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    Compliance

    Unser Hinweisgebersystem 

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Das Hinweisgebersystem der Sparkassen-Versicherung Sachsen gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
 

Hinweis zu Beschwerden:

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag oder eine unserer Dienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, die sich aus Ihren Versicherungsunterlagen ergeben.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln.
  • Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die Sparkassen-Versicherung Sachsen höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.
Schwere Verstöße im Unternehmen.
  • Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Compliance-Abteilung der Sparkassen-Versicherung Sachsen mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeiter der Sparkassen-Versicherung Sachsen als auch Außenstehende Hinweise z. B. auf potenzielle Bestechungsdelikte, Betrug, Kartellrechtsverstöße, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften abgeben.
Kontakt mit der zuständigen Compliance-Funktion
  • Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der zuständigen Compliance-Funktion der Sparkassen-Versicherung Sachsen aufzunehmen:
     
    per Telefon: 
    0351 4235-830 (tagsüber)
    per E-Mail an:
    compliance@sv-sachsen.de 
    per Brief an: 
    Nicole Wunderlich
    - vertraulich -
    An der Flutrinne 12
    01139 Dresden
     
    Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
    Die Sparkassen-Versicherung Sachsen geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.