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Die Sparkassen-Basis-Rente ist ein staatlich zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt. Das überzeugende Konzept macht Steuern sparen leicht und Vorsorge einfach. Wenn Sie regelmäßig Geld fürs Alter zur Seite legen, bauen Sie sich eine attraktive lebenslange Zusatzrente auf.

Die Vorteile der Sparkassen-Basis-Rente auf einen Blick

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Staatliche Förderung

Ihre Beiträge zur finanziellen Absicherung im Alter werden durch attraktive Steuervorteile besonders gefördert.

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Schutz

Ihre Vorsorge ist anrechnungsfrei auf das Bürgergeld und im Rahmen der Freibeträge insolvenzsicher. Wir garantieren Ihnen ein monatliches Zusatz-Einkommen ab Rentenbeginn - ein Leben lang.

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Rentabilität

Profitieren Sie von lukrativen Rendite-Chancen durch eine moderne Index-Überschuss-Beteiligung.

Sparen Sie regelmäßig Geld fürs Alter und und profitieren Sie dabei von lukrativen Förderungen. Wir beraten Sie gern.

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Weniger Steuern zahlen – mehr Rente erhalten

Sie geben im Beruf alles. Ob als gut verdienender Angestellter oder als engagierter Selbstständiger, der für sein Unternehmen alles tut. Denken Sie bei all Ihrem Einsatz auch an sich selbst und an später. Wie wird Ihr Leben sein, wenn Sie Rentner sind und Ihren Beruf an den Nagel gehängt haben?
Bis ins hohe Alter finanziell unabhängig und sorgenfrei leben - das wünscht sich wohl jeder. Dass die gesetzliche Rente dafür später kaum ausreichen wird, ist unbestritten. Ebenso unstrittig ist, dass die Einschnitte für diejenigen, die heute besser verdienen, besonders groß sein werden.
Fakt ist: Um den Lebensstandard von heute auch in Zukunft halten zu können, müssen die Weichen frühzeitig richtig gestellt werden. Handeln Sie jetzt.
Steuerbegünstigt für eine Rente sparen
    • Jährliche Steuer-Optimierung durch flexible Zuzahlungen möglich.
    • Die Beiträge sind 2025 als Sonderausgaben bei Ledigen bis zu 29.344 EUR und bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern bis zu 58.688 EUR absetzbar.
    Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben wirkt sich wie folgt aus:
    Beispiel: Selbständiger, 35 Jahre, ledig, zu versteuerndes Einkommen 60.000 Euro, Monatsbeitrag 600 Euro, Tarif KARTI, Renteneintritt mit 65 Jahren *
    Grafik Steuerersparnis durch Sonderausgaben  
    Fazit: Bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren kann sich über die Laufzeit eine Steuerersparnis von 85.320 EUR ergeben.
    Tipp: Stehen Sie kurz vor dem Renteneintritt, profitieren Sie übrigens doppelt: von der Förderung der Beiträge und von der derzeit noch geringeren Besteuerung der Renten.
    *Versicherungsbeginn in 2025 zu einem Index-Stichtag, monatlicher Beitragsaufwand wurde für die steuerliche Betrachtung für das komplette Jahr unterstellt. Die Rentenleistungen sind steuerpflichtig
Geschützter Vermögensaufbau
  • Das Vertragsguthaben aus der Sparkassen-Basis-Rente wird beim Bezug von Bürgergeld nicht angerechnet. Gleiches gilt im Rahmen der Freibeträge bei Insolvenz. Das Sparguthaben ist somit insolvenzgeschützt angelegt.
Mehrere Anlagevarianten möglich
  • Entscheiden Sie selbst, welche Form der Sparkassen-Basis-Rente besser zu Ihnen passt: eine Rentenversicherung mit Index-Überschuss-Beteiligung oder lieber die klassische Variante.
    Die Sparkassen-Basis-Rente Garant mit Indexbeteiligung kombiniert den Schutz einer Rentenversicherung mit den Chancen am Kapitalmarkt. Mehr zum Multi-Invest-Werte-Index gibt es hier:   aktueller Kurs Multi-Invest-Werte-Index.  
    Alternativ bieten wir Ihnen auch eine klassische Produktvariante an. Bei dieser können Sie wählen, wie die Überschüsse verwendet werden: verzinsliche Ansammlung und Fondsansammlung. Hier gilt ein Garantiezins von 0,25 Prozent.
Passt sich Ihrem Leben an
  • Planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen mit Dynamik
    • Möglichkeit des jährlichen Erhöhens der Beiträge und Leistungen
    • Wertbeständiger Versicherungsschutz, Ausgleich steigender Lebenshaltungskosten
    Mehr Ansparen mit Zuzahlungen
    • Zuzahlungen unter Berücksichtigung der Förderhöchstgrenzen während der Ansparphase möglich
    • Zusätzliche Leistungssteigerungen
    Beitragsreduzierung oder Beitragspause
    • Beitragsherabsetzung ohne Nennung von Gründen und Beitragspause bei vorübergehenden finanziellen Engpässen möglich
    • Spätere Nachzahlung der Beiträge kann erfolgen – ist aber nicht zwingend erforderlich
    Freibetrag bei Grundsicherung im Alter
    • Seit 2018 werden Zusatzrenten wie die aus einer Sparkassen-Basis-Rente nicht mehr komplett auf Grundsicherungsleistungen im Alter angerechnet. Sie verfügen damit später im Ruhestand über mehr monatliches Einkommen als ohne Vorsorge
    Flexibler Rentenbeginn
    • Je nach Bedarf Möglichkeit eines vorgezogenen oder aufgeschobenen Rentenbeginns
    • Eine vorzeitige Altersleistung aus der Sparkassen-Basis-Rente ist bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich
    • Rentenbeginn bis zum 85. Lebensjahr verschiebbar
Lebenslange Rentenzahlung
  • Aus Ihrem angesparten Kapital zahlen wir Ihnen eine lebenslange Rente. Sie profitieren auch während des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen.
    Variante Zuwachsrente:
    • Zahlung einer jährlich steigenden Rente
    • Für die Zukunft mindestens garantiert: die jeweils erreichte Rente
    Variante Gewinnrente: 
    • Zahlung einer erhöhten gleichbleibenden Rente sofort ab Rentenbeginn
    • Vorfinanzierung aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase
    • Rentenhöhe nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert
Steuerliche Behandlung der Leistungen
    • Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen: Erst in der Auszahlphase werden Steuern fällig.
    • In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger als im Erwerbsleben. Dadurch fallen ohnehin weniger Steuern an.
Leistungen bei Tod
  • Die Versicherungsleistungen sind innerhalb eines gesetzlich definierten Hinterbliebenen-Kreises vererbbar: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, versorgungsberechtigte (kindergeldberechtigte) Kinder.
    Ihre Hinterbliebenen bekommen aus dem vorhandenen Todesfall-Kapital eine Rentenzahlung.
    • Ehegatten/eingetragene Lebenspartner erhalten eine lebenslange, monatliche Hinterbliebenen-Rente.
    • Kindergeldberechtigte Kinder erhalten eine monatliche Hinterbliebenen-Rente bis maximal zum 25. Lebensjahr. Bei mehreren Kindern wird das vorhandene Todesfall-Kapital zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt.
    Die Rentenhöhe ist abhängig vom Todeszeitpunkt der versicherten Person
    • Bei Tod vor dem Rentenbeginn: Summe aller gezahlten Beiträge zuzüglich der Überschüsse.
    • Bei Tod nach dem Rentenbeginn: Vertragsguthaben zum Rentenbeginn abzüglich bereits gezahlter Renten.
Pflege-Plus
  • Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr erhalten Sie eine erhöhte Altersrente bereits ab dem gesetzlichen Pflegegrad 1. Sie erhalten mehr Leistung ohne mehr Beitrag und schaffen damit ein Fundament für Ihre Pflegeabsicherung.

Steuererklärung

Die Beiträge in der Einkommenssteuer-Erklärung unter Sonderausgaben angeben. Dem Aufbau einer sicheren und ertragreichen Altersvorsorge steht nichts mehr im Weg.
Formular Steuerklärung 

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