemietet – entscheidend ist die richtige Absicherung.

mehr...

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon