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Sparkassen-Riester-Rente
Hilfreich wie einander Vertrauen.
Sich vom Staat unterstützen lassen, um richtig für später vorzusorgen.
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Geld vom Staat für Ihre geförderte Zusatzrente
- Wer erhält staatliche Förderung?
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Mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen werden gefördert:
- Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte und Soldaten
- Empfänger von Elterngeld
- Empfänger von Arbeitslosen- und Bürgergeld
- Frührentner wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit
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- Wie hoch ist die Riester-Förderung?
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- Ledige: 175 EUR/Jahr
- Ehepaare: 350 EUR/Jahr
- je Kind (vor 2008 geboren): 185 EUR/Jahr
- je Kind (ab 2008 geboren): 300 EUR/Jahr
- Berufseinsteiger (vor Vollendung des 25. Lebensjahres): 200 EUR/einmalig
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- Wie hoch ist der Beitrag für die Riester-Rente?
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Maximale Förderung erhält, wer 4 % seines Brutto-Vorjahres-Einkommens, max. 2.100 EUR/Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Wenn der Beitrag unter 4 % des Einkommens liegt, werden die Zulagen anteilig gezahlt.
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- Besonders interessant für Familien mit Kindern
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Für Familien gibt es fast 1.300 EUR jährliche Förderung.Beispiel für eine junge Familie:
Tochter 6 Jahre, Sohn 9 Jahre, Brutto-Vorjahres-Einkommen: Frau 20.000 EUR (Teilzeit), Mann 60.000 EUR, beide haben eine Sparkassen-Riester-Rente und zahlen 4 % ihres Brutto-Gehaltes ein.eigene Einzahlung 3.200 EUR zzgl. Grundzulagen + 350 EUR zzgl. Kinderzulagen + 600 EUR = max. Sonderausgabenabzug 4.150 EUR zusätzliche Steuerersparnis ca. 268 EUR Gesamtförderung 1.218 EUR
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- Ihre Altersvorsorge
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Sie haben bei der garantierten Auszahlung des Riester-Guthabens die Wahl. Sie können
- eine lebenslange zusätzliche Rente genießen,
- bis zu 30 % als einmalige Kapitalsumme abrufen und das Restkapital verrenten,
- Wohneigentum erwerben und mit dem Kapital eine selbst genutzte Immobilie mitfinanzieren.
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- Hinterbliebenenvorsorge
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Für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner:Das Vertragsguthaben kann
- inklusive Förderung auf einen eigenen Vertrag des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners übertragen werden
- oder es wird abzüglich der Zulagen als Einmalbetrag ausgezahlt.
Für kindergeldberechtigte Kinder:Das Todesfallkapital kann- in eine Rente umgewandelt oder
- abzüglich der staatlichen Förderung ausgezahlt werden.
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- Pflege-Plus
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Sie können bei Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn bereits ab Pflegestufe 1 eine erhöhte Rente erhalten und zahlen dafür keinen Zusatzbeitrag.
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Einfach erklärt
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