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Betriebliche Altersversorgung
Hilfreich wie das Ziehen an einem Strang.
Sich unterstützen lassen, um für die Beschäftigten Gutes zu tun.
Regeln Sie die Altersvorsorge über Ihren Betrieb professionell mit uns als Ihren zuverlässigen Partner. Wir beraten Sie gern.
Ihr Berater vor Ort
Steffen KirschGottfried-Keller-Platz 8 Öffnungszeiten Termine bei Ihnen |
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Noch nie war es so günstig für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu unterstützen. Mit Hilfe einer neuartigen staatlichen Förderung können Sie Ihren finanziellen Aufwand unter bestimmten Voraussetzungen um 30 % reduzieren und so einen echten Mehrwert für Ihre Mitarbeiter schaffen.
Auch die Eigenvorsorge Ihrer Mitarbeiter (Entgeltumwandlung) – worauf Ihre Mitarbeiter im übrigen einen Rechtsanspruch nach § 1a des Gesetzes zur
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) besitzen – wurde seit 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch lukrativer.
Starke Leistungen – darauf können Sie zählen
- Entgeltumwandlung
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- Die Altersvorsorge über den Betrieb kann ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert werden.
- Mit einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz und binden Ihre Mitarbeiter.
- Ein Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) kann in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt
umgewandelt werden. - In eine Unterstützungskasse und Pensionszusage kann nahezu unbegrenzt Entgelt steuerfrei umgewandelt werden. Zusätzlich sind die Beiträge bis 4 % BBG sozialversicherungsfrei.
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- Vermögenswirksame Leistungen
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- Auch vermögenswirksame Leistungen können für die Altersvorsorge über den Betrieb genutzt werden (unternehmensinterne bzw. tarifvertragliche Festlegungen).
- Diese Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist besonders attraktiv: entscheiden sich Arbeitnehmer dafür, ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung einzubringen, spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an sonst fälligen Sozialabgaben.
- Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse im Rahmen der Altersvorsorge über den Betrieb.
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- Gehaltserhöhung oder Altersvorsorge über den Betrieb?
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- Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren beide von der Altersvorsorge über den Betrieb. Die Gesamtbezüge für Ihre Mitarbeiter werden erhöht. Für Ihr Unternehmen ergibt sich eine dauerhafte Lohnnebenkostenersparnis.
- Gehaltserhöhungen führen im Nettoeinkommen Ihres Mitarbeiters nur zu einem vergleichsweise geringen Zuwachs. Mit der Altersvorsorge über den Betrieb fließen 100 % der Gehaltserhöhung in die Vorsorge Ihres Mitarbeiters.
- Attraktiv für Sie als Arbeitgeber ist auch die Vergütung der Mehrarbeit Ihrer Mitarbeiter durch den Aufbau der Altersvorsorge über den Betrieb. Sie sparen Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter sparen Steuern.
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Als Kunde der Sparkassen-Versicherung Sachsen profitieren Sie von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe. Unsere Leistungen wurden mehrfach von unabhängigen Experten gewürdigt.
Eine verantwortungsvolle Kapitalanlage und Versicherungsvermittlung gehören zu unserem Selbstverständnis. Daher wird auch der Faktor Nachhaltigkeit bei unseren Versicherungsprodukten berücksichtigt.