• Jahres-Reiserücktrittsversicherung

    Jahres-Reiserücktrittsversicherung

    Ganzjährige Absicherung inklusive Reiseabbruch

    • Weltweiter Versicherungsschutz für alle Reisen
    • Absicherung bei Stornierung und Umbuchung
    • Ohne Eigenbeteiligung

Fehlermeldungen

Sicherheit auf allen Ferienreisen

Ob plötzliche Krankheit oder familiärer Notfall: Muss eine geplante Reise verschoben oder abgesagt werden, kann es schnell teuer werden. Unsere Reiserücktritts­versicherung schützt Sie und Ihre Familie das gesamte Jahr gegen Mehrausgaben bei Stornierung, Umbuchung und Reise-Abbruch – weltweit und ohne Selbstbehalt.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung ab

Stornierung und Umbuchung

  • Stornokosten
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

Änderung des Reiseplans

  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise

Service-Leistungen

  • 24-Stunden-Notfallservice
  • Reisepartner-Services

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Ja
Nein
Ihr jährlicher Beitrag pro Person Ihr jährlicher Beitrag pro Familie
Tarifleistungen
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
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Stornokosten
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Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
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Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
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Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
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Umbuchungsgebühren
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Nicht genutzte Reiseleistungen
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Höhe des Selbstbehalts
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kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt
Notfall-Service
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Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif   (Stand: 06.2024).

Das fragen unsere Kunden zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Ist die Jahres-Reiserücktrittsversicherung die richtige für mich?

In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
  • Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • unerwartete schwere Erkrankung
    • schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • unerwartete schwere Erkrankung
    • schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
  • In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

    In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
  • Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

    Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. am Buchungstag der Reise bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. am Buchungstag der Reise bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Was muss ich beachten?

Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
  • Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

    Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja, brechen Sie die Reise aus einem versicherten Grund ab, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten erstattet.

    Ja, brechen Sie die Reise aus einem versicherten Grund ab, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten erstattet.

Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

Was steht im Kleingedruckten?

Verlängert sich die Versicherung automatisch?
  • Ja. Ihr Versicherungsvertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrags. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).

    Ja. Ihr Versicherungsvertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrags. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).

Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
  • Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. In der Jahrespolice ist kein Selbstbehalt vereinbart! Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die in der Jahrespolice automatisch mitversichert ist. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

    Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. In der Jahrespolice ist kein Selbstbehalt vereinbart! Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die in der Jahrespolice automatisch mitversichert ist. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

Tarifbedingungen zum Download
Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

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