Sind Blitzer-Apps auch für Beifahrer verboten?
Diese Frage ist seit Februar 2023 unmissverständlich geklärt. Die StVO verbietet zwar nur dem Fahrer das Mitführen eines aktiven oder betriebsbereiten Gerätes. Was ein Beifahrer darf, war bisher nicht so ganz klar und viele wähnten sich rechtlich sicher.
"Ein Fahrzeugführer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit seiner Billigung auf dessen Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Februar 2023 entschieden (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23)"
Polizisten hatten nämlich die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin entdeckt, als sie eine Verkehrskontrolle wegen der auffälligen Fahrweise des Fahrers durchführten. Als dieser deshalb einen Bußgeldbescheid bekam, klagte er. Die Richter sahen das fallabschließend anders. Ein Verstoß gegen das Verbot von Blitzer-Apps liegt nicht nur dann vor, wenn der Fahrer diese auf seinem Handy selbst aktiviert hat. "Verbotswidrig und damit bußgeldbewehrt sei vielmehr auch, wenn sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze mache. Das gelte unabhängig davon, ob sie auf seinem oder dem Gerät eines Mitfahrenden installiert sei."
Welche Strafe droht, wen man mit aktiven Radarwarngeräten erwischt wird?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 75 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wer das Handy während der Fahrt zur Nutzung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners in der Hand hat, muss sogar mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei schweren Verstößen könnte sich das Bußgeld noch mal verdoppeln.
Darf die Polizei Radarwarner sicherstellen?
Hierzu schreibt der ADAC: Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten, ausschließlich zu diesem Zweck gedachten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, wären diese Maßnahmen wohl eher unverhältnismäßig. Dem ADAC sei bisher noch kein Fall bekannt, dass Smartphones und Navis einkassiert und vernichtet wurden. Geräte, die eine gültige Geschwindigkeitsmessung verhindern, indem sie die Signale der Radar-Messung stören, darf und wird die Polizei wohl beschlagnahmen und vernichten.
Achtung Neuheit: "Handy-Blitzer"
Handy-Blitzer sind ein neues System, das in den Niederlanden entwickelt wurde. Sie sehen Tempo-Blitzern sehr ähnlich, funktionieren aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Autos per Video aufgenommen. Nur dann, wenn eine spezielle Auswertungssoftware beim Fahrenden ein Handy oder eine typische Handhaltung für Handynutzung erkennt, werden die Bilder auch gespeichert.
Handy-Blitzer wurden bisher nur in einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz für drei Monate eingesetzt. Für einen dauerhaften und flächendeckenden Einsatz fehlt dem System noch die entsprechende Rechtsgrundlage.
Sind Blitzerwarner im Ausland erlaubt?
In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. Der ADAC hat – ohne Gewähr – auf seiner Website eine
Übersicht über die Regelungen der einzelnen europäischen Länder zusammengestellt. In vielen Ländern sind die Bußgelder bei einem Verstoß wesentlich höher als in Deutschland.