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  • Fürs Ehrenamt - Hände vieler Menschen strecken den Daumen nach oben.

    Fragen und Antworten zum Ehrenamt

Dresden, 14. April 2022 | (ks)
 
Rund 29 Millionen Menschen engagieren sich nach Angaben der Bundesregierung in einem Ehrenamt. Ob freiwillige Feuerwehr, Seniorenbegleiter oder Lesepaten für Kinder - die Möglichkeiten sind vielfältig. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist der Schmierstoff, mit dem die Zivilgesellschaft läuft. Und es ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Denn die Ehrenamtlichen arbeiten freiwillig, unentgeltlich, flexibel. Sie arbeiten mit und für Menschen. Viele Angebote werden erst durch die Freiwilligen möglich.
 
Was treibt fast die Hälfte aller Deutschen an, sich ehrenamtlich zu engagieren? Die Gründe sind vielfältig. Beispielsweise die Gesellschaft zu einer Besseren zu gestalten, füreinander Verantwortung zu übernehmen. Nicht nur die Empfänger des Engagements profitieren. Ein Ehrenamt bereichert das eigene Leben mit Freude, neuen Kompetenzen, neuen Begegnungen und Wertschätzung.
 
Neben dem Beruf noch Zeit für andere einzusetzen, ist trotzdem – je nach Umfang – auch eine Herausforderung. Vor allem gilt das für besonders zeitintensive Engagements wie verantwortungsvolle Leitungsfunktionen in Vereinen, ehrenamtliche Positionen in Gemeinde- oder Stadträten oder bei Rettungsdiensten. Ruheständler wiederum sehen ein Ehrenamt als Möglichkeit, weiter aktiv zu bleiben und sich in neuen Bereichen mit ihren Erfahrungen einzubringen. Seit 1999 ist der Anteil der über 65-Jährigen mit Ehrenamt steigend.
 
Solirechner
 
Wer sich dem Thema bürgerschaftliches Engagement nähern will, für den sind die nachfolgenden Antworten sicher hilfreich.
 

Ist Ehrenamt und Bürgerengagement das Gleiche?

  • Bürgerschaftliches Engagement
    Im normalen Sprachgebrauch werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement, auch wenn sie im engeren Sinn verschiedene Formen des Engagements charakterisieren, häufig synonym zu bürgerschaftlichem oder ehrenamtlichen Engagement verwendet.
  • Ehrenamt
    Das Ehrenamt ist das freiwillige und unentgeltliche Engagement von Personen, die für andere oder im Interesse der Gemeinschaft in einem Gefüge tätig sind. Das geht über die einfache gegenseitige Hilfe im Familien- oder Freundeskreis hinaus.
  • Freiwilligendienst
    Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen. Der zeitliche Rahmen liegt zwischen einigen Wochen und einem ganzen Jahr oder mehr. In der Regel wird dieser Einsatz ganztägig geleistet und bei längeren Freiwilligendiensten durch Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung abgesichert. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind als Freiwilligendienste Sonderformen des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements.
 

Wie viele Menschen engagieren sich freiwillig in Deutschland?

Die Zahlen werden geschätzt und deshalb gibt es je nach Institut und Datenerhebungsmethode unterschiedliche Angaben. Wie engagiert deutsche Bürger unterwegs sind und wie sich das freiwillige Engagement im Land entwickelt, erfragt im Auftrag des Bundesfamilienministeriums der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS). Seit 1999 wird er alle fünf Jahre als telefonische, bevölkerungs-repräsentative Studie durchgeführt. Die letzte Erhebung, FWS 2019 kommt auf 29 Millionen ehrenamtlich Tätige. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach von 2019 beziffert die Zahl der Ehrenamtlichen auf 16 Millionen.
 

Wie finde ich passende Angebote für ein ehrenamtliches Engagement?

Je nach Lebensphasen und damit verbundenen Interessen kommen Aufgaben und Gelegenheiten oft im unmittelbaren Lebensumfeld zusammen. So haben zum Beispiel viele Menschen zwischen 30 und 49 Jahren jüngere Kinder. Das kann zum Ausgangspunkt für die Übernahme freiwilliger Tätigkeiten in der Schule, im Kindergarten oder auch in Sportvereinen werden. Auch in einem wohnortnahen Tierheim, Altersheim oder Kinderkrankenhaus dürften sich viele ehrenamtliche Einsatz-Möglichkeiten bieten.
 
Wer sich zum Thema Ehrenamt allgemein informieren möchte, findet umfangreiche Informationen online auf der Seite "Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die Themenseite "Finden Sie Ihr ehrenamtliches Engagement" bietet eine Linksammlung zu verschiedensten überregionalen und weltweiten Plattformen, um das für sich passende Engagement zu finden.
 
Auch die einzelnen Bundesländer betreiben jeweils landesspezifische Plattformen zum Ehrenamt. Auf sachsen.de zum bürgerschaftlichen Engagement finden sich zahlreiche Hilfsgesuche und Angebote aus verschiedensten Bereichen. Oder man nutzt die Engagementbörse und sucht zielgerichtet. Weitere Angebote findet man auch bei sächsischen Freiwilligenagenturen oder Ehrenamtszentren.
 

Wie ist man im Ehrenamt versichert?

 
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist absolut notwendig. Auch in der Ausübung eines Ehrenamtes kann man einen Unfall erleiden oder einen Schaden verursachen, für den man haftet. Dass unentgeltliche Arbeit gegebenenfalls zu einem finanziellen Debakel führen könnte, darf nicht sein. Die wichtigsten Policen sind deshalb eine Unfallversicherung und ein Haftpflichtschutz.
 

Versicherungsschutz abklären

Als erstes sollte man beim Träger/Verein der ehrenamtlichen Arbeit ausloten, inwieweit für das konkrete Engagement welcher Versicherungsschutz besteht. Viele gemeinnützige Organisationen und Vereine schließen freiwillig Unfall-Gruppenversicherungen oder eine Vereinshaftpflicht für ihre Ehrenamtlichen ab.
 
Unfälle während ehrenamtlicher Tätigkeiten sind in der Regel zudem über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Verein/Träger führt Beiträge für die freiwillig Engagierten an die gesetzliche Unfallversicherung ab. Welche Tätigkeiten darunterfallen, regelt das Sozialgesetzbuch VII. Ausgeschlossen sind Hilfeleistungen innerhalb familiärer Bindungen oder reine Gefälligkeitshandlungen. Wer also bei einem Nachbarn den Baum beschneidet und von der Leiter fällt, hat keine Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung. Versichert sind immer auch nur die unmittelbare ehrenamtliche Tätigkeit und der dazugehörige Hin- und Rückweg. Auf Unfälle während einer geselligen Vereinsfeier erstreckt sich der gesetzliche Unfallschutz also nicht.
 
Darüber hinaus haben die Bundesländer (auch Sachsen) für ehrenamtliche Tätigkeiten eine Sammelversicherung sowohl für Unfall als auch für Haftpflicht abgeschlossen. Denn viele Ehrenamtliche engagieren sich beispielsweise in Bürgergruppen oder Anwohner-Initiativen, die nicht als Verein oder Verband organisiert sind. Mit den Sammelversicherungen erhalten auch sie einen Schutz.
 

Private Policen empfehlenswert

Um auf Nummer sicherzugehen, ist generell ein privater Haftpflichtschutz und eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Die Privat-Haftpflicht ist ein existenzieller Schutz insbesondere für Personenschäden, die man Dritten zugefügt hat. Zu denken ist hierbei etwa an Fahrrad- und Skiunfälle. Sie fungiert zudem als passiver Rechtsschutz, indem sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Die private Unfallversicherung kann die Leistungen der Gesetzlichen, zum Beispiel bei Invalidität, ergänzen. Sie gilt außerdem rund um die Uhr und nahezu überall. Zahlungen aus der privaten Unfallversicherung erhalten Versicherte unabhängig von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Aufklärungsbroschüre der öffentlichen Versicherer

In der Broschüre „Sicher engagiert – Versicherungsschutz im Ehrenamt“ haben die zur Sparkassen-Finanzgruppe gehörenden öffentlichen Versicherer die wichtigsten Informationen für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler zusammengestellt. Sie enthält sowohl Hinweise zum gesetzlichen und privaten Versicherungsschutz in den einzelnen Bundesländern als auch hilfreiche Versicherungstipps zu Unfall-, Haftpflicht- und weiteren Versicherungen. Mittlerweile haben zwar alle Bundesländer Sammelverträge mit Versicherungen abgeschlossen, um das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürger zu unterstützen. Dennoch sind nicht alle Ehrenamtler in jedem Bundesland immer ausreichend geschützt. Die praktischen Checklisten der Broschüre helfen deshalb vorab zu prüfen, ob man für eine bestimmte ehrenamtliche Tätigkeit richtig abgesichert ist.
 
Die Broschüre gibt es zum Download hier (PDF)

Wie sieht es mit Geld und Steuern im Ehrenamt aus?

Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt in der Regel freiwillig, unentgeltlich und aus innerer Überzeugung. Vereine/Organisationen haben die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung zu honorieren. Außerdem ist ein konkreter Aufwandsersatz (Erstattung von Auslagen) gegen Beleg möglich.
 
  • Aufwandsentschädigung
    Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandspauschalen für ehrenamtliches Engagement. 
 
Die Ehrenamtspauschale in Höhe von maximal 840 Euro (wurde zum 1. Januar 2021 von 720 Euro auf 840 Euro erhöht) kann für sämtliche Aufgaben im Rahmen des gemeinnützigen Ehrenamts gewährt werden. 
 
Eine Übungsleiterpauschale von bis zu 3000 Euro (wurde zum 1. Januar 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht) gibt es nur für bestimmte Tätigkeiten. Sie können diejenigen erhalten, die in einer steuerbegünstigten Organisation tätig sind und deren Ehrenamt eine pädagogische Ausrichtung hat. Dazu zählen beispielsweise ErzieherInnen, BetreuerInnen oder TrainerInnen.
 
Die Pauschalen gelten pro Jahr und Person. Eine Kombination für ein und dieselbe Tätigkeit ist nicht möglich. Beide Vergünstigungen dürfen aber in Anspruch genommen werden, wenn es sich um verschiedene Tätigkeiten handelt. Selbst wenn diese für den gleichen Verein geleistet werden.
 
Generelle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Freibeträge ist, dass das Ehrenamt nebenberuflich ausgeübt wird. Dafür ist jedoch nicht zwingend ein Hauptberuf nötig. Rentner, Studenten und Hausfrauen können auch ohne Vollzeiterwerb ehrenamtlich tätig sein. Die Tätigkeit darf jedoch nicht mehr als etwa 13 Stunden im Wochendurchschnitt ausgeübt werden.
 
  • Aufwandsersatz
    Mit einem Aufwandsersatz werden die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit tatsächlich entstandenen Auslagen erstattet. Der Nachweis muss anhand von Belegen erfolgen. Hierzu zählen Telekommunikationskosten, Portokosten, Verpflegungs-Mehraufwendungen und Übernachtungskosten, Kosten für Büromaterialien, Fahrtkosten zu Training, Wettkampf, Tagungen, Start- und Meldegelder bei Wettkämpfen sowie Kosten für Sport- oder Arbeitskleidung.
 

Das Ehrenamt – ein unbezahlbarer Schatz

"Das Ehrenamt findet die neuralgischen Punkte unserer Gesellschaft. Und dort, wo kontinuierliche Unterstützung, manchmal Nothilfe, Veränderung, Reparatur oder neue Ideen nötig sind, springen Sie, die Ehrenamtlichen, ein. Sie sind beherzt und mit Leidenschaft bei der Sache, bringen Bewährtes und Neues, Alt und Jung, Menschen, die schon lange hier leben und Flüchtlinge, Großstädter und ländliche Bevölkerung, digital Natives und Oma Erna zusammen. Wenn es um etwas geht, verschwimmen die Grenzen, man knüpft an das Verbindende an und arbeitet Hand in Hand! In so einem Miteinander entsteht Zusammenhalt, ein Stolz auf das gemeinsam Erreichte und belastbare Verbindungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft miteinander verknüpfen. Das ist ein unbezahlbarer Schatz!(Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Ansprache zur Eröffnung des Bürgerfestes im Park von Schloss Bellevue, 8.9.2017)

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