Das könnte Sie auch interessieren...
-
Die betriebliche Altersvorsorge im Überblick
Dresden, 19. Mai 2022 | (ks)
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine attraktive Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente das Einkommen im Alter aufzustocken. Arbeitnehmer werden beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge von ihrem Arbeitgeber unterstützt. Viele Unternehmen bieten inzwischen von sich aus an, sich an einer Betriebsrente zu beteiligen. In der Praxis gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten, die vom Staat gefördert beziehungsweise begünstigt werden. Alternativ oder ergänzend kommen für Angestellte auch andere Varianten wie die ebenfalls staatlich geförderte Riester-Rente oder eine klassische private Vorsorge infrage.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Unter dem Begriff betriebliche Altersvorsorge - kurz bAV - werden alle betrieblichen Leistungen zusammengefasst, die Arbeitnehmer zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung erhalten.
Wie finanziert sich die betriebliche Altersvorsorge?
- Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten Regelungen für eine arbeitgeberfinanzierte bAV. Der Arbeitgeber zahlt diese dann allein, ohne Beteiligung des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer stellt dies eine zusätzliche Entlohnung dar, die in jedem Fall genutzt werden sollte.
- Häufiger ist eine Mischfinanzierung aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttolohns (die sogenannte Entgeltumwandlung) in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Die Beiträge fließen innerhalb bestimmter Grenzen ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben direkt in einen Vorsorge-Vertrag. Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, sich an einer bAV durch Entgelt-Umwandlung zu beteiligen. (Ausnahme: anderslautende tarifvertragliche Regelungen)
Wie hoch ist der Arbeitgeber-Zuschuss?
Der verpflichtende Arbeitgeber-Zuschuss beträgt in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Beitrags. Dies entspricht pauschal der Sozialabgaben-Ersparnis des Arbeitgebers durch die bAV. Ist die Ersparnis geringer, ist der Zuschuss auf die tatsächliche Beitragsersparnis begrenzt. Dies gilt für Verträge bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können jedoch eigenständige Regelungen getroffen werden. So kann jeder Arbeitgeber freiwillig einen höheren Zuschuss zur bAV zahlen.
Bis zu welcher Höhe können Arbeitnehmer Gehalt umwandeln?
Grundsätzlich können pro Jahr maximal acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umgewandelt werden. Im Jahr 2025 entspricht dies 7728 Euro. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze - das sind 3864 Euro pro Jahr (Stand 2025) - bleiben die Umwandlungsbeträge auch sozialabgabenfrei.
Warum profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge?
Dass der Chef nicht nur Lohn zahlt, sondern auch einen Obolus für das Alter leistet, hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, für ihre Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem später eine Rente gezahlt wurde.
Von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Letztere müssen sich bei der Entgeltumwandlung um nichts kümmern. Sie erhalten in jedem Fall eine Betriebsrente oder - je nach Vertragsart - eine Einmalzahlung. Für Arbeitgeber ist eine attraktive Betriebsrente ein gutes Mittel, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Die Vorteile für beide Seiten auf einen Blick:

Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung?
Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in eine Anwartschaft auf eine bAV umwandeln. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Zum Kreis der Berechtigten gehören:
- unbefristet angestellte Mitarbeiter,
- Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer
Ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung besteht jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung).
Der Staat fördert Betriebsrenten von Geringverdienern besonders
Damit auch Geringverdiener in den Genuss einer Betriebsrente kommen, lockt der Staat mit Steuererleichterungen. Zahlt der Chef 240 bis maximal 960 Euro in eine rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener ein, übernimmt der Staat 30 Prozent. Die Unternehmen zahlen entsprechend weniger Lohnsteuer. Bis zu dieser Höhe bleiben auch die Arbeitgeberbeiträge steuerfrei.
Das maximal förderungsfähige Einkommen ist nicht mehr fix, sondern wurde dynamisiert. Es ist seit diesem Jahr an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekoppelt. Im Jahr 2025 sind drei Prozent der BBG förderfähig. Das entspricht einem Monatseinkommen von 2718 Euro (bisher fix 2575 Euro).
Vorsorge soll sich auch lohnen, insbesondere für Geringverdiener. Aus diesem Grund rechnet das Sozialamt Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen, nicht mehr voll auf die Grundsicherung an. In 2025 bleiben somit 281,50 Euro monatliche Rente unberücksichtigt.
Die fünf Durchführungswege der bAV im Überblick
Für den Aufbau und die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung stehen dem Arbeitgeber fünf Vorsorgemodelle zur Verfügung. In der Fachsprache spricht man von den sogenannten fünf Durchführungswegen:
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Direktzusage/Pensionszusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Diese unterscheiden sich unter anderem in der Art
- der Finanzierung
- der Kapitalanlage
- der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen
- der Insolvenzsicherung
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen den Durchführungsweg frei wählen. Arbeitnehmer müssen sich also für den Vertrag entscheiden, der ihnen von ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Diese sind verpflichtet, ihre Belegschaft umfassend über die Möglichkeiten und Durchführungswege der bAV im Unternehmen zu informieren. Da die Materie komplex ist, können sie auf spezialisierte Experten der jeweiligen Produktanbieter zurückgreifen.
Wechseln Arbeiternehmer den Job, können sie bei
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- und Pensionskasse
ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung einfach mitnehmen. Der Staat fördert dies durch eine steuerfreie Übertragung. Entweder tritt der neue Arbeitgeber in den bestehenden Vertrag ein. Oder er ermöglicht seinem neuen Mitarbeiter, das bereits angesparte Kapital auf den hauseigenen Versicherer zu übertragen. Dazu sollte man sich beraten lassen.
Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage haben ausscheidende Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber diese Formen der bAV weiterführt. Sie können die Verträge auch nicht mit eigenen Beiträgen auf privater Basis weiterführen. Werden die Verträge nicht fortgeführt, werden sie beitragsfrei gestellt. Die erworbenen Anwartschaften bleiben jedoch erhalten.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz des Arbeitgebers?
Werden Arbeitnehmer arbeitslos, verlieren sie ihre Betriebsrente nicht. Sie wird weder auf das Arbeitslosengeld noch auf das Bürgergeld angerechnet.
Betriebsrenten sind auch bei Insolvenz des Unternehmens geschützt. Wenn Arbeitnehmer für ihre Betriebsrente in eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, sichert der Pensionssicherungsverein (PSVaG) die erworbenen unverfallbaren Ansprüche.
Eine Direktversicherung oder Pensionskasse ist von der Insolvenz des Arbeitgebers gar nicht betroffen. Bei diesen Varianten handelt es sich um Versicherungen, die die Verträge verwalten. Sie sind vom Arbeitgeber wirtschaftlich unabhängig. Sie zahlen im Alter mindestens die garantierte Rente, auch wenn der ehemalige Arbeitgeber dann nicht mehr existiert.
Die Auszahlungsphase mit nachgelagerter Besteuerung
Bei Erreichen des Rentenalters wird die Betriebsrente in der Regel als lebenslange Rente ausgezahlt. Je nach Vertrag ist aber auch eine Kapitalauszahlung als Option möglich. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung fallen im Auszahlungsjahr aufgrund der Steuerprogression in der Regel höhere Steuern an als bei einer Auszahlung in Rentenform. Der Sparer erhält die Auszahlung frühestens im Alter von 62 Jahren.
Rentner müssen ihre Betriebsrente nach Abzug der Versorgungsfreibeträge voll versteuern. Da die Beiträge im Rahmen der Förderhöchstgrenzen in der Einzahlungsphase vollständig steuerfrei waren, spricht man hier von einer nachgelagerten Besteuerung. In der Regel fällt der Steuersatz im Alter jedoch günstiger aus.
Außerdem zahlen gesetzlich Krankenversicherte von der Betriebsrente noch den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive Anteil des Arbeitgebers). Die Krankenkassen dürfen seit dem Jahr 2021 nur noch Krankenversicherungs-Beiträge für den Teil der Rente berechnen, der monatlich 187,25 Euro (Freibetrag 2025) übersteigt. Beiträge zur Pflegeversicherung fallen auf die volle Rente an, sofern diese 187,25 Euro übersteigt (Freigrenze).
Bei einmaliger Kapitalauszahlung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre verteilt. Beiträge sind dann zu zahlen, wenn die Kapitalleistung aller bAV-Leistungen 22.470 Euro übersteigt.
Bei einmaliger Kapitalauszahlung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre verteilt. Beiträge sind dann zu zahlen, wenn die Kapitalleistung aller bAV-Leistungen 22.470 Euro übersteigt.
Entgeltumwandlung senkt Bruttogehalt und damit die gesetzliche Rente - ist die betriebliche Altersvorsorge trotzdem sinnvoll?
Die betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt eine der effektivsten Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen. Durchschnittlich gilt als Faustformel: Für 100 Euro monatlich umgewandelten Bruttolohn verringert sich die gesetzliche Altersrente um jährlich einen Euro. Beginnt also ein 30-Jähriger mit der betrieblichen Altersvorsorge und lässt sich diese mit 67 Jahren auszahlen, ist seine gesetzliche Altersrente um 37 Euro niedriger als ohne betriebliche Altersvorsorge. Im Gegenzug erhält er monatlich aus der betrieblichen Altersvorsorge je nach Produktvariante bis zu 240 Euro.
An einem Fakt wird sich mit Sicherheit nichts ändern, egal an welchen Stellschrauben die Politik noch drehen wird. Die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen, Ihre Ausgaben im Ruhestand auskömmlich bestreiten zu können. Denn das Rentenniveau wird – angesichts der demografischen und fiskalischen Herausforderungen – noch weiter sinken (müssen). In welcher Form auch immer: eine zusätzliche Altersvorsorge muss sein.
Schreiben Sie einen Kommentar
Forum
Diskutieren Sie über diesen Artikel

Noch keine Kommentare vorhanden.