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Sparkassen-Existenzversicherung
Unersetzlich wie Eis im Sommer.
Geld haben, auch wenn die Gesundheit weg ist.
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Wenn das Leben nicht nach Plan läuft ...
Wie sind Sie in diesen Fällen geschützt?
Wie hilft die Sparkassen-Existenzversicherung?
Einfach erklärt
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Weiter zu Youtube- Fünffach finanzielle Sicherheit bei...
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Organschädigung
Ist die Funktion eines lebenswichtigen Organs (z. B. Herz, Lunge, Leber) schwerwiegend beeinträchtigt, zahlen wir Ihnen eine monatliche Rente – lebenslang.Krebserkrankungen
Je nach Schwere der Erkrankung erhalten Sie Ihre Rente bis zu fünf Jahre lang.Verlust von Grundfähigkeiten
Beim Verlust von Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Orientieren sowie bei schwerwiegenden Störungen des Bewegungsapparates zahlen wir Ihnen auch hier eine lebenslange Rente.Unfällen
Gleiches gilt, wenn ein Unfall zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt (z. B. Verlust eines Auges).Pflegebedürftigkeit
Schon ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf die Rentenleistung.
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- weiteren Pluspunkte
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Sofortiger Schutz
Sie haben sofort Versicherungsschutz. Nur bei Schäden an Organen, dem Verlust von Grundfähigkeiten und Krebserkrankungen gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bei Multipler Sklerose von zwölf Monaten.Flexible Rentenhöhe
Die Höhe der Rente bestimmen Sie: Möglich sind 750 EUR, 1.000 EUR oder und 1.500 EUR. Dabei ist die Höhe Ihres Einkommens unerheblich.Lebenslange Rentenzahlung
Wenn nach fünf Jahren (bei Kindern) bzw. drei Jahren (bei Erwachsenen) die Einschränkung – und damit die Voraussetzung für die Rentenzahlung – unverändert besteht, erhalten Sie die Rente dauerhaft. Und das auch, wenn Sie später wieder völlig gesund werden.Kündigungsverzicht
So lange Sie Ihren Vertrag fortführen möchten, gilt unser Versprechen: Wir verzichten auf unser Kündigungsrecht, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändern sollte. Damit können Sie bis zu Ihrem 67. Geburtstag garantiert auf Ihren Schutz zählen.Nachversicherungsgarantie (für Erwachsene)
Weil Ansprüche wachsen, kann zu bestimmten Anlässen wie Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes die Rentenleistung mehrmals ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden. (Voraussetzung: Sie sind jünger als 40 Jahre.)
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