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    Rund um Ihre Rente

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Immer wieder ist zu hören, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird. Doch was heißt das genau? Und welche Vorsorge-Möglichkeiten gibt es, um im Alter finanziell abgesichert zu sein?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung stammen rund zwei Drittel der Alterseinkommen der Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In Ostdeutschland ist der Anteil noch höher.
Heute finanzieren drei Erwerbstätige einen Rentner. Im Jahr 2030 werden es nur noch zwei sein. Immer weniger Geld fließt in die Rentenkassen, aus denen immer mehr Renten gezahlt werden müssen.
Die Entwicklung zeigt: Die gesetzliche Rentenversicherung sollte nicht die einzige Absicherung für das Alter bleiben! Je früher Sie vorsorgen, desto einfacher! Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer privaten Vorsorge. Wir informieren Sie hier.
 

Das "Schichten-Modell" der Altersvorsorge

Dritte Schicht: Die flexible private Zusatzversorgung

    • Sie haben volle Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.
    • Es wird nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig.
    • Die Hälfte der Erträge sind bei Kapitalauszahlung einkommenssteuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird.

    Geeignete Produkte:

Zweite Schicht: Die geförderte Zusatzversorgung

    • Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert. Zusätzliche Versicherungen sind alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge und der „Riester-Rente“.
    • Bei der Riester-Rente wird eine private Zusatzrente aufgebaut, die der Staat mit Zulagen und ggf. Steuerersparnissen bezuschusst.
    • Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge im Rahmen von bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

    Geeignete Produkte:

Erste Schicht: Die Basisversorgung

    • Die Gesetzliche Rentenversicherung bildet die Basisabsicherung. Auch Berufsständische Versorgungswerke oder die Landwirtschaftliche Alterskasse zählen dazu.
    • Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nachgelagert besteuert.
    • Im Gegenzug können Sie sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
    • Da die gesetzliche Versicherung alleine nicht ausreicht, um eine Grundversorgung zu garantieren, hat der Gesetzgeber  vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.
    • Steuerlich können die Beiträge für Basis-Renten-Verträge ("Rürup-Rente") einkommensteuerlich geltend gemacht werden. Die Rentenversicherung erfüllt dazu die folgenden Voraussetzungen: 
      • Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung
      • Keine Kapitalauszahlung, Keine Übertragung der Rente auf eine andere Person, keine Beleihbarkeit
      • Vererbung der Leistung bei Tod nur an den Ehegatten /eingetragenen Lebenspartner und die kindergeldberechtigten Kinder

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Reicht die Rente im Alter aus?
Genau hinschauen lohnt sich!

Abbildung einer Renteninformation

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Wer wissen möchte, mit welcher gesetzlichen Rente er im Alter rechnen kann, sollte sich die jährliche Renteninformation genau ansehen. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund verschickt. Sie informiert über die zu erwartende Altersrente und zeigt, wie sich künftige Anpassungen auswirken. Eine große Hilfe bei der Ermittlung der eigenen Versorgungs-Lücke.

Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber kann die dargestellte Rentenhöhe jederzeit anpassen. Eine Garantie gibt es nicht. Von den ausgewiesenen Renten werden noch Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) und gegebenenfalls Steuern abgezogen.

Digitale Rentenübersicht

Lächelndes junges Paar schaut in Laptop
Die "Digitale Rentenübersicht" ist eine Online-Plattform, auf der Sie sehen können, wie es um Ihre persönliche Altersvorsorge bestellt ist. Hier finden Sie alle aktuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. 
Was die Übersicht genau bietet, wie Sie sich anmelden und wie die Sparkassen-Versicherung Sachsen Sie dabei unterstützt, haben wir für Sie zusammengefasst.

Rentenantrag

Rentenantrag
Die gesetzliche Rente wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gezahlt. Damit Sie Ihre Rente pünktlich und problemlos erhalten, gibt es einiges zu beachten.
Wie, wo und wann der Rentenantrag am besten gestellt wird und welche Unterlagen erforderlich sind - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund.
 

Versorgungsausgleich

Versorgungausgleich
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Renten-Anwartschaften zwischen den Ehegatten geteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten gleichmäßig an dem während der Ehe erworbenen Vorsorge-Vermögen teilhaben.
Wie funktioniert die Teilung der privaten und betrieblichen Altersversorgung bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen?

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