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Gewässerschäden entstehen, wenn gefährliche Stoffe ins Grundwasser gelangen. Heizöltank-Besitzer haften unbegrenzt für Schäden durch auslaufendes Öl aus porösen Leitungen oder einem undichten Tank. Das ist gesetzlich geregelt.
Schon ein Liter Öl kann bis zu eine Million Liter Wasser verschmutzen. Gewässerschäden können teuer werden: Die Kosten für solche Sachschäden gehen schnell in die Hunderttausende Euro, denn das verschmutzte Wasser und der kontaminierte Boden müssen aufwendig gereinigt und entsorgt werden.
Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko nicht. Hier ist nur die Gefahr der Verunreinigung durch im Haushalt übliche Mengen von gewässerschädlichen Stoffen wie Benzin oder Öl versichert. Für Heizöl ist die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie bietet Ihnen Schutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn Sie als Inhaber eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Vorteile auf einen Blick

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Zuverlässiger Schutz für Besitzer von Heizöltanks und ihre Angestellten, die zur Verwaltung und Betreuung des Grundstücks beschäftigt sind

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Auch Kosten für außergerichtliche Gutachter werden erstattet

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Leistung bis zu 3 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Gewässerschaden entstehen

Ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf stellen wir mit Ihnen gemeinsam das für Sie passende Sicherheitskonzept zusammen.

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Starke Leistungen - darauf können Sie zählen

Was ist versichert
  • Klärung der Haftpflichtfrage

    • Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen.
    • Berechtigte Ansprüche begleichen wir.
    • Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht. Die Kosten dafür tragen natürlich wir.

    Schadenersatz ...

    Müssen Sie haften, leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme:
    • 2 Mio. EUR bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden oder
    • 3 Mio. EUR bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
    ... bei Sachschäden
    Reparaturkosten und evtl. Ersatz der Wertminderung beschädigter Sachen (wenn Reparatur nicht vollständig möglich ist), Wertersatz (Zeitwert), weitere Kosten (z. B. Anwaltskosten)
    ... bei Personenschäden
    Ersatz der Heilkosten (z. B. Arztkosten, Arzneien, Krankenhauskosten), Verdienstausfall bzw. entgangener Gewinn, Kosten für Nachteile durch Invalidität (z. B. Invaliditätsrente)
    ... für Rettungskosten
    Rettungsmaßnahmen werden bei Ölschäden oft von behördlicher Seite initiiert, um die Ausbreitung des Schadens zu verhindern oder zu mindern, z.B. durch
    • Abtragen und Ausbrennen von heizölverseuchtem Erdreich,
    • Probebohrungen um festzustellen, ob Heizöl schon in das Grundwasser oder in Gewässer eingedrungen ist
    Wir erstatten die Kosten dafür, selbst wenn sie nicht zum gewünschten Erfolg führen.

    Versicherung gewässerschädlicher Stoffe

    Gewässerschädliche Stoffe (z. B. Benzin, Öl außer Heizöl), die im Haushalt in üblichen Mengen verwendet werden, sind über die Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen mitversichert.
Besonderer Pluspunkt
  • Wenn Stoffe austreten und z. B. Ihr Haus beschädigen, in dem sich die Anlage befindet, übernehmen wir die Kosten für die Instandsetzung. Für Sie fällt lediglich eine Selbstbeteiligung von 250 EUR an.
Unser Tipp
    • Besonders wichtig ist dieser Schutz für Sie, wenn Sie in einem Trinkwasserschutzgebiet oder nahe einem Fluss oder See oder in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet wohnen.
    • Sie haften selbst dann voll für Schäden an Ihrem Öltank, wenn Sie den Tank regelmäßig überprüfen lassen und Ihnen kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Auch in solchen Fällen kommen wir für den entstandenen Schaden auf.

Wissenswertes rund um den Schutz von Immobilien

Gravierende Baumängel, Unfälle, Diebstähle bis hin zur Pleite des Bauunternehmers – das hat es alles schon gegeben. Private Bauherren sollten sich ausreichend absichern.
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