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Sparkassen-Riester-Rente
Hilfreich wie einander Vertrauen.
Sich vom Staat unterstützen lassen, um richtig für später vorzusorgen.
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Geld vom Staat für Ihre geförderte Zusatzrente
- Wer erhält staatliche Förderung?
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Mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen werden gefördert:
- Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte und Soldaten
- Empfänger von Elterngeld
- Empfänger von Arbeitslosen- und Bürgergeld
- Frührentner wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit
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- Wie hoch ist die Riester-Förderung?
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- Ledige: 175 Euro/Jahr
- Ehepaare: 350 Euro/Jahr
- je Kind (vor 2008 geboren): 185 Euro/Jahr
- je Kind (ab 2008 geboren): 300 Euro/Jahr
- Berufseinsteiger (vor Vollendung des 25. Lebensjahres): 200 Euro/einmalig
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- Wie hoch ist der Beitrag für die Riester-Rente?
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Die maximale Förderung erhält, wer 4 Prozent seines Brutto-Vorjahres-Einkommens, maximal 2.100 Euro/Jahr, in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Liegt der Beitrag unter 4 Prozent des Einkommens, werden die Zulagen anteilig gezahlt.
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- Besonders interessant für Familien mit Kindern
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Für Familien gibt es fast 1.300 Euro jährliche Förderung.Beispiel für eine junge Familie:
Tochter 6 Jahre, Sohn 9 Jahre, Brutto-Vorjahres-Einkommen: Frau 20.000 Euro (Teilzeit), Mann 60.000 Euro, beide haben eine Sparkassen-Riester-Rente und zahlen 4 Prozent ihres Brutto-Gehaltes ein.eigene Einzahlung 3.200 Euro zzgl. Grundzulagen + 350 Euro zzgl. Kinderzulagen + 600 Euro = max. Sonderausgabenabzug 4.150 Euro zusätzliche Steuerersparnis ca. 268 Euro Gesamtförderung 1.218 Euro
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- Auszahlung Ihrer Altersvorsorge
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Bei der garantierten Auszahlung des Riester-Guthabens haben Sie die Wahl. Sie können
- eine lebenslange zusätzliche Rente genießen,
- bis zu 30 Prozent als Einmalzahlung entnehmen und das Restkapital verrenten,
- Wohneigentum erwerben und mit dem Kapital eine selbst genutzte Immobilie mitfinanzieren.
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- Hinterbliebenen-Vorsorge
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Für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner:Das Vertragsguthaben kann
- inklusive Förderung auf einen eigenen Vertrag des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners übertragen werden
- oder es wird abzüglich der Zulagen als Einmalbetrag ausgezahlt.
Für kindergeldberechtigte Kinder:Das Todesfall-Kapital kann- in eine Rente umgewandelt oder
- abzüglich der staatlichen Förderung ausgezahlt werden.
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- Pflege-Plus
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Sie können bei Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn bereits ab Pflegestufe 1 eine erhöhte Rente erhalten und zahlen dafür keinen Zusatzbeitrag.
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Die Riester-Rente einfach erklärt

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