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Warum Sie ohne Haftpflichtschutz Ihr Vermögen riskieren
Dresden, 02.10.2019; aktualisiert: 5. November 2024 | (ks)
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist - im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht - nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jedoch der Grundsatz verankert: Wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür geradestehen. In der Praxis bedeutet das: Für einen selbst verursachten Schaden haften Sie gegenüber Dritten mit ihrem Privatvermögen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein Gebot der Vernunft und der Vorsorge. Mit dieser Police schützen Sie sich und ihre Familie umfassend vor finanziellen Risiken aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Denn oft sind es Missgeschicke, Unachtsamkeiten oder Leichtsinn, die existenzbedrohend werden können. Dabei geht es nicht in erster Linie um den Rotweinfleck auf dem teuren Sofa. Fahren Sie beispielsweise als Rad- oder Skifahrer jemanden um, der sich dabei schwer verletzt, können Schmerzensgeldforderungen oder die Zahlung einer lebenslangen Rente den finanziellen Ruin bedeuten. Oder Sie schließen ihre Waschmaschine falsch an, die deshalb ein ganzes Haus unter Wasser setzt. Schadenssummen jenseits der 50.000 Euro sind in solchen Fällen keine Seltenheit. Ohne Versicherung ist ein "Versehen" ein jahrelanger finanzieller Klotz am Bein. Umso unverständlicher ist es, dass rund 17 Prozent der deutschen Haushalte auf diesen elementaren Schutz verzichten. Bei Single-Haushalten sind es sogar 27 Prozent. Sie sparen am falschen Ende.
Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung leistet mehr als bloßen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist dies der Fall, sind folgende Kosten abgesichert:
- Kosten für Wiederherstellung/Ersatz der beschädigten Gegenstände
- Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
- Bergungskosten
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- In der Regel Schmerzensgeld und, falls Schäden bleiben, eine lebenslange Rente
Passiver Rechtsschutz
Die private Haftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Bei unberechtigten Haftungsansprüchen fungiert die Haftpflicht somit als eine Art „passiver“ Rechtsschutz.
Individueller Schutz als Zusatzleistung
Wer sich bedarfsgerecht absichern will, kann neben dem oben genannten Grundschutz auch spezielle Risiken absichern, die sich aus dem Hobby oder den beruflichen Anforderungen ergeben. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hierfür ein modulares Baukastensystem an, bei dem man nur die Leistungen einkauft, die man wirklich benötigt. Ein Beispiel sind Drohnenbesitzer. Das Hightech-Spielzeug wird immer beliebter. Auch Hundebesitzer können sich mit einem Zusatzbaustein gegen Schadenersatzforderungen absichern, wenn ihr Vierbeiner etwas anstellt.
Modulare Leistungen im Überblick:
Hier ein Beispiel der Sparkassen-Versicherung Sachsen, mit welchen Bausteinen sich einen individuellen Haftpflicht-Schutz zusammenstellen lässt.
Neben den individuellen Risiken der eigenen Lebens- und Berufswelt, gibt es weitere wichtige Kriterien, die einen ausreichenden Haftpflichtschutz abrunden.
Ausreichende Versicherungssummen
Als Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin sollten Sie unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Besser sind 10 oder 15 Millionen, da bei Personenschäden die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Millionen gehen.
Absicherung gegen Schadenersatzausfall
Dieser Leistungsbaustein springt ein, wenn Sie selbst geschädigt werden und auf den Kosten sitzen bleiben könnten. Weil der Verursacher nicht versichert oder zahlungsunfähig ist. Angenommen, Sie werden von einem Radfahrer schwer verletzt und müssen deshalb Ihr ganzes Haus behindertengerecht umbauen. Auch das kann Vermögen und Existenz bedrohen. Gleiches gilt, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann.
Weitreichender Familienschutz
Die Privat-Haftpflicht bietet Single- und Familientarife an. Im Familientarif sind die im Haushalt lebenden Familienangehörigen mitversichert. Dazu zählen Ehepartner und Lebenspartner, die im selben Haushalt gemeldet sind. Aber auch vorübergehend im Haushalt lebende Personen wie Au-pairs unterliegen dem Versicherungsschutz. Kinder sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums mitversichert. Allerdings gelten Kinder bis zum Alter von sieben Jahren als deliktunfähig. In diesem Fall sind die Eltern nur dann schadenersatzpflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Versicherungschecks sichern Aktualität
Es empfiehlt sich übrigens, Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen. Sind neue Risiken im Alltag hinzugekommen? Hat die Versicherung noch einen alten Tarif? So wie sich unser modernes Leben ständig verändert, werden auch Versicherungsprodukte in regelmäßigen Abständen angepasst und verbessert. Versicherungschecks gehören zum kostenlosen Service der Sparkassen und Versicherer. Selbstverständlich auch in den Agenturen der Sparkassen-Versicherung Sachsen.
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