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Fünf Dinge, die Hausbesitzer vor dem Urlaub falsch machen
Dresden, 02.07.2019 | (uo)
Die schönsten Wochen des Jahres stehen bevor, die sommerliche Hauptreisezeit. Damit die Urlaubslaune nicht durch einen Schaden getrübt wird, sollten Mieter oder Eigentümer einige Vorkehrungen treffen - und erst dann entspannt losreisen.
Fünf Don'ts, wenn man sein Zuhause für mehrere Wochen verlässt:
1. Wasser und Strom anlassen
Jahr für Jahr kommt es in Deutschland zu rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden – meist wegen veralteter oder falsch verlegter Rohre. Das austretende Wasser kann sowohl das Gebäude als auch die Wohnungseinrichtung schwer beschädigen. Und die Folgen sind umso gravierender, je länger ein Leck unbemerkt bleibt. Deshalb gilt gerade bei längeren Reisen: Am besten stellt man den Hauptwasserhahn ab. Gibt es dennoch einen Wasserschaden, übernehmen Wohngebäude- und Hausratversicherung die Kosten.
Alle während der Abwesenheit nicht benötigten Stromverbraucher sollten vom Netz genommen werden. Einfach den Stecker ziehen. Dazu zählen auch Router und Antennenkabel des Fernsehers. Die Maßnahmen können Überspannungsschäden vermeiden, welche durch Blitzeinschlag in Strom-, Telefon- oder Antennenleitungen entstehen.
2. Wucht der Natur unterschätzen
Beim Sommer denken viele an Sonne und blauen Himmel. Es ist aber auch die Zeit vieler Gewitter, verbunden mit Hagel und Starkregen. Um Sachschäden möglichst zu vermeiden – und auch zum Schutz von Nachbarn und Passanten – sollte das Eigenheim vor der Abreise wetterfest gemacht werden. Das heißt vor allem, alle Fenster und Kellerschächte fest zu schließen und darauf zu achten, dass Dachziegel nicht locker, Dachrinnen oder Regenfallrohre nicht beschädigt beziehungsweise verstopft sind.
Wer sein Haus vor Überschwemmungen durch heftige Niederschläge schützen will, kann mobile Systeme nutzen: „Dammbalken vor Kellereingängen, Fenstern, Hauseingängen und Zufahrten bieten zusätzlichen Schutz vor Starkregen. Und der kann jeden Hausbesitzer treffen. Für Schäden durch Starkregen und Überschwemmung benötigen Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung, die in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.
3. Gartenmöbel und -geräte stehen lassen
Es braucht nur einen einzigen starken Windstoß und schon schlagen Outdoormöbel, Pavillons, Gießkannen, Pflanzkübel und Sonnenliegen im Haus des Nachbarn ein oder landen auf der Straße. Für entstehende Schäden haftet grundsätzlich der Eigentümer. Deshalb sollte alles, was beweglich ist, während des Urlaubs ins Haus beziehungsweise in den Schuppen geräumt werden. Auch Trampoline im Garten, die Wind besonders viel Angriffsfläche bieten, sollten am besten abgebaut oder sicher im Boden verankert werden.
4. Einbruchrisiko ignorieren
Urlaubszeit ist auch Einbruchzeit. Leer stehende Häuser und Wohnungen locken Diebe geradezu an. Deshalb sollte jeder vor der Abreise sichergehen, dass Fenster und Türen richtig verschlossen und bestenfalls mit zusätzlichen mechanischen Sicherungen ausgerüstet sind. Trotz Abwesenheit sollte man so weit es geht den Eindruck erwecken, dass das Haus bewohnt ist. Sinnvoll ist beispielsweise eine automatische Zeitschaltuhr, mit der das Licht im Haus gesteuert und täglich aktiviert werden kann. Den gleichen Effekt haben elektrische Rollläden mit Zeitschaltuhr, die sich so programmieren lassen, dass sie tagsüber oben und nachts geschlossen sind.
Auch Tageszeitungen sollten für die Dauer des Urlaubs abbestellt, der Briefkasten vom Nachbarn geleert werden. Wer seine Reise für alle lesbar öffentlich in sozialen Netzwerken kundtut, macht es Dieben zu einfach. Die Anschrift gehört auch nicht öffentlich lesbar ins soziale Profil.
5. Nicht mit den Nachbarn reden
Nicht nur die Pflanzen freuen sich über den Nachbarn, der zum Gießen kommt. Auch der Briefkasten wird entlastet. Außerdem schreckt Bewegung in Haus und Wohnung potenzielle Einbrecher zusätzlich ab und täuscht – ganz wichtig – regelmäßige Anwesenheit vor. Und falls doch einmal etwas passiert, ist ein Ansprechpartner vor Ort. Ist ein Schaden entstanden, kann der Nachbar den Reisenden bestenfalls unter seiner Mobilfunknummer erreichen.
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