• Mann und Frau sind erschrocken, da die Frau ihren Kaffee verschüttet.

    Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung

    Wertvoll wie umsichtige Mitmenschen.

    Die Gewissheit finanziell abgesichert zu sein, falls ein Missgeschick teure Folgen hat.

Sie sind hier: Versicherungen /Privat-Schutz
Die Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren des täglichen Lebens ab. Sie leistet im Falle von Personen- , Sach- und Vermögensschäden, die Sie unabsichtlich einem Dritten zugefügt haben. Sie zahlt sogar bei grober Fahrlässigkeit. Vor allem wenn Personen verletzt werden, können die Schadenersatzforderungen die eigene Existenz bedrohen. Die Privat-Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor finanziell unkalkulierbaren Folgen. Deshalb ist dieser Schutz für Sie und Ihre Familie unverzichtbar.

Vorteile auf einen Blick

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Flexible Leistungsbausteine

können Sie sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu einem kompletten Sicherheitspaket zusammenstellen. Sie bezahlen nur den Schutz, den Sie brauchen.

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Viele Extras im umfassenden Grundschutz

z. B. aus den Bereichen Wohnen, Sport, Freizeit und Umgang mit Tieren sind im Grundschutz bereits inklusive – ohne zusätzlichen Beitrag.

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Weltweiter Schutz

für Ihre Urlaubsreise oder Ihr Auslandssemester. Im Ausland haben Sie bis zu zwei Jahre lang Versicherungsschutz, in Europa sogar zeitlich unbegrenzt.

Ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf stellen wir mit Ihnen gemeinsam das für Sie passende Sicherheitskonzept zusammen.

Persönlichen Berater finden

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Kleines Mädchen mit voll bemalten Händen.

Niemand ist vor einem persönlichem Missgeschick gefeit.

So schnell ist etwas passiert.

Ein kurzer Moment kann das ganze Leben verändern: Sie lesen Nachrichten auf Ihrem Smartphone, während Sie die Straße überqueren. Dabei übersehen Sie einen herannahenden Radfahrer. Dieser versucht auszuweichen, verliert das Gleichgewicht und stürzt. Er verletzt sich schwer. Die Kosten des Unfallopfers tragen Sie.

Eine Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben.

Immer und überall kann etwas passieren - in der Freizeit, beim Sport oder beim Besuch von Freunden. Doch wer kommt für die Folgen auf? Eines ist sicher: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. So sieht es das Gesetz vor. Und schon kleine Missgeschicke können große Folgen haben. Gerade wenn Menschen verletzt werden, fallen schnell hohe Kosten für Schmerzensgeld, Rehabilitationsmaßnahmen und eventuell lebenslange Rentenzahlungen an. Die Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor vielfältigen Haftungsansprüchen.
Sie können auch deliktunfähige Kinder (bis zum 7. Geburtstag) mitversichern. So vermeiden Sie Streit, wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht.

Privathaftpflicht einfach erklärt

Starke Leistungen - darauf können Sie zählen

Klärung der Haftpflichtfrage - passiver Rechtsschutz
    • Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen. Denn in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ist ein passiver Rechtsschutz enthalten.
    • Berechtigte Ansprüche begleichen wir.
    • Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab - auch vor Gericht. Die Kosten dafür tragen natürlich wir.
Schadenersatz und Vorsorgeversicherung
    • Müssen Sie haften, leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 5, 15 oder 50* Mio. Euro pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. * höchstens 15 Mio. Euro je geschädigter Person und 15 Mio. Euro für Vermögensschäden
    • Vorsorgeversicherung: Neu dazu kommende Haftpflicht-Risiken, z. B. wenn Sie sich einen Hund anschaffen, sind automatisch mitversichert, bis Sie Ihre nächste Beitragsrechnung erhalten.
Sicherheit für die ganze Familie und Mitglieder des Haushalts
  • Neben Ihnen selbst, sind im Familien-Tarif auch Ihre Angehörigen automatisch abgesichert:
    • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner / Lebensgefährte im selben Haushalt
    • Minderjährige Kinder
    • Volljährige, unverheiratete Kinder während Schule, Lehre / Studium, Zweitausbildung innerhalb von zwölf Monaten, Grundwehr-/ Bundesfreiwilligendienst, sozialem / ökologischem Jahr
    • Pflegebedürftige Familienangehörige im selben Haushalt
    • Vorübergehend im Haushalt eingegliederte Personen (z. B. Au-pair, Austauschschüler)
Sicherheit auch im Ausland - in Europa und weltweit
  • Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bei einem Aufenthalt im Ausland jemandem einen Schaden zufügen, ist das ebenfalls versichert:
    • In Europa unbegrenzt
    • Weltweit zwei Jahre lang
Erweitern Sie Ihren Schutz nach Bedarf – zusätzliche Leistungsbausteine für die individuelle Absicherung
  • Beispiele: 
    • Beim Umzug Ihres Kollegen helfen Sie natürlich mit. Als Sie den nagelneuen Smart TV an der Wand in der neuen Wohnung befestigen wollen, rutscht Ihnen das Gerät aus den Händen. Es fällt zu Boden und erleidet dabei Totalschaden. Ihr Kollege möchte den kaputten Fernseher natürlich ersetzt haben.
    • Für einen Urlaub leihen Sie von Ihrem Kumpel dessen hochwertige Kamera aus. Als Sie gerade den tollen Sonnenuntergang am Meer einfangen wollen, treten Sie im flachen Wasser auf einen Seestern. Vor Schreck und Schmerz lassen Sie reflexartig die Kamera los, welche daraufhin ins Wasser fällt und irreparabel zerstört wird. Ihr Kumpel verlangt Schadenersatz.
    • Sie sind bei Freunden zu Besuch. Ihr Freund präsentiert Ihnen sein neues Smartphone. Sie probieren es gleich aus und machen ein Foto von ihm. Beim Herumalbern fällt es Ihnen aus der Hand und wird dadurch irreparabel beschädigt. Das Handy war noch kein Jahr alt und hatte neu 800 Euro gekostet. Obwohl der Zeitwert mittlerweile deutlich darunter liegt, erstatten wir Ihrem Freund den vollen Neuwert.
    • Sie kommen mit Ihrem voll bepackten Einkaufswagen aus dem Supermarkt und schieben ihn auf dem Parkplatz zum Auto. Sie öffnen den Kofferraum und beginnen, den Einkauf Stück für Stück ins Auto zu laden. Während Sie einen Teil umladen, rollt der Einkaufswagen auf leicht abschüssiger Fläche los und stößt gegen ein anderes Auto. Dort hinterlässt er eine Delle und Kratzer im Lack.
    • Haben Sie Kinder oder Enkel? Kinder bis sieben Jahre (im Straßenverkehr bis zehn Jahre) haften nicht für angerichtete Schäden. Ist den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen, müssen Schäden nicht ersetzt werden. Geschädigte erwarten aber trotzdem eine Entschädigung. Dasselbe gilt übrigens für von demenzkranken Personen verursachte Schäden. Mit dem Baustein Deliktunfähigkeit können Sie diese Personen in Ihrem Vertrag mitversichern, damit solche Schäden bis 50.000 EUR übernommen werden.

Spezielle Haftpflichtversicherungen - für jedes Risiko das passende Produkt

  • Kleines Maedchen und Hund schauen sich an

    Hundehalter

    Mann mit Strohhut im Boot

    Sportboot

    Jaeger im Morgengrauen auf Wiese

    Jagd

    Junge Frau mit Pferd

    Reit- und Zugtierhalter

Wissenswertes rund um Haftungsfragen des täglichen Lebens

Eine private Haftpflichtversicherung ist kein gesetzliches Muss. Das Gesetz verankert jedoch den Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch geradestehen.
Für ein unbeschwertes Pistenvergnügen und eine gesunde Rückkehr gibt es einiges zu beachten. Außerdem sollte jeder Skifahrer eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
Welche Informationen benötigen Privatpersonen, wenn sie eine Haushaltshilfe beschäftigen? Was ist zur Unfallversicherung zu beachten? Und wann zahlt die Privathaftpflicht?
Kleine Gefälligkeiten unter Nachbarn sind für die meisten von uns selbstverständlich. Hilfsbereite Menschen machen sich dabei meist weniger Gedanken um die Haftungsfrage.
Zum Schneeschippen gibt es klare Regelungen. Unser Überblick zeigt, wer welche Pflichten hat und wann und womit man am besten streut. Und wer haftet, wenn etwas passiert.
Wenn Kinder Schäden verursachen: Haften Eltern für ihre Kinder? Wann verletzen sie ihre Aufsichtspflicht? Und was bedeutet bei Kindern deliktunfähig?
Nasses Herbstlaub ist rutschig. Was Immobilieneigentümer zur Beräumung wissen müssen und wer haftet, wenn ein Unfall passiert. Ach ja, Nachbars Laub, wer macht das weg?
Weil unvermittelte Stürze schwere Folgen haben können, ist es für Grundstückseigentümer wichtig, ihrer Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachzukommen.
Koffer weg - ärgerlich! Wenigstens haben Sie ein Anrecht auf Entschädigung bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck. Alle Infos...
Nussfrüchte, die wie Wurfgeschosse – besonders bei Wind – von den Bäumen fallen, können Autos Dellen zufügen. Wie sieht dann eigentlich die Haftungsfrage aus?
Viele Privathaushalte nutzen bereits eine alternative Energiegewinnung. Sie vergessen jedoch diese zu versichern. Die Absicherung ist weder schwierig noch teuer. So geht's.

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