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Helm- und Anschnallpflicht: Was gilt für die Leistung der Versicherung?
Dresden, 25.07.2019 | (uo)
Anschnallpflicht missachtet oder ohne Helm Moped gefahren? Das kann ein Verwarngeld geben, wenn man erwischt wird. Nach einem Unfall kann das jedoch Auswirkungen auf den Schadenersatz haben. Wenn ein Unfallopfer mit den üblichen Vorsichtsmaßnahmen weniger schwere oder gar keine Verletzungen erlitten hätte, kann der Schadenersatz oder eine Versicherungsleistung gekürzt werden – selbst wenn der Verletzte gar keine Schuld an der Entstehung des Unfalls hatte. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:
Auto fahren ohne den Gurt anzulegen
Seit 1975 gilt in Deutschland die Anschnallpflicht. Verletzt sich ein nicht angeschnallter Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall, kann ihn ein – Achtung, Juristendeutsch: Mitverschulden an seiner Verletzung treffen. Zum Beispiel wenn der Verletzte deshalb aus dem Fahrzeug geschleudert wird oder mit dem Kopf gegen das Dach oder die Windschutzscheibe stößt.
Bus fahren ohne den Gurt anzulegen
Das wissen viele Menschen nicht: Auch im Reisebus gilt die Anschnallpflicht – wenn Gurte vorhanden sind. Neue Reisebusse werden seit Oktober 1999 nur noch zugelassen, wenn jeder Platz einen eigenen Gurt hat. Ältere Busse mussten aber nicht nachgerüstet werden. Die meisten sind nach und nach von den Straßen verschwunden.
Keine Anschnallpflicht herrscht hingegen nach wie vor in Linienbussen. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die Anschnallpflicht nicht in Bussen, in denen die Fahrgäste auch stehend mitfahren dürfen.
Motorrad oder Roller fahren ohne einen Helm aufzusetzen
Was für den Auto- und Busfahrer der Gurt, ist für den Motorradfahrer der Helm. Hätte ein Helm Kopfverletzungen verhindern oder verringern können, trifft den Fahrer im Zweifel auch hier ein Mitverschulden. Die Helmpflicht gilt in Deutschland seit 1976. Achtung: Sie gilt auch für die Beifahrer. Die Helmpflicht beschränkt sich nicht nur auf Motorräder und Roller, sondern ist für alle motorisierten, unüberdachten Zwei-, Drei- und Mehrräder verbindlich, die schneller als 20 Km/h fahren z. B. Chopper oder Quads.
Motorradfahren ohne Schutzkleidung
Nur der Helm ist für Biker Vorschrift. Dennoch haben Gerichte ein Mitverschulden bejaht, wenn der Fahrer auf Schutzjacke, -hose oder Stiefel verzichtet hatte – weil die Verletzungen an den Füßen und Beinen dadurch viel schwerer geworden waren.
Fahrrad fahren ohne Helm
Die Debatte, ob ein Helm bei Fahrradfahren Pflicht sein sollte, wird seit Jahren heftig geführt. Noch besteht keine Helmpflicht, auch nicht für Kinder. Aber das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen. Haben Radfahrer auch ohne Pflicht eine Mitschuld an der Schwere der Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen, wenn sie keinen Helm tragen? Die Rechtsprechung hierzu war nicht einheitlich. Aus dem Jahr 2014 gibt es ein BGH-Urteil: Durchschnittradler müssen keinen Helm tragen und haben dennoch das Recht auf volle Schuldfreiheit.
Anders kann das von Gerichten bei sportlichen Radfahrern bewertet werden, die sich nicht nur von A nach B fortbewegen, sondern das Rad als Sportgerät nutzen. Das könnte der Fall sein, wenn es sich um ein Rennrad mit Klickpedalen handelt und der Radfahrer sportlich bekleidet ist. Passiert ihm ein Unfall, auch ohne eigenes Verschulden, kann ihm ein fehlender Helm als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Damit könnte ihm eine Mitschuld zugesprochen werden.
Fakt ist:
Vorschriften müssen manchmal der Vernunft auf die Sprünge helfen. Sie sind nicht als Repression gedacht. Aber selbst, wenn es keine Pflicht ist – Helm und Sicherheitsgurt können unter Umständen das Leben und die eigene Arbeitskraft retten.
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